DGAP-HV: Medios AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.09.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-08-10 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Medios AG Hamburg ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC ISIN DE000A2BPKX1 / WKN A2BPKX Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 14. September 2016, 11:00 Uhr, im Ludwig Erhard Haus, Goldberger Saal, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. I. Tagesordnung 1. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung* Die Medios AG (nachfolgend auch die '*Gesellschaft*') beabsichtigt, ihr Grundkapital von EUR 8.350.000,00 um EUR 1.311.428,00 auf EUR 9.661.428,00 durch Ausgabe von 1.311.428 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 7,00 je neuer Aktie gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 1.311.428 neuen Aktien sollen Herr Manfred Schneider, Berlin, und Frau Claudia Neuhaus, Berlin, gegen Einbringung von Geschäftsanteilen an der Medios Manufaktur GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 113397 B (nachfolgend auch '*Medios Manufaktur*') zugelassen werden. Das Stammkapital der Medios Manufaktur beträgt EUR 39.700,00. Am Stammkapital der Medios Manufaktur hält Herr Schneider Geschäftsanteile im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 25.015,00, Frau Neuhaus Geschäftsanteile im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 14.685,00. Im Rahmen der nach diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung sollen Herr Schneider und Frau Neuhaus Geschäftsanteile an der Medios Manufaktur in die Medios AG einbringen, welche insgesamt eine Beteiligung von 51% am Stammkapital der Medios Manufaktur vermitteln. Insoweit soll (a) Herr Schneider einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 12.758,00 und (b) Frau Neuhaus einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 7.489,00 einbringen. Diese beiden Geschäftsanteile entstehen durch einen vor der Einbringung zu fassenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Medios Manufaktur über die Teilung von Geschäftsanteilen. Herr Schneider ist an der Medios AG mittelbar mit mehr als 10% des Grundkapitals beteiligt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: (a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 8.350.000,00 um EUR 1.311.428,00 auf EUR 9.661.428,00 durch Ausgabe von 1.311.428 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn desjenigen Geschäftsjahres der Gesellschaft gewinnberechtigt, in dem sie entstehen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von je EUR 7,00 ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 9.179.996,00. (b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 1.311.428 neuen Aktien werden (i) Herr Manfred Schneider, Berlin, und (ii) Frau Claudia Neuhaus, Berlin, zugelassen, und zwar wird (i) zur Zeichnung von 826.355 neuen Aktien Herr Manfred Schneider, wohnhaft Auguststr. 65, 10117 Berlin, zugelassen mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage einen von ihm an der Medios Manufaktur GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 113397 B, gehaltenen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 12.758,00 auf die Gesellschaft zu übertragen (dieser Geschäftsanteil der '*Einzubringende Geschäftsanteil I*'); und (ii) zur Zeichnung von 485.073 neuen Aktien Frau Claudia Neuhaus, wohnhaft Reichsstr. 104, 14052 Berlin, zugelassen mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage einen von ihr an der Medios Manufaktur GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 113397 B, gehaltenen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 7.489,00 auf die Gesellschaft zu übertragen (dieser Geschäftsanteil der '*Einzubringende Geschäftsanteil II*' und zusammen mit dem Einzubringenden Geschäftsanteil I die '*Einzubringenden Geschäftsanteile*'). (c) Die Einzubringenden Geschäftsanteile sind rechtlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister auf die Medios AG zu übertragen. (d) Die Gesellschaft soll die Einzubringenden Geschäftsanteile in ihrer Handelsbilanz mit einem Wert von mindestens EUR 9.179.996,00 ansetzen. Grundlage hierfür ist der Wert der Einzubringenden Geschäftsanteile, auf den sich die Parteien des abzuschließenden Einbringungsvertrages geeinigt haben und der vom Aufsichtsrat in seinem Nachgründungsbericht als angemessene Leistung bewertet wurde. (e) Der vom zuständigen Registergericht zu bestellende Nachgründungs- und Sacheinlagenprüfer soll vor dem Tag der hier einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung bescheinigen, dass der Wert der Sacheinlage den Betrag von EUR 9.179.996,00 mindestens erreicht. Der zu bildende Gegenposten im Eigenkapital soll, sofern gesetzlich zulässig, wie folgt ausgewiesen werden: Grundkapital/Gezeichnetes EUR Kapital 1.311.428, 00 Kapitalrücklage nach § 272 Abs. EUR 2 Nr. 1 HGB (Aufgeld) 7.868.568, 00 Summe: EUR 9.179.996, 00 Für den Fall, dass der Verkehrswert höher als EUR 9.179.996,00 ist und dieser höhere Wert der Bilanzierung des Erwerbs zugrunde zu legen ist, soll der den vorgenannten Betrag von EUR 9.179.996,00 übersteigende Betrag in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden. (f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. (g) § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung (Grundkapital und Aktien) werden in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: '(1) Das Grundkapital beträgt EUR 9.661.428,00 (in Worten: neun Millionen sechshunderteinundsechzigtausend vierhundertachtundzwanzig Euro). (2) Es ist eingeteilt in 9.661.428 (in Worten: neun Millionen sechshunderteinundsechzigtausend vierhundertachtundzwanzig) Stückaktien ohne Nennwert.' (h) Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister muss spätestens bis zum 13. März 2017 erfolgen. Andernfalls wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig. Diese Frist verlängert sich um drei Monate, falls Klage gegen die Wirksamkeit der Beschlussfassung zu diesem und/oder zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt 2 erhoben wurde. Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet, der unter Ziffer II.1 dieser Einladung abgedruckt ist. 2. *Zustimmung zum Nachgründungsvertrag zwischen der Medios AG sowie Herrn Manfred Schneider und Frau Claudia Neuhaus* Im Vorgriff auf die Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 1 hat die Gesellschaft mit Herrn Manfred Schneider, Berlin, und Frau Claudia Neuhaus, Berlin, einen ,Vertrag über Einbringung, Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen' ('*Nachgründungsvertrag*') über die Einbringung, den Verkauf und die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR 39.700,00 an der Medios Manufaktur GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 113397 B ('*Medios Manufaktur*'), ausgehandelt. Im Rahmen des Nachgründungsvertrages sollen Herr Schneider und Frau Neuhaus Geschäftsanteile an der Medios Manufaktur im Gesamtnennbetrag von EUR 20.247,00, welche einen Anteil von 51% am Stammkapital der Medios Manufaktur vermitteln, an die Medios AG abtreten und so als Sacheinlage in die Medios AG einbringen. Als Gegenleistung für die Sacheinlage gewährt die Gesellschaft Herrn Schneider und Frau Neuhaus die gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 1 auszugebenden 1.311.428 neuen Aktien der Medios AG mit einem Gesamtausgabebetrag von EUR 9.179.996,00. Außerdem soll die Medios AG ein einseitiges Erwerbsrecht (Call-Option) auf die übrigen von Herrn Schneider und Frau Neuhaus an der Medios Manufaktur
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August 10, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)