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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: 
DE0005897300 / WKN: 589730 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG 
 
am Donnerstag, den 25. August 2016, um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 9:00 Uhr), im Veranstaltungssaal des 
Egerland-Kulturhauses, Fikentscherstraße 24, 95615 
Marktredwitz. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Greiffenberger AG und des gebilligten 
Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2015, der 
Lageberichte für die Greiffenberger AG 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2015 
 
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und 
den Konzernabschluss bereits gebilligt und den 
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung 
durch die Hauptversammlung entfällt damit. 
 
*2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2015* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand 
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
Die Entscheidung der Hauptversammlung über die 
Entlastung des Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung 
durchgeführt werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: 
 
 a) Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn 
    Heinz Greiffenberger, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 b) Dem stellvertretenden 
    Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. 
    Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 
    2015 Entlastung erteilt. 
 c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Reinhard Förster, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 d) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Hartmut Langhorst, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 e) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Marco Freiherr von Maltzan, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015, soweit er nicht in 
    den Vorstand entsandt war, Entlastung 
    erteilt. 
 f) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Hermann Ransberger, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 
*4. Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft 
setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und 
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes 
über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung und zwei 
von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
Gesellschaft i. V. m. § 102 AktG endet die Amtszeit der 
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, 
sodass Neuwahlen durchzuführen sind. Die Empfehlung in 
Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 sieht vor, dass 
Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt 
werden sollen. Die Hauptversammlung ist an 
Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Die Greiffenberger Holding GmbH, die mehr als 25 % der 
Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 
100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG zwei Vorschläge für die 
Aufsichtsratswahl übermittelt: 
 
 Der erste Vorschlag betrifft die Wahl von Herrn 
 Stefan Greiffenberger als Mitglied des 
 Aufsichtsrats. Herr Stefan Greiffenberger soll 
 nach knapp 13 Jahren Tätigkeit als alleiniger 
 Vorstand in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
 wechseln. In dieser Funktion wird er die 
 Nachfolge von Herrn Heinz Greiffenberger als 
 Vertreter der Greiffenberger Holding GmbH 
 antreten. Mit dieser Übernahme des Sitzes 
 im Aufsichtsrat wird dem Wesen der 
 Greiffenberger AG als familiengeführte 
 Industrieholding Ausdruck verliehen. 
 Der zweite Vorschlag betrifft die Wahl von 
 Marco Freiherr von Maltzan als Mitglied des 
 Aufsichtsrats. Die Bestellung von Herrn v. 
 Maltzan als Vertreter des verhinderten bzw. 
 fehlenden Vorstandsmitglieds nach § 105 Abs. 2 
 AktG war bzw. ist eine zeitlich begrenzte 
 Übergangslösung, um die Handlungsfähigkeit 
 der Gesellschaft infolge der 
 krankheitsbedingten Verhinderung bzw. des 
 Fehlens des Vorstands unterbrechungsfrei 
 sicherzustellen. Nach Beseitigung der Vakanz 
 auf dem Vorstandsposten, spätestens zum Ablauf 
 des 25.10.2016, soll Marco Freiherr von Maltzan 
 in sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft 
 zurückkehren. 
 
Der Aufsichtsrat erkennt darin eine begründete Ausnahme 
von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG im Sinne von Ziffer 
5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
Der Aufsichtsrat schließt sich den beiden 
Vorschlägen der Greiffenberger Holding GmbH an und 
macht sie sich zu eigen. Daneben schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die übrigen bisherigen 
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit Wirkung auf 
das Ende dieser Hauptversammlung wieder in den 
Aufsichtsrat zu wählen - mit Ausnahme von Herrn Heinz 
Greiffenberger, der altersbedingt aus dem Aufsichtsrat 
ausscheidet. 
 
Die nachfolgenden Wahlvorschläge für die Mitglieder des 
Aufsichtsrats der Aktionäre wurden auf der Grundlage 
der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
Kodex abgegeben. Alle Vorgeschlagenen verfügen über 
Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner 
sind alle Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die 
Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, jeweils einzeln 
folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser 
Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
a) Herrn Stefan Greiffenberger, Augsburg, 
   ehemaliger Vorstand der Greiffenberger AG; 
   Unternehmer 
 
   Basierend auf Wahlvorschlag der 
   Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. 
 
   Herr Greiffenberger hat keine Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex werden folgende 
   persönliche und geschäftliche Beziehungen von 
   Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär offen gelegt: 
 
   * Herr Stefan Greiffenberger ist 
     Gesellschafter der Greiffenberger Holding 
     GmbH. Er ist der Sohn von Heinz 
     Greiffenberger, dem derzeitigen 
     Vorsitzenden des Aufsichtsrats. 
b) Herrn Hartmut Langhorst, München, 
   ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des 
   Vorstands der LfA Förderbank Bayern; Jurist 
 
   Herr Langhorst hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Kissel & Wolf GmbH, Mitglied des Beirats 
c) Herrn Marco Freiherr von Maltzan, München, 
   selbstständiger Unternehmensberater, 
   Berufsaufsichtsrat und Investor; 
   Dipl.-Ingenieur/MBA (INSEAD Fontainebleau) 
 
   Basierend auf Wahlvorschlag der 
   Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. 
 
   Herr v. Maltzan hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Pfeifer & Langen Industrie- und 
     Handels-KG, erster stellv. Vorsitzender 
     des Gesellschafterausschusses 
   * REMA Investments B.V., NL, Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats 
   * Schoeller Arca Systems Holding B.V., NL, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Schoeller Allibert Holding B.V., NL, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * RTP Holdings China B.V., NL, Mitglied des 
     Aufsichtsrats 
   * taskforce - Management on Demand AG, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Scholpp Holding GmbH, Mitglied des Beirats 
d) Herrn Dr. Dieter Schenk, München, 
   Rechtsanwalt und Steuerberater; Partner der 
   Noerr LLP 
 
   Herr Dr. Schenk hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Fresenius Management SE, stellv. 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, 
     stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Fresenius Medical Care Management AG, 
     stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Bank Schilling & Co. AG, Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
   * Gabor Shoes AG, Vorsitzender des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: -2-

Aufsichtsrats 
   * TOPTICA Photonics AG, Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex werden folgende 
   geschäftliche Beziehungen von Herrn Dr. 
   Schenk zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   offengelegt: 
 
   * Juristische Beratung der Gesellschaft und 
     ihrer Konzernunternehmen durch die Noerr 
     LLP 
   * Juristische Beratung der ABM 
     Greiffenberger Antriebstechnik GmbH durch 
     die Noerr Menzer Sp. k., Warschau 
   * Unternehmensberatung der Gesellschaft und 
     ihrer Konzernunternehmen durch die Noerr 
     Consulting AG 
   * Steuerliche Beratung der Greiffenberger 
     Holding GmbH durch die Noerr LLP. 
 
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/. 
 
Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex empfiehlt, dass Vorschläge für den 
Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekanntgegeben 
werden sollen. Der Aufsichtsrat geht in seiner 
derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den 
unter Tagesordnungspunkt 4 lit. a) bis lit. d) zur Wahl 
vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch die 
Hauptversammlung Marco Freiherr von Maltzan aus der 
Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl als Vorsitzender des 
Aufsichtsrats vorgeschlagen werden wird. Nach Beginn 
der neuen Amtsperiode soll Marco Freiherr von Maltzan 
nochmals befristet als Stellvertreter des fehlenden 
Vorstands der Gesellschaft bestellt werden. In dieser 
Zeit wird sein Amt als Aufsichtsrat ruhen und der 
gewählte Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, 
voraussichtlich Herr Dr. Dieter Schenk, wird die Rechte 
und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden 
vorübergehend wahrnehmen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische 
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum 
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern 
für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
*II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 
123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der 
Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in 
deutscher oder englischer Sprache unter der 
nachfolgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen: 
 
Greiffenberger AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48, 81241 München 
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in 
Textform erstellte besondere Bescheinigung über den 
Anteilsbesitz des Aktionärs durch dessen depotführendes 
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, 
den 4. August 2016 beziehen (Nachweisstichtag). Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter der oben genannten Adresse spätestens bis zum 
Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 18. August 
2016 zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu 
veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Falle der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*III. STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in 
der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch das depotführende Institut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Formulare, die zur 
Vollmachtserteilung (einschließlich der 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet 
werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt. 
Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei 
Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären, einem geschäftsmäßigen 
Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen erteilt werden, sind 
gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu beachten, die 
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
Für die Übermittlung des Nachweises über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten sowie einen Widerruf 
der Bevollmächtigung bieten wir an, dass die Aktionäre 
den Nachweis bis zum Ablauf des 24. August 2016 per 
E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die 
Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung 
kann der Nachweis einer erteilten Vollmacht oder ggf. 
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der 
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
erfolgen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, den von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung 
ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung kann bereits vor 
der Hauptversammlung erfolgen. Die Aktionäre, die dem 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu 
ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen. 
 
Soweit der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem 
in Textform zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
ausschließliche und eindeutige Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine 
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich 
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden 
abzustimmen, und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, 
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur 
Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten 
die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen, sofern sie nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 
Ablauf des 24. August 2016 unter der folgenden Adresse 
bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
Greiffenberger AG, c/o Better Orange IR & HV AG, 
Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, Fax: +49 (0) 
89/889 690 655, E-Mail: 
greiffenberger@better-orange.de. 
 
*IV. ZUGÄNGLICH ZU MACHENDE UNTERLAGEN* 
 
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
Konzernabschluss, die Lageberichte für die 
Greiffenberger AG (einschließlich der 
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und 
für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen 
zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und der Bericht 
des Aufsichtsrats können vom Tag der Einberufung an im 
Internet unter 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ eingesehen 
werden. Abschriften der vorbezeichneten Unterlagen 
werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
*V. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 5.323.300 
Inhaberstückaktien der Gesellschaft, die alle derselben 
Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien 
teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.323.300 
Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 5.323.300 
Stimmen. 
 
*VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER 
AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 
131 ABS. 1 AKTG* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

*1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen 
einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der 
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
ist also Montag, der 25. Juli 2016 (24:00 Uhr MESZ). 
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Ergänzungsverlangens hinsichtlich des 
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag 
halten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 
AktG). 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
Greiffenberger AG 
- Der Vorstand - 
Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 
AktG mitgeteilt und auf der Internetseite 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ bekannt 
gemacht. 
 
*2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) 
sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor der 
Hauptversammlung übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von 
Aktionären müssen nicht begründet werden. Ferner ist 
der Gesellschaft die Aktionärseigenschaft z.B. durch 
eine entsprechende Bescheinigung des depotführenden 
Instituts nachzuweisen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
Greiffenberger AG 
- Investor Relations - 
Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
 
Fax: +49 (0) 821/5212 275 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu 
machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag 
der Hauptversammlung nicht mitzählen, unter der 
vorstehenden Adresse eingehen und der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erfolgt. Letztmöglicher 
Zugangstermin ist somit Mittwoch, der 10. August 2016 
(24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag und seine Begründung 
brauchen weiter nicht zugänglich gemacht zu werden, 
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung eines 
Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG 
ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Wahlvorschläge werden zudem nur dann zugänglich 
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und 
den Wohnort der vorgeschlagenen natürlichen Person 
enthalten. Sofern eine juristische Person zur Wahl als 
Abschlussprüfer vorgeschlagen wird, sind die Firma und 
der Sitz anzugeben. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 
126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht 
werden müssen. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden den anderen Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs sowie - bei Gegenanträgen - der 
Begründung unverzüglich im Internet unter 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ zugänglich 
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge jeweils ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort 
mündlich gestellt werden. 
 
*3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 
1 AktG* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben 
über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 
AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
Auskunft verweigern. 
 
Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu 
beschränken. 
 
*4. Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten 
Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite 
der Gesellschaft: 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/. 
 
*VII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die 
Internetseite 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ abrufbar. 
 
Marktredwitz, im Juli 2016 
 
*Greiffenberger Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2016-07-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Greiffenberger Aktiengesellschaft 
             Eberlestraße 28 
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             Deutschland 
Telefon:     +49 821 5212-261 
E-Mail:      ir@greiffenberger.de 
Internet:    http://www.greiffenberger.de/home/ 
ISIN:        DE0005897300 
WKN:         589730 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, 
             München, Freiverkehr in Berlin, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
482899 2016-07-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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