HANNOVER/BERLIN (dpa-AFX) - Die Fluggesellschaft Tuifly hat nach Einschätzung eines Arbeitsrechtlers kaum Möglichkeiten, die Krankmeldungen ihrer Beschäftigten zu hinterfragen oder ihnen gar einen "wilden Streik" nachzuweisen. "Kollektive Krankmeldungen unterhalb von drei Tagen sind ein extrem schlaues Teflon-Mittel, gegen das sich der Arbeitgeber kaum wehren kann", sagte der Berliner Jurist Prof. Robert von Steinau-Steinrück der Deutschen Presse-Agentur. Seit Wochenbeginn haben sich bei der vor einem Umbau stehenden Gesellschaft die Krankmeldungen des fliegenden Personals schlagartig erhöht, so dass zahlreiche Flüge ausgefallen sind.
Falsche Krankmeldungen erfüllen dem Fachanwalt zufolge den Straftatbestand des Betruges, weil sich der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschwindelt. Angst vor der Entdeckung muss ein Simulant allerdings kaum haben, denn der Arbeitgeber habe kaum eine Möglichkeit zu beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank war. In aller Regel muss dieser nur unverzüglich sein Unternehmen über die Krankheit informieren, ein Attest ist erst nach drei Kalendertagen gesetzlich vorgeschrieben./ceb/DP/stk
ISIN GB00B128C026
AXC0013 2016-10-06/05:56