Die Entscheidung, ob sich der oberösterreichische Wasseraufbereiter BWT durch eine Verschmelzung von der Börse zurückziehen darf, liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Das berichtet "Der Standard" am Dienstag.Konkret geht es um die Frage, ob sich der Wasseraufbereiter seines Streubesitzes entledigen darf, indem er ...Den vollständigen Artikel lesen ...