-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der HIRSCH Servo AG wurde vom Vorstand am 8. September 2016 berichtet, dass für das Geschäftsjahr 2015/16 keine Dividende ausgeschüttet werden kann.
Außerdem wurde den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 die Entlastung erteilt und die Vergütung des Aufsichtsrats mit insgesamt EUR 60.000,00 festgelegt.
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 wurde die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, gewählt.
Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 1.817.500,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen und hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte, etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde in diesem Zusammenhang auch ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Die Satzung wurde entsprechend dieses Beschlusses in Punkt V geändert.
Weitere Informationen zur 21. ordentlichen Hauptversammlung und den gefassten Beschlüssen sind auf unserer Internetseite www.hirsch-gruppe.com unter dem Menüpunkt Investor Relations > Veranstaltungen > 21. ordentliche Hauptversammlung abrufbar.
Glanegg, am 8. September 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006 E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: HIRSCH Servo AG Glanegg 58 A-9555 Glanegg Telefon: +43(0)4277 2211 120 FAX: +43(0)4277 2211 170 Email: investor@hirsch-gruppe.com WWW: www.hirsch-gruppe.com Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000849757 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der HIRSCH Servo AG wurde vom Vorstand am 8. September 2016 berichtet, dass für das Geschäftsjahr 2015/16 keine Dividende ausgeschüttet werden kann.
Außerdem wurde den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 die Entlastung erteilt und die Vergütung des Aufsichtsrats mit insgesamt EUR 60.000,00 festgelegt.
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 wurde die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, gewählt.
Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 1.817.500,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen und hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte, etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde in diesem Zusammenhang auch ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Die Satzung wurde entsprechend dieses Beschlusses in Punkt V geändert.
Weitere Informationen zur 21. ordentlichen Hauptversammlung und den gefassten Beschlüssen sind auf unserer Internetseite www.hirsch-gruppe.com unter dem Menüpunkt Investor Relations > Veranstaltungen > 21. ordentliche Hauptversammlung abrufbar.
Glanegg, am 8. September 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006 E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com www.hirsch-gruppe.com
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