KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch seine bisherige Rechtsprechung, die das Landgericht München in einem Streitfall infrage gestellt hatte.
Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, als Ersatz eine freie Wohnung im selben Haus anzubieten. Künftig bleibt es bei der Kündigung, der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten.
In dem Fall ging es um ältere Eheleute aus München, die nach mehr als 30 Jahren ihre Mietwohnung räumen sollen. Sie können immerhin noch einmal auf das Landgericht hoffen. Es muss den Fall neu verhandeln, weil wichtige Informationen fehlen. (Az. VIII ZR 232/15)/sem/DP/stk
AXC0131 2016-12-14/13:55