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Blick am Morgen: Bayer und Solarworld

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Zahlen sind da: Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte der Bayer-Konzern die Zahlen für das zweite Quartal. Diese fielen eher durchwachsen aus.

Chart Bayer Aktie

Chart Bayer AktieQuelle: tradingview.com

  • So sank der Umsatz im zweiten Quartal 2016 auf 11,833 Mrd. Euro. Dies entsprach einem Rückgang von 1,4% (Vorjahreswert: 12,003 Mrd. Euro). Allerdings meldete das Unternehmen, dass um Währungs- und Portfolioeffekte bereinigt ein Wachstum von 2,3% verzeichnet werden konnte.
  • Erfreulich die Entwicklung beim Netto-Cashflow: Dieser stieg von 1,959 Mrd. Euro auf 1,982 Mrd. Euro. Das ist doch ein Cashflow, der sich sehen lassen kann. Der Zuwachs war mit +1,2% allerdings eher bescheiden.
  • Und dann gab es noch einen Zuwachs, der nicht so erfreulich war: Die Nettofinanzverschuldung kletterte im Vergleich zum Vorquartal um rund 1,5 Mrd. Euro auf 17,8 Mrd. Euro. Als Begründung dafür nennt die Bayer AG die Dividendenausschüttung in diesem Zeitraum.
  • Leicht zurückgenommen wird die Umsatzprognose für das Gesamtjahr: Statt bisher "über 47" Mrd. Euro sieht das Management nun Umsätze von 46 bis 47 Mrd. Euro.
  • Da aber gleichzeitig die Prognose für das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft leicht angehoben wurde, kamen die Zahlen per saldo dann doch eher positiv an.

Dann der Blick auf Solarworld:

In erster Instanz ist die Solarworld-Tochter Solarworld Industries Sachsen GmbH zur Zahlung von 793 Mio. Dollar an die Hemlock Semiconductor Corp. verurteilt worden. Der Betrag setzt sich aus einer Zahlung in Höhe von 585 Mio. Dollar sowie 208 Mio. Dollar Zinsen zusammen.

Damit wird dem Antrag von Hemlock stattgegeben. Das kam nicht überraschend. Solarworld kündigte umgehend an, Rechtsmittel gegen das Urteil beim zuständigen US-Gericht (Intermediate Court of Appeals) einzulegen. Laut Angaben von Solarworld wird das Verfahren in dieser zweiten Instanz rund ein Jahr dauern. Solarworld setzt darauf, dass auch bei einer Niederlage in zweiter Instanz die Ansprüche von Hemlock in Deutschland nicht durchgesetzt werden können.

Es würden nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die strittigen Verträge sprechen, um die es in dem Prozess geht. Ob dies so sein wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt offen. Fakt ist jedenfalls, dass es hier um eine Streitsumme geht, die weit über der Höhe der liquiden Mittel der Solarworld AG liegt. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.

Und dann noch das Zitat zum Tag: "Man kann auf dem richtigen Weg sein, doch nicht der richtige Mann für den Weg." - Chinesisches Sprichwort

Mit herzlichem Gruß!

Ihr

Michael Vaupel

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