MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Kampf der zwei verfeindeten Großaktionäre
beim Münchner Medienunternehmen Constantin
Burgener und seine Verbündeten waren auf der Hauptversammlung vom
Stimmrecht ausgeschlossen worden. Der Grund: Das gegnerische Lager
um den Constantin-Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn wirft
Burgener vor, über die von ihm geleitete Tochter Highlight ein
Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien
Wer bei Aktiendeals bestimmte Schwellen (etwa drei, fünf, zehn, fünfzehn Prozent) über- oder unterschreitet, muss das laut Gesetz sowohl dem betreffenden Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörde Bafin melden. Verheimlicht ein Aktionär entsprechende Geschäfte, können seine Anteile vom Stimmrecht ausgeschlossen werden./cho/DP/das
ISIN DE0009147207
AXC0222 2016-12-13/16:39