Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
201 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Elliott begrüßt Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, Beschwerde gegen zweite Sonderprüfung zurückzunehmen

DGAP-Media / 2016-09-06 / 12:29 
 
- Der Großaktionär Elliott, der 14,43 Prozent der Aktien der Kabel 
Deutschland Holding AG ("KDG") hält, begrüßt die Entscheidung der Kabel 
Deutschland Holding AG, ihre Beschwerde gegen eine zweite - am 9. Juni 2016 
durch das Landgericht München I angeordnete - Sonderprüfung bei Kabel 
Deutschland zurückzunehmen. 
 
- Gegenstand der zweiten Sonderprüfung soll eine vertiefte Untersuchung des 
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch 
Vodafone, inklusive des Zeitraums nach dem 31. März 2013, sein. Eine 
vorangegangene, im September 2014 abgeschlossene Sonderprüfung, hatte eine 
Reihe von besorgniserregenden Tatsachen zutage gefördert, die aus Sicht von 
Elliott weiterer Aufklärung bedürfen, die zudem einen größeren Zeitraum 
als bisher abdeckt. 
 
München, 6. September 2016 - Elliott Associates, L.P. und Elliott 
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften 
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott die aufgrund eines entsprechenden 
Hinweises des Oberlandesgerichts München erfolgte Entscheidung der Kabel 
Deutschland Holding AG begrüßt, ihre Beschwerde gegen eine zweite, 
durch das Landgericht München I angeordnete, Sonderprüfung bei Kabel 
Deutschland zurückzunehmen. Die Entscheidung des Landgericht München I ist 
damit bindend und der vom Gericht per Entscheidung vom 9. Juni 2016 
eingesetzte Sonderprüfer Martin Schommer kann seine Arbeit aufnehmen 
beziehungsweise fortsetzen. 
 
Entsprechend der Gerichtsentscheidung wurde Martin Schommer, der bereits die 
erste Sonderprüfung durchgeführt hat, mit einer weiteren Sonderprüfung 
beauftragt, die den Umfang der Untersuchung zudem auch auf Handlungen für 
den Zeitraum nach dem 31. März 2013 ausweitet. Der Sonderprüfer kann damit 
die unabhängige Untersuchung der im ersten Prüfungsbericht aufgedeckten 
möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der 
Übernahme durch Vodafone fortsetzen und die bisherigen Ergebnisse der 
ersten Prüfung, die auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 begrenzt war, 
weiter validieren. 
 
Im Zusammenhang mit der Rücknahme der Beschwerde sagte ein Rechtsberater von 
Elliott: 
 
"Wir begrüßen die Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, ihre 
Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts München I zurückzuziehen. 
Unnötige weitere Verzögerungen werden so vermieden und der Sonderprüfer kann 
seiner Arbeit hoffentlich ohne weitere Behinderungen durch das Unternehmen 
nachgehen." 
 
Franck Tuil, Senior Portfolio Manager bei Elliott, sagte: 
 
"Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der zweiten Sonderprüfung und 
zuversichtlich, dass sie unsere Einschätzung bestätigt, dass Vodafone und 
Kabel Deutschland den übrigen Kabel Deutschland Aktionären wesentliche 
Informationen zur Bewertung der Aktie vorenthalten haben. Es bleibt damit 
wahrscheinlich, dass die auf Vodafone zukommenden Mehrkosten in die 
Milliarden gehen werden." 
 
Der erste Bericht des Sonderprüfers war von Kabel Deutschland im Dezember 
2014 veröffentlicht worden und hatte das Verhalten der KDG-Organe vor der 
öffentlichen Übernahme durch Vodafone im Oktober 2013 untersucht. 
 
In seiner Untersuchung, die sich ausschließlich auf den Zeitraum bis 
zum 31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu 
folgenden Ergebnissen gekommen: 
 
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken 
erstellte Unternehmensbewertung lag zwischen EUR 109,50 und EUR 150,50, und 
damit signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme 
gebotene und von Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene 
Preis. 
 
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die 
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland 
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des 
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel. 
 
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland 
Holding AG am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute 
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme 
durch Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von 
Vodafone abgelehnt. Fast alle anwesenden Minderheits-Aktionäre hingegen 
sprachen sich für die Sonderprüfungen aus. In der Folge hatte Elliott Klage 
vor dem Landgericht München eingereicht, das am 9. Juni 2016 die 
Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bestätigt hat. 
 
Über Elliott 
 
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verwalten gemeinsam 
ein Fondsvolumen von mehr als 28 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977 
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom 
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott gehören 
große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie 
Mitarbeiter des Unternehmens. 
 
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK) 
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA) 
zugelassenen Investmentgesellschaft. 
 
### 
 
Medien-Kontakt: 
 
Charles Barker Corporate Communications Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle 
+49 69 79 40 90 25 
+49 69 79 40 90 24 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2016-09-06 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
499315 2016-09-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 06, 2016 06:29 ET (10:29 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.