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DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 23. -2-

DJ DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 23. ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-HV: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 23. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2016-09-01 / 10:25 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IMMOFINANZ AG 
 
Einladung zur 
23. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 29. September 2016 um 10:00 Uhr 
MESZ (Ortszeit Wien) in der Metastadt, Dr. Otto Neurath Gasse 3, AT-1220 
Wien stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit 
dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. 
 
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG) 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom 
Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015/2016 
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2016. 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit 
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien. 
 
Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit eigenen Aktien und 
Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur 
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als 
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der 
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das 
allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. 
 
9. Beschlussfassung gemäß § 84 Abs 4 Satz 3 AktG über die Zustimmung 
zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Mag. 
Norbert Gertner. 
 
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit ab dem 08. September 2016, gemäß § 108 AktG auf 
der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) 
veröffentlicht: 
 
- Einberufung 
 
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten 
 
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Lagebericht 
 
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem 
Konzernlagebericht 
 
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 
 
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG 
 
- Erklärung der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in 
den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit 
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) 
 
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von 
der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr. Wilhelm 
Rasinger und Dr. Michael Knap). 
 
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG) 
 
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 08. 
September 2016, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, 
Wienerbergstraße 11, zugehen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 20. September 2016, 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 
Wien, Wienerbergstraße 11, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915 
 
zugehen. 
 
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder 
 
2. ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im 
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die Fragen können an die Gesellschaft 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100 
Wien, Wienerbergstraße 11, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915 
 
übermittelt werden. 
 
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG): 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag 
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 19. September 2016 
(Montag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 01, 2016 04:26 ET (08:26 GMT)

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung 
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer 
 
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung 
 
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 19. September 
2016 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. 
 
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt 
werden. 
 
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 26. September 2016, um 24:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen: 
 
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des 
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift 
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089; 
 
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter 
Angabe der ISIN AT0000809058). 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Zutritt zur Hauptversammlung 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung 
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen 
amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden 
zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu 
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 09:00 Uhr. 
 
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG) 
 
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische 
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der 
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich 
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu 
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die 
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats 
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine 
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie 
deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht 
erforderlich) zu erfolgen. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut 
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe 
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht 
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf 
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über 
die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich 
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, 
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; 
 
- per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50089; 
 
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im 
pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV; 
 
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die 
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN 
AT0000809058). 
 
Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 28. September 
2016) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich 
am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung 
vorzulegen. 
 
Den Aktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger und Herr Dr. Michael 
Knap als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Herrn Dr. Michael 
Knap, als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, für die Ausübung des 
Stimmrechts als Vertreter vom Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden muss. 
 
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr. 
Wilhelm Rasinger, Herrn Dr. Michael Knap oder auf einem der oben angeführten 
Wege übermittelt werden. 
 
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer 
Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration 
der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur 
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. 
 
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG) 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
975.955.651 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme 
gewährt. IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH (100% 
Tochtergesellschaft) hält zum heutigen Tag 10.000.000 Stück Aktien der 
Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden 
(§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 965.955.651 Stimmrechte ausgeübt 
werden. 
 
Wien, 01. September 2016 
 
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG 
 
International Securities Identification Number (ISIN) 
 
AT0000809058 
 
2016-09-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: IMMOFINANZ AG 
             Wienerbergstraße 11 
             1100 Wien 
             Österreich 
Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2290 
Fax:         +43 (0) 1 88090 - 8290 
E-Mail:      investor@immofinanz.com 
Internet:    http://www.immofinanz.com 
ISIN:        AT0000809058 
WKN:         911064 
Börsen:      Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market 
             in Frankfurt; Warschau, Wien (Amtlicher Handel / 
             Official Market) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
498055 2016-09-01 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 01, 2016 04:26 ET (08:26 GMT)

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