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DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.10.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.10.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-09-16 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Beate Uhse Aktiengesellschaft Hamburg WKN: 755 140 
ISIN: DE0007551400 Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2016 Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2016 der Beate Uhse 
Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am 27. 
Oktober 2016 um 11:00 Uhr (MESZ) in 
Schmidts TIVOLI GmbH Kultur & Gaststättenbetriebe 
Spielbudenplatz 27-28 
20359 Hamburg, 
statt. I. 
TAGESORDNUNG 
TOP 1 Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, 
      des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
      Dezember 2015 und der Lageberichte für die 
      Gesellschaft und den Konzern für das 
      Geschäftsjahr 2015, des Berichts des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
      sowie des erläuternden Berichts des 
      Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 
      4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches. 
 
      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
      aufgestellten Jahresabschluss und den 
      Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
      AktG am 30. März 2016 gebilligt und den 
      Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
      entfällt eine Feststellung durch die 
      Hauptversammlung. 
 
      Jahresabschluss und Lagebericht, 
      Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
      Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder 
      Bericht des Vorstands zu den Angaben 
      gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
      Handelsgesetzbuch sind der 
      Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
      Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
      bedarf, zugänglich zu machen. Die 
      genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
      Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
      Beate Uhse Aktiengesellschaft, Suhrenkamp 
      59, 22335 Hamburg, Deutschland, zur 
      Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
      www.beate-uhse.ag - Investor Relations - 
      Hauptversammlung 2016 zugänglich und 
      liegen auch während der Hauptversammlung 
      zur Einsicht der Aktionäre aus. 
TOP 2 Entlastung des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2015 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      den Mitgliedern des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2015 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2016 sowie für eine 
      prüferische Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2016 
      und 2017 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
      Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, 
      die Deloitte & Touche GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      Zweigniederlassung Hamburg, zum 
      Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
      für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 
      Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, 
      die Deloitte & Touche GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      Zweigniederlassung Hamburg zum 
      Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      unterjähriger Finanzberichte im 
      Geschäftsjahr 2016 und 2017 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
      Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
      Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
      Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
      Deloitte & Touche GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
II. 
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG 
DER BEATE UHSE AKTIENGESELLSCHAFT 
1. Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   (a) Anmeldung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 
   der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich bis Donnerstag, 20. Oktober 2016, 
   24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter 
   der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse anmelden und dabei den 
   nachfolgend unter lit. (b) beschriebenen 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes vorlegen: 
 
   Beate Uhse Aktiengesellschaft 
   c/o HCE Haubrok AG 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 / 210 27-289 
   E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
   (b) Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Der in Textform (§ 126b BGB) vorzulegende 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   (Nachweisstichtag) beziehen, d.h. auf 
   Donnerstag, 6. Oktober 2016, 0:00 Uhr (MESZ). 
   Er muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein. 
 
   Die Anforderungen für girosammelverwahrte 
   Aktien und für Aktienurkunden (effektive 
   Stücke) der Beate Uhse Aktiengesellschaft 
   unterscheiden sich wie folgt: 
 
   * Für girosammelverwahrten Aktien ist der 
     Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine 
     Bestätigung des depotführenden Instituts 
     zu erbringen, die sich auf den Beginn des 
     Nachweisstichtags bezieht. 
   * Für Aktienurkunden (effektive Stücke) ist 
     der Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
     eine Bestätigung über die Hinterlegung der 
     Aktien bei der Gesellschaft, bei einem 
     deutschen Notar oder bei einer 
     Wertpapiersammelbank zu erbringen, die 
     sich auf den Beginn des Nachweisstichtags 
     bezieht. Die Hinterlegung muss spätestens 
     zum Ablauf des Mittwochs, 5. Oktober 2016, 
     24:00 Uhr (MESZ) erfolgen und die Aktien 
     sind mindestens bis zum Ablauf des 
     Donnerstags, 6. Oktober 2016, 24:00 Uhr 
     (MESZ) bei der Hinterlegungsstelle zu 
     belassen. 
 
   Als Aktionär gilt im Verhältnis zur 
   Gesellschaft für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Teilnahmeberechtigung und Umfang des 
   Stimmrechts richten sich - neben der 
   Notwendigkeit zur Anmeldung - allein nach dem 
   Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Eine vollständige oder 
   teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, d. 
   h. der Nachweisstichtag führt zu keiner 
   Veräußerungssperre. Eine Veräußerung 
   nach dem Nachweisstichtag hat aber keinen 
   Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder 
   dessen Umfang. Aktionäre, die erst nach dem 
   Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft 
   werden, sind weder teilnahme- noch 
   stimmberechtigt, sofern sie von dem Verkäufer 
   der Aktien nicht entsprechend und zur 
   Rechtsausübung bevollmächtigt worden sind und 
   dies der Gesellschaft wie unter Ziffer 2 
   beschrieben nachweisen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Die zugeschickten bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten 
   sind lediglich organisatorische Hilfsmittel 
   und keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
2. Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
   Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, 
   beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung 
   und der fristgerechte Nachweis des 
   Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen 
   unter Ziffer 1 des Teils III dieser 
   Einberufung erforderlich. Vollmachten können 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
   erteilt werden, Weisungen bis zum Zeitpunkt 
   der Vornahme der Abstimmungen. Bevollmächtigt 
   ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB), soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten 
   Institut oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder 
   einer anderen nach § 135 AktG gleichgestellten 
   Person oder Institution erteilt wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
   Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte 
   Institute oder Unternehmen (§§ 135 AktG Abs. 
   10, 125 Abs. 5 AktG) sowie 
   Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 
   AktG gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen erteilt, ist die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 16, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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