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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-09-30 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, 9. November 2016, um 10:00 Uhr in den Räumen 
des Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 
München, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. Falls erforderlich, 
wird die ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, 10. 
November 2016, um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt. 
 
I. *Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des zusammengefassten 
   Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
      wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Bernhard Burgener wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
   c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Antonio Arrigoni wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
      Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
      Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
      Jean-Baptiste Felten wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
      Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München 
   wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016 bestellt.'_ 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
   auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau 
   Andrea Laub, welche von der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2013 zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr 
   Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands 
   der Gesellschaft durch Beschluss des 
   Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. 
   Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René 
   Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; 
   seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag 
   des Vorstands mit Ablauf der über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 
   beschließenden Hauptversammlung. Ferner 
   hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 
   2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf 
   dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet 
   hätte. 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und 
      Head of Shared Services der Burda Style 
      Group, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, 
      Steuerberater und Geschäftsführer der 
      M-Audit GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
      München, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater 
      sowie Privatdozent an der Columbia 
      Business School, wohnhaft in New 
      York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird 
      zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
      Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
   auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
   Rechtsausschusses. 
 
   Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
   * Herr Collorio ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät 
     die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit 
     GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
     Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
     ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
     KF 15 GmbH. 
   * Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats 
     der Gesellschaft; im Übrigen steht 
     Frau Laub weder in persönlichen noch in 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, zu den Organen der 
     Gesellschaft oder zu einem wesentlich an 
     der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   * Herr Rees ist nicht Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft; im 
     Übrigen steht Herr Rees weder in 
     persönlichen noch in geschäftlichen 
     Beziehungen zum Unternehmen, zu den 
     Organen der Gesellschaft oder zu einem 
     wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
     Aktionär. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert 
   und lautet künftig wie folgt:_ 
 
   _Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
   bedarf einer Mehrheit von mindestens drei 
   Viertel der abgegebenen Stimmen.'_ 
7. *Beschlussfassung über die Strategie zur 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   gemäß § 119 Abs. 2 AktG* 
 
   Der Vorstand hält die Entscheidung über die 
   weitere Ausrichtung des Constantin 
   Medien-Konzerns sowohl im Hinblick auf die 
   divergierenden Auffassungen unter den 
   Aktionären wie auch für die Nutzung von 
   Ertragspotentialen für wesentlich und legt sie 
   deshalb der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung nach § 119 Abs. 2 AktG vor. 
 
   'Der Vorstand der Constantin Medien AG 
   beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die 
   Segmente Sport sowie Sport- und 
   Event-Marketing zu fokussieren, nach 
   Möglichkeit die Verwaltungskosten unter 
   Auflösung von Mehrfachstrukturen zu reduzieren 
   und eine nachhaltige Verbesserung der 
   Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 
   Abs. 2 AktG zu.' 
 
Der Constantin Medien AG ist am 21. September 2016 ein 
Schreiben von der Stella Finanz AG und Herrn René 
Camenzind und am 23. September 2016 ein Schreiben von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-

Highlight Event and Entertainment AG jeweils mit dem 
Verlangen auf Einberufung einer ordentlichen 
Hauptversammlung der Constantin Medien AG gemäß § 
122 AktG zugegangen. 
 
Die Berücksichtigung der in den vorgenannten beiden 
Schreiben dieser Aktionäre genannten Forderungen bedeutet 
nicht, dass sich der Vorstand ein abschließendes 
Bild von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens gemacht 
hat. Namentlich in Bezug auf die Beachtung 
wertpapierhandelsrechtlicher Meldepflichten bestehen nach 
wie vor erhebliche Bedenken, ohne dass die Prüfung dieser 
Vorgänge derzeit abgeschlossen ist. 
 
Diese Aktionäre haben die Einberufung einer 
Hauptversammlung zu den nachfolgenden weiteren 
Tagesordnungspunkten verlangt: 
 
8. *Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. 
   Weidner und Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds* 
 
   Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
   die Highlight Event and Entertainment AG 
   schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. 
      Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
      des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
      abberufen.'_ 
   b) _'Herr Dr. René Eichenberger, 
      Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, 
      Kanton Zürich, Schweiz, wird zum Mitglied 
      des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum Ablauf der 
   einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gesellschaft bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Zu b) Herr Dr. René Eichenberger ist nicht 
         Mitglied in einem gesetzlich zu 
         bildenden Aufsichtsrat und 
         vergleichbaren inländischen 
         Kontrollgremien; Herr Dr. René 
         Eichenberger ist Mitglied in folgenden 
         vergleichbaren ausländischen 
         Kontrollgremien: 
   * Präsident des Verwaltungsrats der 
     (Alternative)! Holding AG, Zollikon, 
     Kanton Zürich, Schweiz; 
   * Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse 
     Evolution Corporation, Port St. Lucie, 
     Vereinigte Staaten von Amerika. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklären die 
   Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis der 
   vorgeschlagene Kandidat weder in persönlichen 
   noch in geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder den Organen der 
   Gesellschaft steht. 
9. *Vertrauensentzug gegenüber dem 
   Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel und dem 
   Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders durch 
   die Hauptversammlung* 
 
   Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
   die Highlight Event and Entertainment AG 
   schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel 
      wird das Vertrauen entzogen.'_ 
   b) _'Dem Mitglied des Vorstands Leif Arne 
      Anders wird das Vertrauen entzogen.'_ 
II.  *Abweichende Beschlussvorschläge von Aktionären 
     und Stellungnahme des Vorstands und 
     Aufsichtsrats* 
 
     Die Aktionäre Stella Finanz AG, René Camenzind 
     und Highlight Event and Entertainment AG haben 
     zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5 
     abweichende Beschlussvorschläge gemacht: 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 2: 
 
     a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
        wird für das Geschäftsjahr 2015 die 
        Entlastung verweigert.'_ 
     b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
        Antonio Arrigoni wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
        Bernhard Burgener wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        erteilt.'_ 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 3: 
 
     a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
        Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
        2015 die Entlastung verweigert.'_ 
     b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
        Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
        Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 die 
        Entlastung verweigert.'_ 
     d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
        Jean-Baptiste Felten wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
        Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
        die Entlastung verweigert.'_ 
     f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
        Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        erteilt.'_ 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 5: 
 
     Obwohl nur drei Aufsichtsratsämter der 
     Gesellschaft von der Hauptversammlung zu 
     besetzen sind, schlagen die Stella Finanz AG, 
     Herr René Camenzind und die Highlight Event and 
     Entertainment AG vier Personen zur Wahl als 
     Aufsichtsratsmitglied vor mit der Begründung, 
     die Bestellung von Herrn Dr. Dieter Hahn durch 
     die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. 
     Juli 2014 habe aufgrund seines Amtes als 
     Verwaltungsmitglied der Highlight 
     Communications AG gegen § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 
     AktG verstoßen und sei deshalb nicht 
     wirksam. Diese von den Aktionären vertretene 
     Rechtsauffassung geht jedoch fehl, da Herr Dr. 
     Dieter Hahn damals wie heute als 'nicht 
     exekutives' Mitglied des Verwaltungsrats der 
     Highlight Communications AG über keine 
     vorstandsähnliche Vertretungsmacht verfügt und 
     somit nicht gesetzlicher Vertreter eines von 
     der Gesellschaft abhängigen Unternehmens im 
     Sinne des § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG ist. 
 
     Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
     die Highlight Event and Entertainment AG 
     schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a) _'Herr Freddie Geier, Kaufmann, wohnhaft 
        in Karlsruhe, wird zum Mitglied des 
        Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     b) _'Herr Dr. Paul Graf, Kaufmann, wohnhaft 
        in Rheinfelden, Schweiz, wird zum 
        Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     c) _'Herr Thomas von Petersdorff-Campen, 
        Rechtsanwalt, wohnhaft in München, wird 
        zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     d) _'Herr Dr. Daniel Schütze, Rechtsanwalt, 
        wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum 
        Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
 
     Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf 
     der einzuberufenden ordentlichen 
     Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum 
     Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
     Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach 
     dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
     Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
     wird nicht mitgerechnet. 
 
     Zu a) Herr Freddie Geier ist nicht Mitglied in 
     einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien. 
 
     Zu b) Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Constantin Film AG, München. 
     Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul Graf nicht 
     Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Zu c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen ist 
     nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Zu d) Herr Dr. Daniel Schütze ist Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats der Kraichgau-Klinik AG, Bad 
     Rappenau, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der 
     TTL Information Technology AG, München. Darüber 
     hinaus ist Herr Dr. Daniel Schütze nicht 
     Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
     Corporate Governance Kodex erklären die 
     Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis keiner der 
     vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
     oder den Organen der Gesellschaft steht. 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft 
     empfehlen der Hauptversammlung, sämtliche 
     Beschlussvorschläge dieser Aktionäre 
     abzulehnen. Die antragstellenden Aktionäre sind 
     Mitglieder des Stimmenpools des früheren 
     Vorstandsvorsitzenden Bernhard Burgener, der in 
     der Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 deutlich 
     gemacht hat, dass er eine strategische 
     Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
     ablehnt. Die Beschlussvorschläge sind 
     offenkundig Teil dieser Strategie, die 
     Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
     zu verhindern. 
III. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
     Hauptversammlung* 
 
     *Vorlagen* 
     Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen 
     insbesondere die folgenden Unterlagen in den 
     Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien 
     AG, Münchener Straße 101g in 85737 
     Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
     werden jedem Aktionär auf Verlangen 
     unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift 
     überlassen: 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
     * Jahresabschluss der Constantin Medien AG 
       zum 31. Dezember 2015 nebst 
       zusammengefasstem Konzernlagebericht und 
       Lagebericht 
     * Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 
       nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht 
       und Lagebericht 
     * Bericht des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2015 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

* Erläuterungen des Vorstands gemäß § 
       176 Abs. 1 AktG 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 7: 
 
     * Bericht des Vorstands zum 
       Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen 
       Hauptversammlung über die Strategie zur 
       Neuausrichtung des Constantin 
       Medien-Konzerns 
 
     Die vorgenannten Unterlagen können 
     außerdem im Internet unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich eingesehen werden. 
 
     *Grundkapital und Stimmrechte* 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
     93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 
     Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
     93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 
     162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich 
     auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
     Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
     *Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung 
     des Stimmrechts* 
     Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 
     den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
     Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
     angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
     nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
     spätestens am 2. November 2016, 24:00 Uhr, dem 
     Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter 
     folgender Adresse zugehen: 
     _Per Post an:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _c/o HCE Haubrok AG_ 
     _Landshuter Allee 10_ 
     _80637 München_ 
     _Deutschland_ 
     _oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289_ 
     _oder per E-Mail an: meldedaten@hce.de_ 
     Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform 
     (§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per 
     Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
     Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur 
     Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
     Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
     englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
     des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 
     19. Oktober 2016, 00:00 Uhr) bezogene 
     Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das 
     depotführende Institut nach. Diese 
     Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
     spätestens am 2. November 2016, 24:00 Uhr, 
     eingehen. Wir weisen darauf hin, dass 
     Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und 
     ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß 
     nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt 
     werden. 
 
     *Stimmrechtsvertretung* 
     Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
     Hauptversammlung auch durch einen 
     Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
     Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
     ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist 
     in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
     AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der 
     Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
     Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
     Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, 
     das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
     werden kann, steht auch zum Download unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich bereit. Der Nachweis der 
     Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per 
     E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
     übermittelt werden: vollmacht@hce.de 
     Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser 
     Hauptversammlung die von der Gesellschaft 
     benannten, an die Weisungen der Aktionäre 
     gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
     Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
     Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
     Unterlagen, die den Aktionären über die 
     Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus 
     stehen den Aktionären auch unter der 
     Internetadresse www.constantin-medien.de im 
     Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / 
     HV November 2016 ordentlich weitere 
     Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch 
     die von der Gesellschaft bestimmten 
     Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur 
     Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
     von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
     *Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären* 
     Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, 
     deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
     Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
     EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass 
     Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
     bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
     muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
     bekannt gemachten Adresse mindestens 30 Tage 
     vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
     Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
     mitzurechnen sind), also spätestens am 9. 
     Oktober 2016, 24:00 Uhr, zugehen. 
     Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder 
     Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
     gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
     Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
     Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist 
     nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 
     2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
     machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
     nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
     mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
     (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
     des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens am 25. Oktober 2016, 24:00 Uhr, 
     zugeht. 
     Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
     Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag 
     zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
     Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist 
     nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 
     1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich 
     zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
     nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
     mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
     (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
     des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens am 25. Oktober 2016, 24:00 Uhr, 
     zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von 
     Aktionären sind ausschließlich an folgende 
     Anschrift zu richten: 
     _Per Post an:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _Vorstandsbüro_ 
     _Münchener Straße 101g_ 
     _85737 Ismaning_ 
     _oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555_ 
     _oder per E-Mail an: 
     hauptversammlung@constantin-medien.de_ 
     Anderweitig adressierte Anträge und 
     Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
     Nähere Informationen zu den Rechten gemäß 
     §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen 
     den Aktionären unter www.constantin-medien.de 
     im Bereich Investor Relations / 
     Hauptversammlung / HV November 2016 ordentlich 
     zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge 
     und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter 
     der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
     gemacht. 
 
     *Sonstige Hinweise* 
     Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG 
     erläutern wir die Bedeutung des 
     Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 
     Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen 
     Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
     Hauptversammlung, also am 19. Oktober 2016, 
     00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der 
     weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
     Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an 
     der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr 
     Stimmrecht auszuüben. 
 
     Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 
     darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen 
     in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
     über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben 
     ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen 
     Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
     erforderlich ist. Nähere Informationen zu 
     diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
     stehen den Aktionären unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich zur Verfügung. Unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich sind außerdem die gemäß § 
     124a AktG zu veröffentlichenden Informationen 
     zugänglich. 
 
     *Anfragen und Anforderung von Unterlagen* 
     Zur Erleichterung der Vorbereitung der 
     Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer 
     möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft 
     auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, 
     Anfragen und Anforderungen von Unterlagen 
     ausschließlich zu richten an die: 
     _Per Post:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _Vorstandsbüro_ 
     _Münchener Straße 101g_ 
     _85737 Ismaning_ 
     _oder per Telefax: +49 (0)89 99 500 555_ 
     _oder per E-Mail: 
     hauptversammlung@constantin-medien.de_ 
IV.  *Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7 
     der ordentlichen Hauptversammlung über die 
     Strategie zur Neuausrichtung des Constantin 
     Medien-Konzerns* 
 
     Während der Generaldebatte der ordentlichen 
     Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
     ('CMAG') am 06. Juli 2016 haben insbesondere 
     Aktionäre, die an unserer Gesellschaft in 
     signifikanter Höhe beteiligt sind, die 
     zukünftige Ausrichtung des Constantin 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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