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DGAP-HV: M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: M.A.X. Automation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.08.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
M.A.X. Automation AG Düsseldorf WKN 658090 
ISIN DE0006580905 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Freitag, den 26. August 2016, 11:00 
Uhr 
in den Räumen des Hotel Hilton 
Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf 
A.) TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2015, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die M.A.X. 
   Automation AG und den Konzern mit den 
   erläuternden Berichten des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss 
   gefasst, da Vorstand und Aufsichtsrat den 
   Jahresabschluss bereits festgestellt haben und 
   der Aufsichtsrat den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe 
   von EUR 14.086.879,66 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer        EUR 
      Dividende in Höhe von je  4.019.162,25 
      EUR 0,15 auf insgesamt 
      26.794.415 
      dividendenberechtigte 
      Stückaktien 
   b) Einstellung in die        EUR 
      Gewinnrücklagen           5.000.000,00 
   c) Gewinnvortrag auf neue    EUR 
      Rechnung                  5.067.717,41 
      Bilanzgewinn              EUR 
                                14.086.879,66 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt 
   unverzüglich nach Annahme des vorstehenden 
   Beschlussvorschlags, voraussichtlich ab dem 29. 
   August 2016. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2015 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5. *Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG besteht die 
   Möglichkeit, unverbindlich und unanfechtbar das 
   für den Vorstand geltende Vergütungssystem durch 
   die Hauptversammlung billigen zu lassen, um 
   zusätzliche Transparenz und Kontrolle der 
   Entscheidungen, die der Aufsichtsrat 
   hinsichtlich der Vorstandsvergütung trifft, 
   herbeizuführen. Das Vergütungssystem für den 
   Vorstand der M.A.X. Automation AG ist 
   leistungs-, ergebnis- und 
   nachhaltigkeitsorientiert und beinhaltet sowohl 
   fixe Vergütungsbestandteile als auch variable 
   Vergütungsbestandteile auf Basis einjähriger und 
   mehrjähriger Bemessungsgrundlagen; die 
   Angemessenheit richtet sich insbesondere nach 
   den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und seiner 
   persönlichen Leistung sowie nach den Ergebnissen 
   des Unternehmens. Das derzeit geltende 
   Vergütungssystem für die Mitglieder des 
   Vorstands der M.A.X. Automation AG ist im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der im 
   Geschäftsbericht 2015 auf den Seiten 78 bis 79 
   enthalten ist. Der Geschäftsbericht 2015 ist im 
   Internet unter www.maxautomation.de -> Investor 
   Relations -> Berichte -> Geschäftsberichte 
   zugänglich. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das 
   bestehende, im Vergütungsbericht dargestellte 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 
   billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum 
   Abschlussprüfer der M.A.X. Automation AG und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016 zu wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Firma des Unternehmens und entsprechende 
   Neufassung von § 1 Abs. 1 der Satzung* 
 
   Die Bestimmung in § 1 der Satzung zur Firma der 
   Gesellschaft soll in Absatz 1 mit Blick auf die 
   beabsichtigte Neugestaltung des 
   Außenauftritts des Unternehmens geändert 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Die Firma der Gesellschaft lautet 
 
   MAX Automation AG.' 
8. *Beschlussfassung über die Umstellung von 
   Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende 
   Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung sowie 
   weitere damit zusammenhängende Änderungen 
   der Satzung* 
 
   Die Aktien der Gesellschaft lauten bisher auf 
   den Inhaber. Durch eine Umstellung auf 
   Namensaktien soll die Transparenz in Bezug auf 
   den Kreis der Aktionäre erhöht und eine 
   Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren 
   Aktionären erleichtert werden. Zum Zwecke der 
   Umstellung auf Namensaktien sollen neben der 
   Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung auch die 
   Satzungsbestimmungen zu den genehmigten 
   Kapitalien I und II (§ 5 Abs. 6 und 7) und zu 
   den Teilnahmebedingungen (§ 14) angepasst 
   werden. Bei Anpassung des § 14 soll zugleich die 
   Möglichkeit einer Verkürzung der Anmeldefrist 
   vorgesehen und in der Folge § 13 Abs. 2 der 
   Satzung daran angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   (a) Die bisher auf den Inhaber lautenden 
       Aktien der Gesellschaft werden unter 
       Beibehaltung der bisherigen Stückelung in 
       Namensaktien umgewandelt. 
   (b) § 5 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '(3) Die Aktien lauten auf den Namen.' 
   (c) § 5 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird wie 
       folgt neu gefasst: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit 
       bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats das Grundkapital der 
       Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um 
       bis zu insgesamt EUR 4.019.000,00 gegen 
       Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf 
       den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen 
       (Genehmigtes Kapital I).' 
   (d) § 5 Abs. 7 Satz 1 der Satzung wird wie 
       folgt neu gefasst: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit 
       bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats das Grundkapital der 
       Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um 
       bis zu insgesamt EUR 2.665.000,00 gegen 
       Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von 
       neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien 
       zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).' 
   (e) § 13 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '(2) Die Hauptversammlung ist, sofern 
            gesetzlich keine abweichende Frist 
            vorgesehen ist, mindestens 
            dreißig Tage vor dem Tag der 
            Hauptversammlung einzuberufen. Der 
            Tag der Einberufung und der Tag der 
            Hauptversammlung sind dabei nicht 
            mitzurechnen. Die Einberufungsfrist 
            verlängert sich um die Tage der 
            Anmeldefrist gemäß § 14 Abs. 
            2.' 
   (f) § 14 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '§ 14 
 
       (1) Zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung 
           des Stimmrechts sind nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die im 
           Aktienregister eingetragen sind und 
           sich rechtzeitig angemeldet haben. 
       (2) Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
           unter der in der Einberufung hierfür 
           mitgeteilten Adresse mindestens 
           sechs Tage vor der Versammlung in 
           deutscher oder englischer Sprache 
           zugehen. Der Tag des Zugangs und der 
           Tag der Hauptversammlung sind dabei 
           nicht mitzurechnen. In der 
           Einberufung kann eine kürzere, in 
           Tagen zu bemessende Frist bestimmt 
           werden. Die Anmeldung bei der 
           Gesellschaft kann auch unter Nutzung 
           eines Internetdialogs erfolgen, wenn 
           und soweit die Gesellschaft einen 
           solchen hierfür zur Verfügung 
           stellt. Einzelheiten dazu werden 
           gegebenenfalls mit der Einberufung 
           bekannt gemacht.' 
B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
   Nachweisstichtags* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Stimmrechtsausübung sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei 
   der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen und ist bis 
   spätestens am 19. August 2016, 24:00 Uhr (MESZ) 
   an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
    C-HV AG 
    HV-Stelle 
    Referenz M.A.X. Automation AG 
    Gewerbepark 10 
    D-92289 Ursensollen 
    Fax: 09628 - 9299871 
    E-Mail: info@c-hv.com 
 

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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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