Zürich (ots) - Schlechte Nachrichten für die Basler Privatbank J.
Safra Sarasin: Die Klage des deutschen Drogeriekönigs Erwin Müller
wird an dessen Wohnort Ulm und nicht in der Schweiz verhandelt. Das
hat der deutsche Bundesgerichtshof abschliessend entschieden. Die
Bank bestätigte eine entsprechende Information der "Handelszeitung".
Der 84-jährige Selfmadeunternehmer Erwin Müller verklagt die heute
zum Imperium der brasilianischen Unternehmerfamilie Safra gehörende
Privatbank im Zusammenhang mit Anlagegeschäften rund um den
Dividendenstichtag, sogenannten Cum/Ex-Geschäften, auf 50 Millionen
Euro.
Zu klären ist die Frage, ob Sarasin seinen wohlhabenden deutschen
Kunden ausreichend über die Risiken aufklärte - ein Punkt, bei dem
das deutsche Recht höhere Massstäbe anlegt als das schweizerische.
Zudem wird es darum gehen, ob der milliardenschwere Unternehmer als
professioneller oder als privater Anleger zu betrachten sei und ob es
zwischen der Bank und Müller zu einem Kapitalberatungsvertrag
gekommen war.
Aus dem Schneider ist dagegen Eric G. Sarasin, der die Geschäfte
mit Müller 2011 auf den Weg brachte. Die Kölner Staatsanwaltschaft
hat das Strafverfahren gegen den inzwischen aus der Bank
ausgeschiedenen Spross der Gründerfamilie Sarasin eingestellt.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunfte erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
Safra Sarasin: Die Klage des deutschen Drogeriekönigs Erwin Müller
wird an dessen Wohnort Ulm und nicht in der Schweiz verhandelt. Das
hat der deutsche Bundesgerichtshof abschliessend entschieden. Die
Bank bestätigte eine entsprechende Information der "Handelszeitung".
Der 84-jährige Selfmadeunternehmer Erwin Müller verklagt die heute
zum Imperium der brasilianischen Unternehmerfamilie Safra gehörende
Privatbank im Zusammenhang mit Anlagegeschäften rund um den
Dividendenstichtag, sogenannten Cum/Ex-Geschäften, auf 50 Millionen
Euro.
Zu klären ist die Frage, ob Sarasin seinen wohlhabenden deutschen
Kunden ausreichend über die Risiken aufklärte - ein Punkt, bei dem
das deutsche Recht höhere Massstäbe anlegt als das schweizerische.
Zudem wird es darum gehen, ob der milliardenschwere Unternehmer als
professioneller oder als privater Anleger zu betrachten sei und ob es
zwischen der Bank und Müller zu einem Kapitalberatungsvertrag
gekommen war.
Aus dem Schneider ist dagegen Eric G. Sarasin, der die Geschäfte
mit Müller 2011 auf den Weg brachte. Die Kölner Staatsanwaltschaft
hat das Strafverfahren gegen den inzwischen aus der Bank
ausgeschiedenen Spross der Gründerfamilie Sarasin eingestellt.
Originaltext: Handelszeitung
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