Berlin (ots) - selbstverständlich werden Gehälter in Deutschland nicht so ohne weiteres offengelegt. Zahlen werden nur anonym und im Durchschnittswert weitergegeben. Vor Gericht wird allerdings verlangt, dass die Klägerin einen konkreten Einzelfall belegen kann. Wie soll das mit diesem Gesetz gelingen? Vor Gericht bleibt ohnehin alles beim Alten: Die Klägerin steht allein, denn auch ein Verbandsklagerecht ist nicht vorgesehen. Das hält sich die Vorfreude auf das neue Gesetz doch sehr in Grenzen.
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