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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-09-30 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, 9. November 2016, um 10:00 Uhr in den Räumen 
des Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 
München, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. Falls erforderlich, 
wird die ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, 10. 
November 2016, um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt. 
 
I. *Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des zusammengefassten 
   Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
      wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Bernhard Burgener wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
   c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Antonio Arrigoni wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
      Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
      Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
      Jean-Baptiste Felten wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
      Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München 
   wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016 bestellt.'_ 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
   auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau 
   Andrea Laub, welche von der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2013 zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr 
   Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands 
   der Gesellschaft durch Beschluss des 
   Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. 
   Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René 
   Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; 
   seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag 
   des Vorstands mit Ablauf der über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 
   beschließenden Hauptversammlung. Ferner 
   hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 
   2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf 
   dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet 
   hätte. 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und 
      Head of Shared Services der Burda Style 
      Group, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, 
      Steuerberater und Geschäftsführer der 
      M-Audit GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
      München, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater 
      sowie Privatdozent an der Columbia 
      Business School, wohnhaft in New 
      York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird 
      zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
      Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
   auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
   Rechtsausschusses. 
 
   Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
   * Herr Collorio ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät 
     die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit 
     GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
     Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
     ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
     KF 15 GmbH. 
   * Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats 
     der Gesellschaft; im Übrigen steht 
     Frau Laub weder in persönlichen noch in 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, zu den Organen der 
     Gesellschaft oder zu einem wesentlich an 
     der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   * Herr Rees ist nicht Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft; im 
     Übrigen steht Herr Rees weder in 
     persönlichen noch in geschäftlichen 
     Beziehungen zum Unternehmen, zu den 
     Organen der Gesellschaft oder zu einem 
     wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
     Aktionär. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert 
   und lautet künftig wie folgt:_ 
 
   _Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
   bedarf einer Mehrheit von mindestens drei 
   Viertel der abgegebenen Stimmen.'_ 
7. *Beschlussfassung über die Strategie zur 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   gemäß § 119 Abs. 2 AktG* 
 
   Der Vorstand hält die Entscheidung über die 
   weitere Ausrichtung des Constantin 
   Medien-Konzerns sowohl im Hinblick auf die 
   divergierenden Auffassungen unter den 
   Aktionären wie auch für die Nutzung von 
   Ertragspotentialen für wesentlich und legt sie 
   deshalb der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung nach § 119 Abs. 2 AktG vor. 
 
   'Der Vorstand der Constantin Medien AG 
   beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die 
   Segmente Sport sowie Sport- und 
   Event-Marketing zu fokussieren, nach 
   Möglichkeit die Verwaltungskosten unter 
   Auflösung von Mehrfachstrukturen zu reduzieren 
   und eine nachhaltige Verbesserung der 
   Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 
   Abs. 2 AktG zu.' 
 
Der Constantin Medien AG ist am 21. September 2016 ein 
Schreiben von der Stella Finanz AG und Herrn René 
Camenzind und am 23. September 2016 ein Schreiben von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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