Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Steinheim (pta028/27.07.2016/12:43) - Aufgrund der uns bereits vorliegenden
Informationen über unsere Beteiligung an der Kremlin AG möchten wir unsere
Aktionäre heute über den aktuellen Sachstand informieren.
Wie wir bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben, hat das Registergericht
Hamburg unseren Informationen nach, dem Verlangen des Aktionärs Joachim Traut,
der mit weniger als 0,1% an der Kremlin AG beteiligt ist, stattgegeben und Herrn
Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung AG, Mannheim mit Wirkung
zum 01.03.2016 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Kremlin AG,
bestellt.
Unseres Wissens nach hat Herr Ralf Bake nach seiner gerichtlichen Bestellung zum
Mitglied des Aufsichtsrats dem Registergericht Hamburg vorgeschlagen, Herrn
Volker Deibert gerichtlich zum weiteren Aufsichtsratsmitglied zu bestellen.
In wie weit sich das Registergericht Hamburg im Vorfeld der gerichtlichen
Bestellung über Herrn Deibert informiert hat und weshalb das Gericht Herrn
Deibert zum Aufsichtsrat bestellt hat entzieht sich unserer Kenntnis. Fraglich
ist, ob Herr Deibert für dieses Amt geeignet ist, da Recherchen ergeben haben,
dass Herr Deibert als Vorstand bei verschiedenen Gesellschaften bereits
mindestens drei Insolvenzanträge gestellt hat. Wir gehen davon aus, dass dies
dem Gericht nicht bekannt war.
Zum 30.05.2016 wurde Herr Hans Hermann Mindermann vom Gericht zum Vorstand der
Kremlin AG bestellt. Auf welcher Rechtsgrundlage die Bestellung von Herrn
Mindermann zum Vorstand erfolgte ist für uns nicht nachvollziehbar, da dem
Registergericht bereits vor der Bestellung von Herrn Mindermann Kandidaten für
diesen Posten vorgeschlagen wurden, die wir als geeigneter hielten. Selbst der
Vorstand der Beteiligungen im Baltikum AG, Herr Georg Engels, hat dem Gericht
mitgeteilt, dass er einer gerichtlichen Vorstandsbestellung zustimmen würde.
Fakt ist, dass die Kremlin AG derzeit von einer Personengruppe / Aktionären
beherrscht wird, die scheinbar kein Interesse an der Kremlin AG haben und
versuchen lediglich ihre eigenen Interessen durchzusetzen, und das mit einer
Beteiligung von derzeit mit weniger als 0,1% an der Gesellschaft.
Die Kremlin AG veröffentlichte eine adhoc Meldung mit folgendem Titel: "Kremlin
AG stellt Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit".
Wir sind der Meinung, dass eine Insolvenz der Kremlin AG hätte verhindert werden
können, wenn das Gericht die Organe nicht willkürlich mit irgendwelchen Personen
besetzt hätte, sondern bei der Auswahl sich umfangreich mit diesen Personen und
deren Qualifikationen auseinandergesetzt hätte. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir
das Verschulden in der Insolvenz der Kremlin bei dem Aufsichtsrat Herrn Ralf
Bake und dem Vorstand Herrn Hans Hermann Mindermann.
Des Weiteren besteht unsererseits der Verdacht, dass die neuen Organe der
Kremlin AG kein Interesse daran haben, die Insolvenz in irgendeiner Art und
Weise abzuwenden.
Beispielsweise haben die Klosterbrauerei Königsbronn AG und die Beteiligungen im
Baltikum AG jeweils angeboten, bestehende Darlehen zu stunden, unter der
Voraussetzung, dass die Herren Mindermann, Bake und Deibert von ihren
Ämtern zurück treten. Damit hätte eine Insolvenz vermieden werden können
und es hätten Weichen für einen Neustart bei der Kremlin AG gestellt werden
können.
Das Gegenteil war aber der Fall, das Angebot wurde nicht angenommen und somit
vorsätzlich die Insolvenz der Kremlin AG herbeigeführt.
Ebenso verwunderlich in diesem Zusammenhang ist die Aussage der Kremlin AG in
ihrer adhoc Mitteilung vom 04.06.2016 die wie folgt lautet:
"Inzwischen konnte ein weiterer Vorgang aufgedeckt werden, der dazu geführt hat,
dass der Vorstand heute einen Insolvenzantrag wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit gestellt hat.
Mit Vertrag vom 10. November 2015 erwarb die Kremlin AG eine Immobilie in der
Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000
Euro".
Über den Kauf der Immobilie und den Vorgang wurde bereits auf der
Hauptversammlung der Kremlin AG am 22.01.2016 in Berlin berichtet. Da der
Vorgang somit seit Monaten bekannt war stellt sich berechtigterweise die Frage,
ob und wie gut sich Herr Mindermann in die Geschäfte der Kremlin AG
eingearbeitet hat, wenn er nicht einmal die adhoc Meldung zu diesem Vorgang
kennt.
Wir beabsichtigen im Zuge einer Sonderprüfung, die der Gesellschaft entstandenen
Schäden feststellen zu lassen, und werden diese im Rahmen von Ersatzansprüchen
gegen die verursachenden Organe einklagen.
Fälschlicherweise wird dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Patrick Kennter, der
ebenfalls Aufsichtsrat bei der Beteiligungen im Baltikum AG ist, unterstellt, er
habe das Herausgabeverlangen der Geschäftsunterlagen gegen Herrn Wolfgang
Wilhelm Reich (ehemals Vorstand der Kremlin AG) nicht mitgetragen. Richtig ist
vielmehr, dass Herr Kenntner an einem Aufsichtsratsbeschluss, den Herr Bake
diesbezüglich gefasst hat, nicht mitgewirkt hat. Der Forderung gegenüber Herrn
Bake, den Aufsichtsratsbeschluss aufzuheben ist Herr Bake nicht nachgekommen.
Herr Kenntner hat Feststellungsklage auf Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschluss
beim Landgericht Hamburg erhoben.
Auch dieser Vorfall führt zu zusätzlichen Kosten, die Herr Bake verursacht hat.
Ob und in wie weit hier ggf. ein Rechtsverstoß vorliegt wird die zuständige
Staatsanwaltschaft klären müssen.
Aufgrund der unserer Meinung nach rechtswidrig abgesagten Hauptversammlung der
Kremlin AG am 01.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine
Feststellungsklage gegen die Kremlin AG beim zuständigen Gericht eingereicht,
und wird die hieraus entstandenen Schäden gegenüber den verantwortlichen
Personen einklagen.
Hätte die Hauptversammlung am 01.06.2016 ordnungsgemäß stattgefunden,
hätten die Aktionäre über die Neubesetzung des Aufsichtsrats abstimmen können.
Wären die vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat gewählt worden, wäre es
sicherlich nicht zur Insolvenz gekommen.
Durch die Insolvenz der Kremlin AG entstehen weitere horrende Kosten. Dies alles
hätte im Vorfeld vermieden werden können, wenn das Registergericht die
vorgeschlagenen Organe vor der gerichtlichen Bestellung geprüft hätte.
Als Aktionärin der Kremlin AG werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um
die Gesellschaft zu retten. Des Weiteren werden wir mögliche Haftungsansprüche
gegen das Land Hamburg prüfen und ggf. gerichtlich durchsetzen.
Aufgrund der fatalen IST-Situation, die auch dem Gericht bekannt ist, gehen wir
davon aus, dass wir in Kürze die gerichtliche Ermächtigung für die Durchführung
einer Hauptversammlung vom Gericht erhalten werden.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1469616180455
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJuly 27, 2016 06:43 ET (10:43 GMT)
Steinheim (pta028/27.07.2016/12:43) - Aufgrund der uns bereits vorliegenden
Informationen über unsere Beteiligung an der Kremlin AG möchten wir unsere
Aktionäre heute über den aktuellen Sachstand informieren.
Wie wir bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben, hat das Registergericht
Hamburg unseren Informationen nach, dem Verlangen des Aktionärs Joachim Traut,
der mit weniger als 0,1% an der Kremlin AG beteiligt ist, stattgegeben und Herrn
Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung AG, Mannheim mit Wirkung
zum 01.03.2016 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Kremlin AG,
bestellt.
Unseres Wissens nach hat Herr Ralf Bake nach seiner gerichtlichen Bestellung zum
Mitglied des Aufsichtsrats dem Registergericht Hamburg vorgeschlagen, Herrn
Volker Deibert gerichtlich zum weiteren Aufsichtsratsmitglied zu bestellen.
In wie weit sich das Registergericht Hamburg im Vorfeld der gerichtlichen
Bestellung über Herrn Deibert informiert hat und weshalb das Gericht Herrn
Deibert zum Aufsichtsrat bestellt hat entzieht sich unserer Kenntnis. Fraglich
ist, ob Herr Deibert für dieses Amt geeignet ist, da Recherchen ergeben haben,
dass Herr Deibert als Vorstand bei verschiedenen Gesellschaften bereits
mindestens drei Insolvenzanträge gestellt hat. Wir gehen davon aus, dass dies
dem Gericht nicht bekannt war.
Zum 30.05.2016 wurde Herr Hans Hermann Mindermann vom Gericht zum Vorstand der
Kremlin AG bestellt. Auf welcher Rechtsgrundlage die Bestellung von Herrn
Mindermann zum Vorstand erfolgte ist für uns nicht nachvollziehbar, da dem
Registergericht bereits vor der Bestellung von Herrn Mindermann Kandidaten für
diesen Posten vorgeschlagen wurden, die wir als geeigneter hielten. Selbst der
Vorstand der Beteiligungen im Baltikum AG, Herr Georg Engels, hat dem Gericht
mitgeteilt, dass er einer gerichtlichen Vorstandsbestellung zustimmen würde.
Fakt ist, dass die Kremlin AG derzeit von einer Personengruppe / Aktionären
beherrscht wird, die scheinbar kein Interesse an der Kremlin AG haben und
versuchen lediglich ihre eigenen Interessen durchzusetzen, und das mit einer
Beteiligung von derzeit mit weniger als 0,1% an der Gesellschaft.
Die Kremlin AG veröffentlichte eine adhoc Meldung mit folgendem Titel: "Kremlin
AG stellt Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit".
Wir sind der Meinung, dass eine Insolvenz der Kremlin AG hätte verhindert werden
können, wenn das Gericht die Organe nicht willkürlich mit irgendwelchen Personen
besetzt hätte, sondern bei der Auswahl sich umfangreich mit diesen Personen und
deren Qualifikationen auseinandergesetzt hätte. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir
das Verschulden in der Insolvenz der Kremlin bei dem Aufsichtsrat Herrn Ralf
Bake und dem Vorstand Herrn Hans Hermann Mindermann.
Des Weiteren besteht unsererseits der Verdacht, dass die neuen Organe der
Kremlin AG kein Interesse daran haben, die Insolvenz in irgendeiner Art und
Weise abzuwenden.
Beispielsweise haben die Klosterbrauerei Königsbronn AG und die Beteiligungen im
Baltikum AG jeweils angeboten, bestehende Darlehen zu stunden, unter der
Voraussetzung, dass die Herren Mindermann, Bake und Deibert von ihren
Ämtern zurück treten. Damit hätte eine Insolvenz vermieden werden können
und es hätten Weichen für einen Neustart bei der Kremlin AG gestellt werden
können.
Das Gegenteil war aber der Fall, das Angebot wurde nicht angenommen und somit
vorsätzlich die Insolvenz der Kremlin AG herbeigeführt.
Ebenso verwunderlich in diesem Zusammenhang ist die Aussage der Kremlin AG in
ihrer adhoc Mitteilung vom 04.06.2016 die wie folgt lautet:
"Inzwischen konnte ein weiterer Vorgang aufgedeckt werden, der dazu geführt hat,
dass der Vorstand heute einen Insolvenzantrag wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit gestellt hat.
Mit Vertrag vom 10. November 2015 erwarb die Kremlin AG eine Immobilie in der
Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000
Euro".
Über den Kauf der Immobilie und den Vorgang wurde bereits auf der
Hauptversammlung der Kremlin AG am 22.01.2016 in Berlin berichtet. Da der
Vorgang somit seit Monaten bekannt war stellt sich berechtigterweise die Frage,
ob und wie gut sich Herr Mindermann in die Geschäfte der Kremlin AG
eingearbeitet hat, wenn er nicht einmal die adhoc Meldung zu diesem Vorgang
kennt.
Wir beabsichtigen im Zuge einer Sonderprüfung, die der Gesellschaft entstandenen
Schäden feststellen zu lassen, und werden diese im Rahmen von Ersatzansprüchen
gegen die verursachenden Organe einklagen.
Fälschlicherweise wird dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Patrick Kennter, der
ebenfalls Aufsichtsrat bei der Beteiligungen im Baltikum AG ist, unterstellt, er
habe das Herausgabeverlangen der Geschäftsunterlagen gegen Herrn Wolfgang
Wilhelm Reich (ehemals Vorstand der Kremlin AG) nicht mitgetragen. Richtig ist
vielmehr, dass Herr Kenntner an einem Aufsichtsratsbeschluss, den Herr Bake
diesbezüglich gefasst hat, nicht mitgewirkt hat. Der Forderung gegenüber Herrn
Bake, den Aufsichtsratsbeschluss aufzuheben ist Herr Bake nicht nachgekommen.
Herr Kenntner hat Feststellungsklage auf Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschluss
beim Landgericht Hamburg erhoben.
Auch dieser Vorfall führt zu zusätzlichen Kosten, die Herr Bake verursacht hat.
Ob und in wie weit hier ggf. ein Rechtsverstoß vorliegt wird die zuständige
Staatsanwaltschaft klären müssen.
Aufgrund der unserer Meinung nach rechtswidrig abgesagten Hauptversammlung der
Kremlin AG am 01.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine
Feststellungsklage gegen die Kremlin AG beim zuständigen Gericht eingereicht,
und wird die hieraus entstandenen Schäden gegenüber den verantwortlichen
Personen einklagen.
Hätte die Hauptversammlung am 01.06.2016 ordnungsgemäß stattgefunden,
hätten die Aktionäre über die Neubesetzung des Aufsichtsrats abstimmen können.
Wären die vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat gewählt worden, wäre es
sicherlich nicht zur Insolvenz gekommen.
Durch die Insolvenz der Kremlin AG entstehen weitere horrende Kosten. Dies alles
hätte im Vorfeld vermieden werden können, wenn das Registergericht die
vorgeschlagenen Organe vor der gerichtlichen Bestellung geprüft hätte.
Als Aktionärin der Kremlin AG werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um
die Gesellschaft zu retten. Des Weiteren werden wir mögliche Haftungsansprüche
gegen das Land Hamburg prüfen und ggf. gerichtlich durchsetzen.
Aufgrund der fatalen IST-Situation, die auch dem Gericht bekannt ist, gehen wir
davon aus, dass wir in Kürze die gerichtliche Ermächtigung für die Durchführung
einer Hauptversammlung vom Gericht erhalten werden.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
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