Dortmund (ots) - Die gesellschaftsrechtliche Integration der Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund ist abgeschlossen: Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf die Continentale Krankenversicherung a.G. verschmolzen. Dieser Schritt wurde mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August 2016 wirksam.
Im Rahmen ihres Einstiegs bei der Mannheimer im Jahr 2012 hatte die Continentale angekündigt, einzelne Unternehmen in die jeweiligen Continentale-Gesellschaften zu integrieren. Die mamax Lebensversicherung AG wurde im Jahr 2014 auf die Continentale Lebensversicherung AG verschmolzen. Die Mannheimer AG Holding ging in der Continentale Holding AG auf. Mit der Verschmelzung des Krankenversicherers ist der Prozess nun abgeschlossen. Der Sachversicherer Mannheimer Versicherung AG bleibt als Unternehmen und eigenständige Marke erhalten und verstärkt insbesondere als Spezialversicherer für Zielgruppen dauerhaft den Verbund.
Alle Zusagen eingehalten
"Wir haben diese Schritte schon zu Beginn der Integration angekündigt. Und wir halten unsere Zusagen ein: Erhalt eines Direktionssitzes in Mannheim, Erhalt der Marke Mannheimer, Erhalt aller Arbeitsplätze und Eigenständigkeit des Mannheimer-Vertriebs. Alle Versprechen haben wir gehalten", sagt Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund.
Die Vermögensübertragung der Mannheimer Kranken auf die Continentale Kranken dient der Bündelung des Krankenversicherungsgeschäfts im Continentale Versicherungsverbund. Denn der Verbund war bereits vor dem Erwerb der Mannheimer-Versicherungsgruppe mit der Continentale Kranken als großem Versicherer an der Spitze in der Sparte Krankenversicherung mit einer umfassenden und bedarfsgerechten Produktpalette aufgestellt.
Die Versicherungsverträge der Kunden werden selbstverständlich unverändert fortgeführt. Die Vermögensübertragung hat für sie also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Die Kunden profitieren unter anderem von der günstigeren Kostensituation der Continentale.
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit: Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.
OTS: Continentale Krankenversicherung a.G. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/12076 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_12076.rss2
Pressekontakt: Bernd Goletz Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit Leiter Unternehmenskommunikation Tel.: 0231/919-2255 presse@continentale.de
Im Rahmen ihres Einstiegs bei der Mannheimer im Jahr 2012 hatte die Continentale angekündigt, einzelne Unternehmen in die jeweiligen Continentale-Gesellschaften zu integrieren. Die mamax Lebensversicherung AG wurde im Jahr 2014 auf die Continentale Lebensversicherung AG verschmolzen. Die Mannheimer AG Holding ging in der Continentale Holding AG auf. Mit der Verschmelzung des Krankenversicherers ist der Prozess nun abgeschlossen. Der Sachversicherer Mannheimer Versicherung AG bleibt als Unternehmen und eigenständige Marke erhalten und verstärkt insbesondere als Spezialversicherer für Zielgruppen dauerhaft den Verbund.
Alle Zusagen eingehalten
"Wir haben diese Schritte schon zu Beginn der Integration angekündigt. Und wir halten unsere Zusagen ein: Erhalt eines Direktionssitzes in Mannheim, Erhalt der Marke Mannheimer, Erhalt aller Arbeitsplätze und Eigenständigkeit des Mannheimer-Vertriebs. Alle Versprechen haben wir gehalten", sagt Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund.
Die Vermögensübertragung der Mannheimer Kranken auf die Continentale Kranken dient der Bündelung des Krankenversicherungsgeschäfts im Continentale Versicherungsverbund. Denn der Verbund war bereits vor dem Erwerb der Mannheimer-Versicherungsgruppe mit der Continentale Kranken als großem Versicherer an der Spitze in der Sparte Krankenversicherung mit einer umfassenden und bedarfsgerechten Produktpalette aufgestellt.
Die Versicherungsverträge der Kunden werden selbstverständlich unverändert fortgeführt. Die Vermögensübertragung hat für sie also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Die Kunden profitieren unter anderem von der günstigeren Kostensituation der Continentale.
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit: Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.
OTS: Continentale Krankenversicherung a.G. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/12076 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_12076.rss2
Pressekontakt: Bernd Goletz Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit Leiter Unternehmenskommunikation Tel.: 0231/919-2255 presse@continentale.de