Thema heute:
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland?
Bestimmt kennen Sie dieses Gefühl auch. Man kommt von einer Auslandsreise zurück, hat das eine oder andere gekauft und steuert den Ausgang auf dem Flughafen an. Genau an dieser Stelle beschleicht den Reisenden dann häufig ein ganz komisches Gefühl. Muss ich meine Käufe jetzt bei der Einreise angeben oder nicht, mache ich mich strafbar oder nicht? Ähnliche Probleme kann man aber auch bei der Einreise in fremde Länder haben.
Ob es die schöne Holzschale aus Südafrika ist, der handgepflückte Schwarztee aus Sri Lanka oder ein klassischer Alpaca-Poncho aus Peru - für die meisten Reisenden ist das Mitbringsel aus dem Urlaub ein Muss. Bei vielen frei erhältlichen Waren ist die Mitnahme nach Hause auch gar kein Problem. Vorsicht geboten ist allerdings bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. So können verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Markt den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten. So gilt vor jeder Reise, sich beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt über die landestypischen Bestimmungen zu informieren - Gerade wenn größere oder außergewöhnliche Mitbringsel bei der Ein- oder Ausreise geplant sind. "Manchmal sind es die kuriosesten Sachen, die dann am Ende Ärger machen können. Bei einer Einreise in die USA kann sich sogar das mitgebrachte Überraschungsei für die Nichte als strafbare Ware entpuppen. Besser man macht sich also vor der Reise schlau", empfiehlt man bei der Europäische Reiseversicherung (ERV). Der deutsche Zoll informiert Urlauber auf seiner Website über die aktuell geltenden Einreisebestimungen aus der EU und dem Ausland. So müssen zum Beispiel Geldmittel ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden
Zu den häufigsten Stolpersteinen bei der Einreise gehören zweifelsohne Tabakwaren, die in vielen Reiseländern günstiger angeboten werden als in Deutschland. Hier gelten für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige oder als Geschenk-Mitbringsel strenge Einfuhr-Mengenvorgaben bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen Personen mit mindestens 17 Jahren bei der Rückreise einführen. Sonstige Waren sind bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro problemlos. Bei Flug- bzw. Seereisenden gelten sogar insgesamt 430 Euro als zollfrei. Unter 15 Jahren beschränkt sich der Wert auf insgesamt 175 Euro.
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