Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Köln (pta028/01.08.2016/18:30) - Youbisheng Green Paper AG - ISIN DE000A1KRLR0 -
WKN A1KRLR
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 7. September 2016, um 11:00 Uhr,
im Darmstädter Hof, Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
zusammengefassten Lageberichts- und Konzernlagebericht der Youbisheng Green
Paper AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss wurden durch den
Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein
Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das
Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das
Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Rolf
Birkert für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sonstigen Mitgliedern des
Vorstands, nämlich Herrn Huang Haiming, Herrn Huang Haibo, Herrn Hoo Kiet Chii
und Herrn David Tsui für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Verena Dylla und Herr Zhang Dao Pei haben
jeweils ihre Amtsniederlegungen als Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft erklärt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22. April 2015 wurden Herr Hansjörg
Plaggemars für Frau Verena Dylla und Herr Gerrit Kaufhold für Herrn Zhang Dao
Pei gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte
Beschluss des Amtsgerichts Köln enthält die Befristung der Bestellungen bis
spätestens zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft. Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen
Bestellungsbeschluss vom 22. April 2015 hat bislang nicht stattgefunden.
Herr Gernot F. W. Kugler hat angekündigt, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum
Ablauf der nächsten Hauptversammlung niederzulegen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 11 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Gerrit Kaufhold, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Geschäftsführer der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH,
b) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG
c) Herrn Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater
jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der Hauptversammlung vom 2. August
2012 gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu
wählen und somit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst.
Herr Gerrit Kaufhold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Gerrit Kaufhold übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Kinghero AG, München (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds,
plc, London
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratsmandate ohne die bei der
Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und
Ming Le Sports AG bestehenden Aufsichtsratsmandate gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG
nicht anzurechnen (Konzernmandate).
Herr Dr. Burkhard Schäfer übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Alpha Cleantec Aktiengesellschaft (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ConBrio Beteiligungen AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- GPXS Services AG, München (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats).
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats
eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von
5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 01, 2016 12:30 ET (16:30 GMT)
Köln (pta028/01.08.2016/18:30) - Youbisheng Green Paper AG - ISIN DE000A1KRLR0 -
WKN A1KRLR
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 7. September 2016, um 11:00 Uhr,
im Darmstädter Hof, Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
zusammengefassten Lageberichts- und Konzernlagebericht der Youbisheng Green
Paper AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss wurden durch den
Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein
Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das
Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG
zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das
Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Rolf
Birkert für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sonstigen Mitgliedern des
Vorstands, nämlich Herrn Huang Haiming, Herrn Huang Haibo, Herrn Hoo Kiet Chii
und Herrn David Tsui für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Verena Dylla und Herr Zhang Dao Pei haben
jeweils ihre Amtsniederlegungen als Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft erklärt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22. April 2015 wurden Herr Hansjörg
Plaggemars für Frau Verena Dylla und Herr Gerrit Kaufhold für Herrn Zhang Dao
Pei gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte
Beschluss des Amtsgerichts Köln enthält die Befristung der Bestellungen bis
spätestens zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft. Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen
Bestellungsbeschluss vom 22. April 2015 hat bislang nicht stattgefunden.
Herr Gernot F. W. Kugler hat angekündigt, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum
Ablauf der nächsten Hauptversammlung niederzulegen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 11 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Gerrit Kaufhold, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Geschäftsführer der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH,
b) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG
c) Herrn Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater
jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der Hauptversammlung vom 2. August
2012 gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu
wählen und somit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst.
Herr Gerrit Kaufhold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Gerrit Kaufhold übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Kinghero AG, München (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds,
plc, London
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratsmandate ohne die bei der
Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und
Ming Le Sports AG bestehenden Aufsichtsratsmandate gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG
nicht anzurechnen (Konzernmandate).
Herr Dr. Burkhard Schäfer übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Alpha Cleantec Aktiengesellschaft (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ConBrio Beteiligungen AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- GPXS Services AG, München (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats).
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats
eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von
5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 01, 2016 12:30 ET (16:30 GMT)