KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um die Rechtsberatung beim Kauf
von EnBW
Mappus hatte 2010 am Parlament vorbei für 4,67 Milliarden Euro Anteile am Versorger EnBW zurückgekauft. Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft später als verfassungswidrig. Gleiss Lutz hatte das Land bei dem Deal beraten. Mappus wirft den Anwälten deshalb vor, ihn falsch beraten zu haben. In den Vorinstanzen hatte er damit keinen Erfolg. Der BGH muss klären, ob auch Mappus Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Kanzlei und Land hat. (Az. IX ZR 252/15)
Mappus und sein Anwalt aus den Vorinstanzen, der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, werden zur Verhandlung erwartet. Ob es am Donnerstag ein Urteil geben wird, war unklar./cko/DP/zb
ISIN DE0005220008
AXC0013 2016-07-21/05:49