Bern (ots) -
- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit
unter: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009 -
Neun von zehn BKW Kunden setzen bei ihrer Stromversorgung seit
Anfang dieses Jahres komplett auf erneuerbare Energien. Damit tragen
sie dazu bei, die Wasserkraft als einheimische erneuerbare
Energiequelle nachhaltig zu stärken. Für das kommende Jahr bleiben
sowohl die Energiepreise als auch die Netznutzungstarife gleich. Die
gesetzliche Förderabgabe (KEV) steigt erneut leicht an, während die
Systemdienstleistungen der Swissgrid sinken.
Mit der Lancierung der neuen Stromprodukte hat die BKW vor einem
Jahr ein Zeichen für die erneuerbare Energieproduktion gesetzt. Seit
Anfang dieses Jahres bezieht die überwiegende Mehrheit der BKW Kunden
Strom, welcher hundert Prozent erneuerbar ist und aus Schweizer
Wasserkraftwerken stammt.
Für das Jahr 2017 bleiben die Preise für die Energie und die
Netznutzungstarife gleich. Durch die vom Bundesrat beschlossene
leichte Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung
KEV steigt die gesetzliche Förderabgabe von 1.3 auf 1.5 Rp/kWh. Die
Senkung der Abgabe für Systemdienstleistungen der nationalen
Netzgesellschaft Swissgrid um 0.05 auf 0.4 Rp/kWh kann diese Erhöhung
nur teilweise kompensieren. Für die Kundinnen und Kunden steigt der
Strompreis deshalb minimal an. Wie viel es ausmacht, ist von Kunde zu
Kunde individuell. Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit
Elektroherd und Jahresverbrauch von 2'500 kWh macht dies
beispielsweise 30 Rappen im Monat aus (ElCom Verbrauchskategorie
H2*). Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd
und Elektroboiler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh sind es ca.
55 Rappen pro Monat (ElCom Verbrauchskategorie H4*).
Weitere Informationen zu den Stromprodukten der BKW finden Sie
unter www.bkw.ch/blue
* Die Verbrauchskategorien der ElCom sind lediglich Modellwerte.
Der effektive Verbauch ist abhängig von den technischen
Installationen und Energieeffizienzmassnahmen der Kunden.
Bundegerichts-Entscheid vom 20. Juli 2016 zur Berechnung der
anrechenbaren Energiekosten und die Auswirkungen auf die BKW:
Nach Überprüfung des Urteils kann die BKW davon ausgehen, dass
dieses keine wesentlichen Auswirkungen auf die Preispolitik der BKW
für ihre Kunden hat.
Originaltext: BKW Energie AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100001009.rss2
ISIN: CH0130293662
Kontakt:
Tobias Fässler
medien@bkw.ch
058 477 51 07
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Neun von zehn BKW Kunden setzen bei ihrer Stromversorgung seit
Anfang dieses Jahres komplett auf erneuerbare Energien. Damit tragen
sie dazu bei, die Wasserkraft als einheimische erneuerbare
Energiequelle nachhaltig zu stärken. Für das kommende Jahr bleiben
sowohl die Energiepreise als auch die Netznutzungstarife gleich. Die
gesetzliche Förderabgabe (KEV) steigt erneut leicht an, während die
Systemdienstleistungen der Swissgrid sinken.
Mit der Lancierung der neuen Stromprodukte hat die BKW vor einem
Jahr ein Zeichen für die erneuerbare Energieproduktion gesetzt. Seit
Anfang dieses Jahres bezieht die überwiegende Mehrheit der BKW Kunden
Strom, welcher hundert Prozent erneuerbar ist und aus Schweizer
Wasserkraftwerken stammt.
Für das Jahr 2017 bleiben die Preise für die Energie und die
Netznutzungstarife gleich. Durch die vom Bundesrat beschlossene
leichte Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung
KEV steigt die gesetzliche Förderabgabe von 1.3 auf 1.5 Rp/kWh. Die
Senkung der Abgabe für Systemdienstleistungen der nationalen
Netzgesellschaft Swissgrid um 0.05 auf 0.4 Rp/kWh kann diese Erhöhung
nur teilweise kompensieren. Für die Kundinnen und Kunden steigt der
Strompreis deshalb minimal an. Wie viel es ausmacht, ist von Kunde zu
Kunde individuell. Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit
Elektroherd und Jahresverbrauch von 2'500 kWh macht dies
beispielsweise 30 Rappen im Monat aus (ElCom Verbrauchskategorie
H2*). Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd
und Elektroboiler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh sind es ca.
55 Rappen pro Monat (ElCom Verbrauchskategorie H4*).
Weitere Informationen zu den Stromprodukten der BKW finden Sie
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* Die Verbrauchskategorien der ElCom sind lediglich Modellwerte.
Der effektive Verbauch ist abhängig von den technischen
Installationen und Energieeffizienzmassnahmen der Kunden.
Bundegerichts-Entscheid vom 20. Juli 2016 zur Berechnung der
anrechenbaren Energiekosten und die Auswirkungen auf die BKW:
Nach Überprüfung des Urteils kann die BKW davon ausgehen, dass
dieses keine wesentlichen Auswirkungen auf die Preispolitik der BKW
für ihre Kunden hat.
Originaltext: BKW Energie AG
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