Bad Marienberg - Am 14. Oktober 2016 überprüfte der EZB-Rat das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, das Verzeichnis der als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierten Emittenten und das Verzeichnis der als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierten Emittenten, so die Europäische Zentralbank in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...