DJ PTA-News: Gurktaler AG: Einladung zur 4. ordentlichen HauptversammlungUnternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Wien (pta017/05.08.2016/12:01) - Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
4. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft
am Dienstag, dem 13. September 2016, um 14:00 Uhr
in der Eventlocation Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum
31. März 2016, des mit dem Konzernlagebericht
zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2015/2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015/2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015/2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015/2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 23. August 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw
http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:
* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss,
* Lagebericht und Konzernlagebericht (zusammengefasst),
* Corporate Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 23. August 2016 der Gesellschaft ausschließlich
an der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 2. September 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43,
Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail brigitte.dudli@gurktaler.at, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an +43 (1) 368 22 58-240 oder per E-Mail brigitte.dudli@gurktaler.at übermittelt
werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt,
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://gruppe.gurktaler.at bzw.
http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMM-LUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3.
September 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Ak-tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. September 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Gurktaler Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Dudli
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien
Per Telefax:+43 (1) 8900 500 - 55
Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at;
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei
Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1 im Text
angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder der Wertpapierkennnummer;
Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3, Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. September
2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Gurktaler Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Dudli
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 55
Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at;
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 12. September 2016
bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 4.500.000,-- und ist zerlegt in 2.250.000 Stück auf Inhaber (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 05, 2016 06:01 ET (10:01 GMT)lautende Stückaktien und zwar 1.500.000 Stück Stammaktien und 750.000 Stück
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
zum Zeitpunkt der Einberufung 1.500.000 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wien, im August 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Gurktaler AG
Adresse: Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Wolfgang Spiller
Tel.: +43 1 367 08 49-215
E-Mail: wolfgang.spiller@gurktaler.at
Website: gruppe.gurktaler.at
ISIN(s): AT0000A0Z9G3 (Aktie), AT0000A0Z9H1 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1470391260675
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