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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.08.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-07-29 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 
ISIN DE0007251803 Ergänzung der Tagesordnung 
zur Hauptversammlung 
der STADA Arzneimittel AG 
am 26. August 2016 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20. Juli 
2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der STADA 
Arzneimittel AG für Freitag, den 26. August 2016, in 
Frankfurt am Main einberufen. 
 
Auf Verlangen der Aktionärin Active Ownership Fund 
SICAV-FIS SCS, Luxemburg, wird gemäß §§ 122 Abs. 
2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen 
Hauptversammlung am 26. August 2016 um folgende 
Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit 
bekannt gemacht. 
 
Tagesordnungspunkt 9 
 
'*Beschlussfassung über eine Abberufung von 
Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 Abs. 1 AktG* 
 
Vorlage zur Beschlussfassung in jeweils gesonderter 
Abstimmung: 
 
(a) Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Martin Abend 
    wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
    Beendigung dieser Hauptversammlung von 
    seinem Amt abberufen. 
(b) Das Aufsichtsratsmitglied Carl Ferdinand 
    Oetker wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
    Beendigung dieser Hauptversammlung von 
    seinem Amt abberufen.' 
Tagesordnungspunkt 10 
 
'*Beschlussfassung über Nachwahlen von 
Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
Bekannt zu machender Hinweis: 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 
Absatz 1 DrittelbG und § 12 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft aus insgesamt neun Mitgliedern. Davon 
werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung 
gewählt. 
 
Die Amtsdauer aller derzeitigen von der 
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats 
endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes 
Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer 
aus dem Aufsichtsrat aus, so gilt gemäß § 12 
Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft die Amtsdauer des 
neu gewählten Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des 
Ausgeschiedenen. 
 
Vorlage zur Beschlussfassung in jeweils gesonderter 
Abstimmung: 
 
(a) Sofern die Hauptversammlung das bisherige 
    Aufsichtsratsmitglied Dr. Martin Abend in 
    dieser Hauptversammlung abberufen oder 
    sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat 
    anderweitig geendet hat, wird 
 
    Herr Eric Cornut, Binningen, Schweiz, 
    selbständiger Consultant, ehemaliger Chief 
    Ethics, Compliance and Policy Officer, 
    Novartis AG, Basel, Schweiz, ehemaliger 
    Chief Commercial Officer und Head of Pharma 
    Europe, Novartis Pharma AG, Basel, Schweiz, 
 
    für den Zeitraum von der Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
    als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in 
    den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
    Es bestehen keine Mitgliedschaften des 
    Kandidaten in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
    in- oder ausländischen Kontrollgremien. 
(b) Sofern die Hauptversammlung das bisherige 
    Aufsichtsratsmitglied Carl Ferdinand Oetker 
    in dieser Hauptversammlung abberufen oder 
    sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat 
    anderweitig geendet hat, wird 
 
    Frau Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp, Köln, 
    Leiterin Personalentwicklung Konzern und 
    Konzernführungskräfte (HD), DB Mobility 
    Logistics AG, Berlin, 
 
    für den Zeitraum von der Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
    als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in 
    den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
    Es bestehen folgende Mitgliedschaften der 
    Kandidatin in (i) anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten oder (ii) 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien: 
 
    (i)  DB Fernverkehr AG, Frankfurt am Main, 
         Mitglied des Aufsichtsrats, 
 
         DB Regio AG, Frankfurt am Main, 
         Mitglied des Aufsichtsrats, 
 
         Schenker AG, Essen, Mitglied des 
         Aufsichtsrats, 
    (ii) keine. 
 
Bezugnehmend auf vorstehendes Ergänzungsverlangen steht 
nach Kenntnis der AOF im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex keiner der 
vorstehend vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen 
oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder 
ihren Konzernunternehmen oder den Organen der 
Gesellschaft.' 
 
*Zusammengefasste Stellungnahme des Aufsichtsrats zu 
den Ergänzungs- und Gegenanträgen der Aktionärin Active 
Ownership Fund SICAV-FIS SCS* 
 
Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin Active Ownership 
Fund SICAV-FIS SCS ('AOF') zu Tagesordnungspunkt 9 
betreffend die Abwahl von Herrn Dr. Martin Abend 
(Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Carl Ferdinand 
Oetker (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) und das 
Ergänzungsverlangen zu Tagesordnungspunkt 10 betreffend 
die Nachwahl von Herrn Eric Cornut und Frau Dr. Ursula 
Schütze-Kreilkamp stehen in unmittelbarem sachlichen 
Zusammenhang. Zudem sind beide Ergänzungsverlangen im 
Gesamtkontext zu sehen mit zwei Wahlvorschlägen, die 
AOF zeitgleich der Gesellschaft übermittelt hat. Danach 
schlägt AOF vor, anstelle der vom Aufsichtsrat unter 
Tagesordnungspunkt 8a) und 8c) zur Wahl vorgeschlagenen 
Frau Dr. Birgit Kudlek und Herrn Dr. Gunnar Riemann 
zwei von AOF benannte Kandidaten zu wählen, nämlich 
Herrn Klaus-Joachim Krauth und Herrn Hans-Helmut Fabry. 
Diese beiden Wahlvorschläge sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.stada.de/hv2016 zugänglich. 
 
Der Aufsichtsrat nimmt daher nachfolgend insgesamt zu 
dem Ergänzungsverlangen der AOF zu Tagesordnungspunkt 9 
und Tagesordnungspunkt 10 sowie den beiden 
Wahlvorschlägen Stellung. 
 
Der von AOF betriebene komplette Austausch aller sechs 
Vertreter der Anteilseignerseite im STADA-Aufsichtsrat 
führt zu einer Diskontinuität in der 
Unternehmensaufsicht, die nicht im Interesse der 
Gesellschaft sowie der Aktionärinnen und Aktionäre ist. 
 
Der vollständige Austausch der Vertreter der 
Anteilseignerseite würde die Gesellschaft einem nicht 
zu verantwortenden Risiko aussetzen, da der 
Wissenstransfer von den mit dem Unternehmen vertrauten 
Aufsichtsräten auf die neuen Mitglieder nicht 
gewährleistet wäre. Insbesondere ist von AOF auch eine 
Diskontinuität im Aufsichtsratsvorsitz und im Vorsitz 
des wichtigen Prüfungsausschusses angestrebt. Die drei 
Arbeitnehmervertreter, die laut AOF den Wissenstransfer 
leisten sollen, sind selbst erst seit knapp zwei Jahren 
im Amt. Der Aufsichtsrat wäre damit in den Monaten der 
notwendigen Einarbeitungsphase nicht arbeitsfähig. Ein 
vollständiger Austausch aller Anteilseignervertreter 
ist in Deutschland selbst bei einer feindlichen 
Übernahme beispiellos. 
 
Das vom Aufsichtsrat vorgeschlagene neue 
Anteilseignerteam (vier neue Mitglieder sowie der 
Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des 
Prüfungsausschusses) gewährleistet Kontinuität und 
stellt sicher, dass der Aufsichtsrat in seiner 
Gesamtheit alle für die Zukunft des Unternehmens 
entscheidenden Kompetenzen abdeckt. Das ausgewogene 
Verhältnis von neuen und verbleibenden Mitgliedern 
gewährleistet einen reibungslosen Wissenstransfer und 
unterstützt die strategische Neuausrichtung durch den 
Vorstand. 
 
Der Kandidatenvorschlag der Verwaltung ist in einem 
strukturierten, transparenten und professionellen 
Prozess vom Nominierungsausschuss gemeinsam mit der 
renommierten Personalberatung Egon Zehnder entwickelt 
worden. Das Team, das der Aufsichtsrat zur Wahl 
vorschlägt, ist auch auf der Grundlage von Gesprächen 
mit vielen Investoren im Interesse aller Aktionärinnen 
und Aktionäre aufgestellt worden. Der Aufsichtsrat wird 
nach der Neubesetzung in seiner Gesamtheit alle 
relevanten Sach- und Marktkenntnisse, langjährige 
internationale Erfahrung und profunde Expertise in 
Finanz-, Rechnungslegungs- und Rechtsfragen sowie 
persönliche Unabhängigkeit vereinen. 
 
Die vier von AOF vorgeschlagenen Kandidaten für den 
Aufsichtsrat halten einem Vergleich mit den vom 
Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nicht 
stand. Die von AOF vorgeschlagenen Kandidaten 
entsprechen nicht dem öffentlich zugänglichen 
Anforderungsprofil der Gesellschaft. 
 
Sie entsprechen auch nicht den von AOF selbst 
aufgestellten Anforderungskriterien. Zudem besteht 
keine Transparenz darüber, wie die vorgeschlagenen 
Personen ausgewählt worden sind. Obgleich AOF sich 
eines Anforderungsprofils von Spencer Stuart bedient, 
wird von beiden Seiten verneint, dass AOF Spencer 
Stuart beauftragt hat. Es bleibt unklar, welche Person 
den Aufsichtsratsvorsitz und welche den Vorsitz im 
Prüfungsausschuss übernehmen soll. 
 
Insgesamt lässt der bisherige Prozess Zweifel an der 
Eignung der vorgeschlagenen Personen aufkommen: Von den 
ursprünglich von AOF vorgeschlagenen fünf Personen 
findet sich nur eine unter den nunmehr vorgeschlagenen 
Personen. Jedenfalls hinsichtlich des für den Vorsitz 
des Prüfungsausschusses infrage kommenden 
Finanzexperten bestehen Zweifel an der gesetzlich 

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July 29, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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