Zürich (ots) - Der Steuerstreit der UBS mit der französischen
Justiz geht in die heisse Phase. Bis zum 4. August kann die Grossbank
zum 126-seitigen Bericht des französischen Untersuchungsrichters
Guillaume Daïeff Stellung beziehen, wie die «Handelszeitung» in ihrer
neusten Ausgabe schreibt. Es geht um Beihilfe zur
Steuerhinterziehung, Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug und
illegale Kundenanwerbung. Danach kann Richter Daïeff das
Anklagedokument ans Gericht überweisen.
Dass sich UBS und französische Justiz bis dahin aussergerichtlich
einigen, gilt als ausgeschlossen, wie die «Handelszeitung» erfahren
hat. Ein aussergerichtlicher Vergleich in Frankreich setzt nämlich
ein Schuldeingeständnis voraus, was die UBS in den Vereinigten
Staaten in die Bredouille bringen würde. Als erneut verurteilte
Organisation könnte die Grossbank in ihrem Amerika-Geschäft
signifikant beeinträchtigt werden. Das aber will man unbedingt
vermeiden.
Derweil werden Zweifel am Kronzeugen der Anklage laut. Patrick de
Fayet, die ehemalige Nummer zwei der UBS Frankreich, soll umfassend
geständig sein. Nur: Der UBS-Top-Manager hatte zuvor stets beteuert,
dass es in der Bank nicht zu kriminellen Machenschaften gekommen sei.
De Fayet soll dies wiederholt gegenüber UBS-Juristen wie
Untersuchungsbehörden versichert haben, wie die «Handelszeitung»
erfahren hat.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
Justiz geht in die heisse Phase. Bis zum 4. August kann die Grossbank
zum 126-seitigen Bericht des französischen Untersuchungsrichters
Guillaume Daïeff Stellung beziehen, wie die «Handelszeitung» in ihrer
neusten Ausgabe schreibt. Es geht um Beihilfe zur
Steuerhinterziehung, Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug und
illegale Kundenanwerbung. Danach kann Richter Daïeff das
Anklagedokument ans Gericht überweisen.
Dass sich UBS und französische Justiz bis dahin aussergerichtlich
einigen, gilt als ausgeschlossen, wie die «Handelszeitung» erfahren
hat. Ein aussergerichtlicher Vergleich in Frankreich setzt nämlich
ein Schuldeingeständnis voraus, was die UBS in den Vereinigten
Staaten in die Bredouille bringen würde. Als erneut verurteilte
Organisation könnte die Grossbank in ihrem Amerika-Geschäft
signifikant beeinträchtigt werden. Das aber will man unbedingt
vermeiden.
Derweil werden Zweifel am Kronzeugen der Anklage laut. Patrick de
Fayet, die ehemalige Nummer zwei der UBS Frankreich, soll umfassend
geständig sein. Nur: Der UBS-Top-Manager hatte zuvor stets beteuert,
dass es in der Bank nicht zu kriminellen Machenschaften gekommen sei.
De Fayet soll dies wiederholt gegenüber UBS-Juristen wie
Untersuchungsbehörden versichert haben, wie die «Handelszeitung»
erfahren hat.
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