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DGAP-HV: Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.09.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Medios AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.09.2016 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-08-10 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Medios AG Hamburg ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC 
ISIN DE000A2BPKX1 / WKN A2BPKX Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 
14. September 2016, 11:00 Uhr, im Ludwig Erhard Haus, Goldberger 
Saal, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin stattfindenden 
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. 
I. Tagesordnung 
1. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
Die Medios AG (nachfolgend auch die '*Gesellschaft*') beabsichtigt, 
ihr Grundkapital von EUR 8.350.000,00 um EUR 1.311.428,00 auf EUR 
9.661.428,00 durch Ausgabe von 1.311.428 neuen, auf den Inhaber 
lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
von je EUR 1,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 7,00 je neuer Aktie 
gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme 
sämtlicher 1.311.428 neuen Aktien sollen Herr Manfred Schneider, 
Berlin, und Frau Claudia Neuhaus, Berlin, gegen Einbringung von 
Geschäftsanteilen an der Medios Manufaktur GmbH, einer Gesellschaft 
mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, 
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin 
(Charlottenburg) unter HRB 113397 B (nachfolgend auch '*Medios 
Manufaktur*') zugelassen werden. Das Stammkapital der Medios 
Manufaktur beträgt EUR 39.700,00. Am Stammkapital der Medios 
Manufaktur hält Herr Schneider Geschäftsanteile im Gesamtnennbetrag 
von insgesamt EUR 25.015,00, Frau Neuhaus Geschäftsanteile im 
Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 14.685,00. Im Rahmen der nach 
diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung 
sollen Herr Schneider und Frau Neuhaus Geschäftsanteile an der 
Medios Manufaktur in die Medios AG einbringen, welche insgesamt eine 
Beteiligung von 51% am Stammkapital der Medios Manufaktur 
vermitteln. Insoweit soll (a) Herr Schneider einen Geschäftsanteil 
im Nennbetrag von EUR 12.758,00 und (b) Frau Neuhaus einen 
Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 7.489,00 einbringen. Diese 
beiden Geschäftsanteile entstehen durch einen vor der Einbringung zu 
fassenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Medios 
Manufaktur über die Teilung von Geschäftsanteilen. Herr Schneider 
ist an der Medios AG mittelbar mit mehr als 10% des Grundkapitals 
beteiligt. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu 
fassen: 
 
(a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 
    EUR 8.350.000,00 um EUR 1.311.428,00 auf EUR 
    9.661.428,00 durch Ausgabe von 1.311.428 
    neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
    mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
    von je EUR 1,00 gegen Sacheinlagen erhöht. 
    Die neuen Aktien sind ab dem Beginn 
    desjenigen Geschäftsjahres der Gesellschaft 
    gewinnberechtigt, in dem sie entstehen. Die 
    neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag 
    von je EUR 7,00 ausgegeben, mithin zu einem 
    Gesamtausgabebetrag von EUR 9.179.996,00. 
(b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
    wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 
    1.311.428 neuen Aktien werden (i) Herr 
    Manfred Schneider, Berlin, und (ii) Frau 
    Claudia Neuhaus, Berlin, zugelassen, und zwar 
    wird 
 
    (i)  zur Zeichnung von 826.355 neuen Aktien 
         Herr Manfred Schneider, wohnhaft 
         Auguststr. 65, 10117 Berlin, zugelassen 
         mit der Verpflichtung, dafür als 
         Sacheinlage einen von ihm an der Medios 
         Manufaktur GmbH, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts Berlin 
         (Charlottenburg) unter HRB 113397 B, 
         gehaltenen Geschäftsanteil im 
         Nennbetrag von EUR 12.758,00 auf die 
         Gesellschaft zu übertragen (dieser 
         Geschäftsanteil der '*Einzubringende 
         Geschäftsanteil I*'); und 
    (ii) zur Zeichnung von 485.073 neuen Aktien 
         Frau Claudia Neuhaus, wohnhaft 
         Reichsstr. 104, 14052 Berlin, 
         zugelassen mit der Verpflichtung, dafür 
         als Sacheinlage einen von ihr an der 
         Medios Manufaktur GmbH, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts Berlin 
         (Charlottenburg) unter HRB 113397 B, 
         gehaltenen Geschäftsanteil im 
         Nennbetrag von EUR 7.489,00 auf die 
         Gesellschaft zu übertragen (dieser 
         Geschäftsanteil der '*Einzubringende 
         Geschäftsanteil II*' und zusammen mit 
         dem Einzubringenden Geschäftsanteil I 
         die '*Einzubringenden 
         Geschäftsanteile*'). 
(c) Die Einzubringenden Geschäftsanteile sind 
    rechtlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
    Eintragung der Durchführung der 
    vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung in das 
    Handelsregister auf die Medios AG zu 
    übertragen. 
(d) Die Gesellschaft soll die Einzubringenden 
    Geschäftsanteile in ihrer Handelsbilanz mit 
    einem Wert von mindestens EUR 9.179.996,00 
    ansetzen. Grundlage hierfür ist der Wert der 
    Einzubringenden Geschäftsanteile, auf den 
    sich die Parteien des abzuschließenden 
    Einbringungsvertrages geeinigt haben und der 
    vom Aufsichtsrat in seinem 
    Nachgründungsbericht als angemessene Leistung 
    bewertet wurde. 
(e) Der vom zuständigen Registergericht zu 
    bestellende Nachgründungs- und 
    Sacheinlagenprüfer soll vor dem Tag der hier 
    einberufenen außerordentlichen 
    Hauptversammlung bescheinigen, dass der Wert 
    der Sacheinlage den Betrag von EUR 
    9.179.996,00 mindestens erreicht. Der zu 
    bildende Gegenposten im Eigenkapital soll, 
    sofern gesetzlich zulässig, wie folgt 
    ausgewiesen werden: 
 
    Grundkapital/Gezeichnetes        EUR 
    Kapital                          1.311.428, 
                                     00 
    Kapitalrücklage nach § 272 Abs.  EUR 
    2 Nr. 1 HGB (Aufgeld)            7.868.568, 
                                     00 
    Summe:                           EUR 
                                     9.179.996, 
                                     00 
 
    Für den Fall, dass der Verkehrswert höher als 
    EUR 9.179.996,00 ist und dieser höhere Wert 
    der Bilanzierung des Erwerbs zugrunde zu 
    legen ist, soll der den vorgenannten Betrag 
    von EUR 9.179.996,00 übersteigende Betrag in 
    die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 
    HGB eingestellt werden. 
(f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten 
    der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
    sowie der Bedingungen für die Ausgabe der 
    Aktien festzusetzen. Die Kosten der 
    Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt 
    die Gesellschaft. 
(g) § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung (Grundkapital 
    und Aktien) werden in Anpassung an die 
    Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: 
 
    '(1) Das Grundkapital beträgt EUR 
    9.661.428,00 (in Worten: neun Millionen 
    sechshunderteinundsechzigtausend 
    vierhundertachtundzwanzig Euro). 
 
    (2) Es ist eingeteilt in 9.661.428 (in 
    Worten: neun Millionen 
    sechshunderteinundsechzigtausend 
    vierhundertachtundzwanzig) Stückaktien ohne 
    Nennwert.' 
(h) Die Eintragung der Durchführung der 
    Kapitalerhöhung ins Handelsregister muss 
    spätestens bis zum 13. März 2017 erfolgen. 
    Andernfalls wird der Beschluss über die 
    Erhöhung des Grundkapitals ungültig. Diese 
    Frist verlängert sich um drei Monate, falls 
    Klage gegen die Wirksamkeit der 
    Beschlussfassung zu diesem und/oder zum 
    nachfolgenden Tagesordnungspunkt 2 erhoben 
    wurde. 
 
Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen 
schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des 
Bezugsrechts erstattet, der unter Ziffer II.1 dieser Einladung 
abgedruckt ist. 
 
2. *Zustimmung zum Nachgründungsvertrag zwischen 
   der Medios AG sowie Herrn Manfred Schneider 
   und Frau Claudia Neuhaus* 
 
Im Vorgriff auf die Sachkapitalerhöhung gemäß 
Tagesordnungspunkt 1 hat die Gesellschaft mit Herrn Manfred 
Schneider, Berlin, und Frau Claudia Neuhaus, Berlin, einen ,Vertrag 
über Einbringung, Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen' 
('*Nachgründungsvertrag*') über die Einbringung, den Verkauf und die 
Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt 
EUR 39.700,00 an der Medios Manufaktur GmbH, eingetragen im 
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 
113397 B ('*Medios Manufaktur*'), ausgehandelt. Im Rahmen des 
Nachgründungsvertrages sollen Herr Schneider und Frau Neuhaus 
Geschäftsanteile an der Medios Manufaktur im Gesamtnennbetrag von 
EUR 20.247,00, welche einen Anteil von 51% am Stammkapital der 
Medios Manufaktur vermitteln, an die Medios AG abtreten und so als 
Sacheinlage in die Medios AG einbringen. Als Gegenleistung für die 
Sacheinlage gewährt die Gesellschaft Herrn Schneider und Frau 
Neuhaus die gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 1 
auszugebenden 1.311.428 neuen Aktien der Medios AG mit einem 
Gesamtausgabebetrag von EUR 9.179.996,00. Außerdem soll die 
Medios AG ein einseitiges Erwerbsrecht (Call-Option) auf die übrigen 
von Herrn Schneider und Frau Neuhaus an der Medios Manufaktur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 10, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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