Hamburg - Das Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - hat dem Antrag des Vorstands der KTG Energie AG (ISIN: DE000A0HNG53, WKN: A0HNG5, Ticker-Symbol: KB7) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit Beschluss vom heutigen Tage stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, so die KTG Energie AG in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...