ERFURT (dpa-AFX) - Der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kommt
ein Verstoß gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Streik
am Frankfurter Flughafen teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 am
Dienstag als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der
Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht
unterlagen. Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen
in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport
"Der von der GdF getragene, als einheitliche und unteilbare Handlung zu beurteilende Streik war rechtswidrig", heißt es in der BAG-Entscheidung. Der Einwand der GdF, sie hätte den Streik auch ohne die der Friedenspflicht unterliegenden Forderungen geführt, sei "unbeachtlich".
Das Grundsatzurteil zum Streikrecht kann nach Einschätzung von Fachleuten Auswirkungen auf Arbeitskämpfe auch anderer Gewerkschaften haben. Schadenersatzzahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen sind bisher in Deutschland eher die Ausnahme.
Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen. Fraport nehme die Entscheidung zur Kenntnis, werde sie jedoch bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung nicht kommentieren, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Die Existenz der Gewerkschaft sei durch den verlorenen Rechtsstreit nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die Gewerkschaft vertritt bundesweit knapp 4000 Mitglieder.
Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa
Die Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung hatten in der Verhandlung gewarnt, das Streikrisiko für Gewerkschaften zu erhöhen. "Es sollte nicht sein, dass man für eine relativ nebensächliche Forderung, die möglicherweise rechtlich angreifbar ist, ein hohes Risiko bei Streiks eingehen muss", sagte der Anwalt der GdF, Dirk Vogelsang./ro/DP/he
ISIN GB00B128C026 DE0008232125 DE0005773303
AXC0204 2016-07-26/18:34