DGAP-HV: M.A.X. Automation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.08.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2016-07-15 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
M.A.X. Automation AG Düsseldorf WKN 658090
ISIN DE0006580905 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Freitag, den 26. August 2016, 11:00
Uhr
in den Räumen des Hotel Hilton
Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf
A.) TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2015, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des
zusammengefassten Lageberichts für die M.A.X.
Automation AG und den Konzern mit den
erläuternden Berichten des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss
gefasst, da Vorstand und Aufsichtsrat den
Jahresabschluss bereits festgestellt haben und
der Aufsichtsrat den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe
von EUR 14.086.879,66 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR
Dividende in Höhe von je 4.019.162,25
EUR 0,15 auf insgesamt
26.794.415
dividendenberechtigte
Stückaktien
b) Einstellung in die EUR
Gewinnrücklagen 5.000.000,00
c) Gewinnvortrag auf neue EUR
Rechnung 5.067.717,41
Bilanzgewinn EUR
14.086.879,66
Die Auszahlung der Dividende erfolgt
unverzüglich nach Annahme des vorstehenden
Beschlussvorschlags, voraussichtlich ab dem 29.
August 2016.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
5. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG besteht die
Möglichkeit, unverbindlich und unanfechtbar das
für den Vorstand geltende Vergütungssystem durch
die Hauptversammlung billigen zu lassen, um
zusätzliche Transparenz und Kontrolle der
Entscheidungen, die der Aufsichtsrat
hinsichtlich der Vorstandsvergütung trifft,
herbeizuführen. Das Vergütungssystem für den
Vorstand der M.A.X. Automation AG ist
leistungs-, ergebnis- und
nachhaltigkeitsorientiert und beinhaltet sowohl
fixe Vergütungsbestandteile als auch variable
Vergütungsbestandteile auf Basis einjähriger und
mehrjähriger Bemessungsgrundlagen; die
Angemessenheit richtet sich insbesondere nach
den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und seiner
persönlichen Leistung sowie nach den Ergebnissen
des Unternehmens. Das derzeit geltende
Vergütungssystem für die Mitglieder des
Vorstands der M.A.X. Automation AG ist im
Vergütungsbericht dargestellt, der im
Geschäftsbericht 2015 auf den Seiten 78 bis 79
enthalten ist. Der Geschäftsbericht 2015 ist im
Internet unter www.maxautomation.de -> Investor
Relations -> Berichte -> Geschäftsberichte
zugänglich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das
bestehende, im Vergütungsbericht dargestellte
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu
billigen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer der M.A.X. Automation AG und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016 zu wählen.
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Firma des Unternehmens und entsprechende
Neufassung von § 1 Abs. 1 der Satzung*
Die Bestimmung in § 1 der Satzung zur Firma der
Gesellschaft soll in Absatz 1 mit Blick auf die
beabsichtigte Neugestaltung des
Außenauftritts des Unternehmens geändert
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Firma der Gesellschaft lautet
MAX Automation AG.'
8. *Beschlussfassung über die Umstellung von
Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende
Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung sowie
weitere damit zusammenhängende Änderungen
der Satzung*
Die Aktien der Gesellschaft lauten bisher auf
den Inhaber. Durch eine Umstellung auf
Namensaktien soll die Transparenz in Bezug auf
den Kreis der Aktionäre erhöht und eine
Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren
Aktionären erleichtert werden. Zum Zwecke der
Umstellung auf Namensaktien sollen neben der
Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung auch die
Satzungsbestimmungen zu den genehmigten
Kapitalien I und II (§ 5 Abs. 6 und 7) und zu
den Teilnahmebedingungen (§ 14) angepasst
werden. Bei Anpassung des § 14 soll zugleich die
Möglichkeit einer Verkürzung der Anmeldefrist
vorgesehen und in der Folge § 13 Abs. 2 der
Satzung daran angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
(a) Die bisher auf den Inhaber lautenden
Aktien der Gesellschaft werden unter
Beibehaltung der bisherigen Stückelung in
Namensaktien umgewandelt.
(b) § 5 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(3) Die Aktien lauten auf den Namen.'
(c) § 5 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit
bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt EUR 4.019.000,00 gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf
den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital I).'
(d) § 5 Abs. 7 Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit
bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt EUR 2.665.000,00 gegen
Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).'
(e) § 13 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(2) Die Hauptversammlung ist, sofern
gesetzlich keine abweichende Frist
vorgesehen ist, mindestens
dreißig Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung einzuberufen. Der
Tag der Einberufung und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Die Einberufungsfrist
verlängert sich um die Tage der
Anmeldefrist gemäß § 14 Abs.
2.'
(f) § 14 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'§ 14
(1) Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und
sich rechtzeitig angemeldet haben.
(2) Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens
sechs Tage vor der Versammlung in
deutscher oder englischer Sprache
zugehen. Der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. In der
Einberufung kann eine kürzere, in
Tagen zu bemessende Frist bestimmt
werden. Die Anmeldung bei der
Gesellschaft kann auch unter Nutzung
eines Internetdialogs erfolgen, wenn
und soweit die Gesellschaft einen
solchen hierfür zur Verfügung
stellt. Einzelheiten dazu werden
gegebenenfalls mit der Einberufung
bekannt gemacht.'
B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsausübung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei
der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen und ist bis
spätestens am 19. August 2016, 24:00 Uhr (MESZ)
an folgende Adresse zu übermitteln:
C-HV AG
HV-Stelle
Referenz M.A.X. Automation AG
Gewerbepark 10
D-92289 Ursensollen
Fax: 09628 - 9299871
E-Mail: info@c-hv.com
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