Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Wien (pta038/23.11.2016/19:50) - 23.11.2016. Der Vorstand der CA Immobilien
Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der
29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen
beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des
derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von
17,50 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb
der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und
darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2016 und endet
spätestens am
2. Oktober 2018. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden fünf Millionen Stück eigene
Aktien gehalten.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
3. Mai 2016
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 4. Mai 2016, über ein
Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG
iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 28. November 2016 bis 2.
Oktober 2018
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1%
des Grundkapitals der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter
(Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: Keine
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: (i) Die
gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu
den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii)
allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende
Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA
Immobilien Anlagen AG (
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/ ) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA
Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Christoph Thurnberger
Tel.: (+431) 532 59 07 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1479927000947
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresNovember 23, 2016 13:50 ET (18:50 GMT)
Wien (pta038/23.11.2016/19:50) - 23.11.2016. Der Vorstand der CA Immobilien
Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der
29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen
beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des
derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von
17,50 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb
der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und
darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2016 und endet
spätestens am
2. Oktober 2018. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden fünf Millionen Stück eigene
Aktien gehalten.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
3. Mai 2016
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 4. Mai 2016, über ein
Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG
iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 28. November 2016 bis 2.
Oktober 2018
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1%
des Grundkapitals der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter
(Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: Keine
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: (i) Die
gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu
den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii)
allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende
Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA
Immobilien Anlagen AG (
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/ ) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA
Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.
(Ende)
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Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
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Ansprechpartner: Mag. Christoph Thurnberger
Tel.: (+431) 532 59 07 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
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