TRIER (dpa-AFX) - Trierischer Volksfreund' zur Debatte um Wehrpflicht
(...) Was die Wehrpflicht angeht, so ist sie rechtlich nie abgeschafft, sondern nur ausgesetzt worden. Dazu bedurfte es im Jahr 2011 nicht einmal einer Verfassungsänderung. Denn im Grundgesetz ist festgelegt, dass erwachsene Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden "können". Nach geltender Rechtslage lebt die Wehrpflicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder auf. So gesehen enthält das Zivilschutzkonzept an dieser Stelle also keineswegs eine Neuigkeit. Es weist nur auf die schon bestehende Möglichkeit der Wehrpflicht hin. Eine Möglichkeit, von der Deutschland hoffentlich nie wieder Gebrauch machen muss, wofür es aber angesichts einer konfliktreichen Welt keine Garantie geben kann. (...)/yyzz/DP/mis
AXC0004 2016-08-24/05:35