Doch noch klagen? Dann aber fix! VW-Aktionäre, die seit Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 Kursverluste erlitten haben und noch eine eigenständige Klage erwägen, müssen sich spätestens an diesem Wochenende Gedanken machen, ihre Unterlagen zusammenstellen und dann ganz schnell sein: Am 19. September endet die Verjährungsfrist. Spezialisierte Anwaltskanzleien nehmen bis dahin teilweise noch Klageanträge entgegen.
Der Volkswagen-Fall könnte nach Meinung von Anlegeranwälten die mit Abstand größte Klagewelle ausgelöst haben, die es bei Streitfällen im Kapitalanlagerecht in Deutschland bis dato gegeben hat. "Aufgrund des starken Andrangs" nimmt etwa die Kanzlei Nieding + Barth noch bis Montag, 19. September, 12:00 Uhr an, Klageanträge an. Eigentlich tritt die Verjährung der Ansprüche bereits am 18. September ein - ein Sonntag, daher haben Anleger einen Tag länger bis zum ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Der Volkswagen-Fall könnte nach Meinung von Anlegeranwälten die mit Abstand größte Klagewelle ausgelöst haben, die es bei Streitfällen im Kapitalanlagerecht in Deutschland bis dato gegeben hat. "Aufgrund des starken Andrangs" nimmt etwa die Kanzlei Nieding + Barth noch bis Montag, 19. September, 12:00 Uhr an, Klageanträge an. Eigentlich tritt die Verjährung der Ansprüche bereits am 18. September ein - ein Sonntag, daher haben Anleger einen Tag länger bis zum ...Den vollständigen Artikel lesen ...