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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-09-30 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, 9. November 2016, um 10:00 Uhr in den Räumen 
des Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 
München, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. Falls erforderlich, 
wird die ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, 10. 
November 2016, um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt. 
 
I. *Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des zusammengefassten 
   Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
      wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Bernhard Burgener wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
   c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Antonio Arrigoni wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
      Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
      Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
      2015 Entlastung erteilt.'_ 
   b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
      Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
      Jean-Baptiste Felten wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
   e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
      Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung erteilt.'_ 
   f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
      Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
      Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
      erteilt.'_ 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München 
   wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016 bestellt.'_ 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
   auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau 
   Andrea Laub, welche von der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2013 zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr 
   Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands 
   der Gesellschaft durch Beschluss des 
   Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. 
   Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René 
   Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; 
   seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag 
   des Vorstands mit Ablauf der über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 
   beschließenden Hauptversammlung. Ferner 
   hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 
   2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf 
   dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet 
   hätte. 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und 
      Head of Shared Services der Burda Style 
      Group, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, 
      Steuerberater und Geschäftsführer der 
      M-Audit GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
      München, wohnhaft in München, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
      Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
   c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater 
      sowie Privatdozent an der Columbia 
      Business School, wohnhaft in New 
      York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird 
      zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
      Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
   Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
   auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
   Rechtsausschusses. 
 
   Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
   * Herr Collorio ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät 
     die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit 
     GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
     Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
     ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
     KF 15 GmbH. 
   * Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats 
     der Gesellschaft; im Übrigen steht 
     Frau Laub weder in persönlichen noch in 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, zu den Organen der 
     Gesellschaft oder zu einem wesentlich an 
     der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   * Herr Rees ist nicht Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Gesellschaft; im 
     Übrigen steht Herr Rees weder in 
     persönlichen noch in geschäftlichen 
     Beziehungen zum Unternehmen, zu den 
     Organen der Gesellschaft oder zu einem 
     wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
     Aktionär. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert 
   und lautet künftig wie folgt:_ 
 
   _Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
   bedarf einer Mehrheit von mindestens drei 
   Viertel der abgegebenen Stimmen.'_ 
7. *Beschlussfassung über die Strategie zur 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   gemäß § 119 Abs. 2 AktG* 
 
   Der Vorstand hält die Entscheidung über die 
   weitere Ausrichtung des Constantin 
   Medien-Konzerns sowohl im Hinblick auf die 
   divergierenden Auffassungen unter den 
   Aktionären wie auch für die Nutzung von 
   Ertragspotentialen für wesentlich und legt sie 
   deshalb der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung nach § 119 Abs. 2 AktG vor. 
 
   'Der Vorstand der Constantin Medien AG 
   beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die 
   Segmente Sport sowie Sport- und 
   Event-Marketing zu fokussieren, nach 
   Möglichkeit die Verwaltungskosten unter 
   Auflösung von Mehrfachstrukturen zu reduzieren 
   und eine nachhaltige Verbesserung der 
   Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser 
   Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
   stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 
   Abs. 2 AktG zu.' 
 
Der Constantin Medien AG ist am 21. September 2016 ein 
Schreiben von der Stella Finanz AG und Herrn René 
Camenzind und am 23. September 2016 ein Schreiben von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-

Highlight Event and Entertainment AG jeweils mit dem 
Verlangen auf Einberufung einer ordentlichen 
Hauptversammlung der Constantin Medien AG gemäß § 
122 AktG zugegangen. 
 
Die Berücksichtigung der in den vorgenannten beiden 
Schreiben dieser Aktionäre genannten Forderungen bedeutet 
nicht, dass sich der Vorstand ein abschließendes 
Bild von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens gemacht 
hat. Namentlich in Bezug auf die Beachtung 
wertpapierhandelsrechtlicher Meldepflichten bestehen nach 
wie vor erhebliche Bedenken, ohne dass die Prüfung dieser 
Vorgänge derzeit abgeschlossen ist. 
 
Diese Aktionäre haben die Einberufung einer 
Hauptversammlung zu den nachfolgenden weiteren 
Tagesordnungspunkten verlangt: 
 
8. *Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. 
   Weidner und Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds* 
 
   Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
   die Highlight Event and Entertainment AG 
   schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. 
      Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
      des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
      abberufen.'_ 
   b) _'Herr Dr. René Eichenberger, 
      Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, 
      Kanton Zürich, Schweiz, wird zum Mitglied 
      des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum Ablauf der 
   einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gesellschaft bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Zu b) Herr Dr. René Eichenberger ist nicht 
         Mitglied in einem gesetzlich zu 
         bildenden Aufsichtsrat und 
         vergleichbaren inländischen 
         Kontrollgremien; Herr Dr. René 
         Eichenberger ist Mitglied in folgenden 
         vergleichbaren ausländischen 
         Kontrollgremien: 
   * Präsident des Verwaltungsrats der 
     (Alternative)! Holding AG, Zollikon, 
     Kanton Zürich, Schweiz; 
   * Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse 
     Evolution Corporation, Port St. Lucie, 
     Vereinigte Staaten von Amerika. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklären die 
   Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis der 
   vorgeschlagene Kandidat weder in persönlichen 
   noch in geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder den Organen der 
   Gesellschaft steht. 
9. *Vertrauensentzug gegenüber dem 
   Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel und dem 
   Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders durch 
   die Hauptversammlung* 
 
   Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
   die Highlight Event and Entertainment AG 
   schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) _'Dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel 
      wird das Vertrauen entzogen.'_ 
   b) _'Dem Mitglied des Vorstands Leif Arne 
      Anders wird das Vertrauen entzogen.'_ 
II.  *Abweichende Beschlussvorschläge von Aktionären 
     und Stellungnahme des Vorstands und 
     Aufsichtsrats* 
 
     Die Aktionäre Stella Finanz AG, René Camenzind 
     und Highlight Event and Entertainment AG haben 
     zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5 
     abweichende Beschlussvorschläge gemacht: 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 2: 
 
     a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
        wird für das Geschäftsjahr 2015 die 
        Entlastung verweigert.'_ 
     b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
        Antonio Arrigoni wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
        Bernhard Burgener wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        erteilt.'_ 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 3: 
 
     a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
        Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
        2015 die Entlastung verweigert.'_ 
     b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
        Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
        Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 die 
        Entlastung verweigert.'_ 
     d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
        Jean-Baptiste Felten wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        verweigert.'_ 
     e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
        Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
        die Entlastung verweigert.'_ 
     f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
        Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
        Geschäftsjahr 2015 die Entlastung 
        erteilt.'_ 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 5: 
 
     Obwohl nur drei Aufsichtsratsämter der 
     Gesellschaft von der Hauptversammlung zu 
     besetzen sind, schlagen die Stella Finanz AG, 
     Herr René Camenzind und die Highlight Event and 
     Entertainment AG vier Personen zur Wahl als 
     Aufsichtsratsmitglied vor mit der Begründung, 
     die Bestellung von Herrn Dr. Dieter Hahn durch 
     die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. 
     Juli 2014 habe aufgrund seines Amtes als 
     Verwaltungsmitglied der Highlight 
     Communications AG gegen § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 
     AktG verstoßen und sei deshalb nicht 
     wirksam. Diese von den Aktionären vertretene 
     Rechtsauffassung geht jedoch fehl, da Herr Dr. 
     Dieter Hahn damals wie heute als 'nicht 
     exekutives' Mitglied des Verwaltungsrats der 
     Highlight Communications AG über keine 
     vorstandsähnliche Vertretungsmacht verfügt und 
     somit nicht gesetzlicher Vertreter eines von 
     der Gesellschaft abhängigen Unternehmens im 
     Sinne des § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG ist. 
 
     Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und 
     die Highlight Event and Entertainment AG 
     schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a) _'Herr Freddie Geier, Kaufmann, wohnhaft 
        in Karlsruhe, wird zum Mitglied des 
        Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     b) _'Herr Dr. Paul Graf, Kaufmann, wohnhaft 
        in Rheinfelden, Schweiz, wird zum 
        Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     c) _'Herr Thomas von Petersdorff-Campen, 
        Rechtsanwalt, wohnhaft in München, wird 
        zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
     d) _'Herr Dr. Daniel Schütze, Rechtsanwalt, 
        wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum 
        Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'_ 
 
     Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf 
     der einzuberufenden ordentlichen 
     Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum 
     Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
     Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach 
     dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
     Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
     wird nicht mitgerechnet. 
 
     Zu a) Herr Freddie Geier ist nicht Mitglied in 
     einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien. 
 
     Zu b) Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Constantin Film AG, München. 
     Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul Graf nicht 
     Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Zu c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen ist 
     nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Zu d) Herr Dr. Daniel Schütze ist Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats der Kraichgau-Klinik AG, Bad 
     Rappenau, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der 
     TTL Information Technology AG, München. Darüber 
     hinaus ist Herr Dr. Daniel Schütze nicht 
     Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien. 
 
     Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
     Corporate Governance Kodex erklären die 
     Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis keiner der 
     vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
     oder den Organen der Gesellschaft steht. 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft 
     empfehlen der Hauptversammlung, sämtliche 
     Beschlussvorschläge dieser Aktionäre 
     abzulehnen. Die antragstellenden Aktionäre sind 
     Mitglieder des Stimmenpools des früheren 
     Vorstandsvorsitzenden Bernhard Burgener, der in 
     der Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 deutlich 
     gemacht hat, dass er eine strategische 
     Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
     ablehnt. Die Beschlussvorschläge sind 
     offenkundig Teil dieser Strategie, die 
     Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
     zu verhindern. 
III. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
     Hauptversammlung* 
 
     *Vorlagen* 
     Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen 
     insbesondere die folgenden Unterlagen in den 
     Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien 
     AG, Münchener Straße 101g in 85737 
     Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
     werden jedem Aktionär auf Verlangen 
     unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift 
     überlassen: 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
     * Jahresabschluss der Constantin Medien AG 
       zum 31. Dezember 2015 nebst 
       zusammengefasstem Konzernlagebericht und 
       Lagebericht 
     * Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 
       nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht 
       und Lagebericht 
     * Bericht des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2015 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -3-

* Erläuterungen des Vorstands gemäß § 
       176 Abs. 1 AktG 
 
     Zu Tagesordnungspunkt 7: 
 
     * Bericht des Vorstands zum 
       Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen 
       Hauptversammlung über die Strategie zur 
       Neuausrichtung des Constantin 
       Medien-Konzerns 
 
     Die vorgenannten Unterlagen können 
     außerdem im Internet unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich eingesehen werden. 
 
     *Grundkapital und Stimmrechte* 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
     93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 
     Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
     93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 
     162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich 
     auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
     Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
     *Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung 
     des Stimmrechts* 
     Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 
     den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
     Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
     angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
     nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
     spätestens am 2. November 2016, 24:00 Uhr, dem 
     Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter 
     folgender Adresse zugehen: 
     _Per Post an:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _c/o HCE Haubrok AG_ 
     _Landshuter Allee 10_ 
     _80637 München_ 
     _Deutschland_ 
     _oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289_ 
     _oder per E-Mail an: meldedaten@hce.de_ 
     Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform 
     (§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per 
     Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
     Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur 
     Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
     Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
     englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
     des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 
     19. Oktober 2016, 00:00 Uhr) bezogene 
     Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das 
     depotführende Institut nach. Diese 
     Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
     spätestens am 2. November 2016, 24:00 Uhr, 
     eingehen. Wir weisen darauf hin, dass 
     Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und 
     ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß 
     nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt 
     werden. 
 
     *Stimmrechtsvertretung* 
     Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
     Hauptversammlung auch durch einen 
     Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
     Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
     ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist 
     in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
     AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der 
     Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
     Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
     Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, 
     das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
     werden kann, steht auch zum Download unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich bereit. Der Nachweis der 
     Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per 
     E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
     übermittelt werden: vollmacht@hce.de 
     Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser 
     Hauptversammlung die von der Gesellschaft 
     benannten, an die Weisungen der Aktionäre 
     gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
     Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
     Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
     Unterlagen, die den Aktionären über die 
     Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus 
     stehen den Aktionären auch unter der 
     Internetadresse www.constantin-medien.de im 
     Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / 
     HV November 2016 ordentlich weitere 
     Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch 
     die von der Gesellschaft bestimmten 
     Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur 
     Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
     von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
     *Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären* 
     Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, 
     deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
     Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
     EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass 
     Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
     bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
     muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
     bekannt gemachten Adresse mindestens 30 Tage 
     vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
     Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
     mitzurechnen sind), also spätestens am 9. 
     Oktober 2016, 24:00 Uhr, zugehen. 
     Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder 
     Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
     gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
     Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
     Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist 
     nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 
     2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
     machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
     nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
     mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
     (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
     des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens am 25. Oktober 2016, 24:00 Uhr, 
     zugeht. 
     Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
     Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag 
     zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
     Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist 
     nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 
     1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich 
     zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
     nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
     mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
     (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
     des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens am 25. Oktober 2016, 24:00 Uhr, 
     zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von 
     Aktionären sind ausschließlich an folgende 
     Anschrift zu richten: 
     _Per Post an:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _Vorstandsbüro_ 
     _Münchener Straße 101g_ 
     _85737 Ismaning_ 
     _oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555_ 
     _oder per E-Mail an: 
     hauptversammlung@constantin-medien.de_ 
     Anderweitig adressierte Anträge und 
     Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
     Nähere Informationen zu den Rechten gemäß 
     §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen 
     den Aktionären unter www.constantin-medien.de 
     im Bereich Investor Relations / 
     Hauptversammlung / HV November 2016 ordentlich 
     zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge 
     und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter 
     der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
     gemacht. 
 
     *Sonstige Hinweise* 
     Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG 
     erläutern wir die Bedeutung des 
     Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 
     Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen 
     Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
     Hauptversammlung, also am 19. Oktober 2016, 
     00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der 
     weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
     Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an 
     der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr 
     Stimmrecht auszuüben. 
 
     Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 
     darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen 
     in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
     über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben 
     ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen 
     Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
     erforderlich ist. Nähere Informationen zu 
     diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
     stehen den Aktionären unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich zur Verfügung. Unter 
     www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
     Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 
     ordentlich sind außerdem die gemäß § 
     124a AktG zu veröffentlichenden Informationen 
     zugänglich. 
 
     *Anfragen und Anforderung von Unterlagen* 
     Zur Erleichterung der Vorbereitung der 
     Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer 
     möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft 
     auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, 
     Anfragen und Anforderungen von Unterlagen 
     ausschließlich zu richten an die: 
     _Per Post:_ 
     _Constantin Medien AG_ 
     _Vorstandsbüro_ 
     _Münchener Straße 101g_ 
     _85737 Ismaning_ 
     _oder per Telefax: +49 (0)89 99 500 555_ 
     _oder per E-Mail: 
     hauptversammlung@constantin-medien.de_ 
IV.  *Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7 
     der ordentlichen Hauptversammlung über die 
     Strategie zur Neuausrichtung des Constantin 
     Medien-Konzerns* 
 
     Während der Generaldebatte der ordentlichen 
     Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
     ('CMAG') am 06. Juli 2016 haben insbesondere 
     Aktionäre, die an unserer Gesellschaft in 
     signifikanter Höhe beteiligt sind, die 
     zukünftige Ausrichtung des Constantin 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -4-

Medien-Konzerns ('CMAG-Konzern') diskutiert. 
     Dabei wurde deutlich, dass zwei große 
     Aktionärsblöcke unterschiedliche Auffassungen 
     vertreten. 
 
     Nach einer Meinung soll die gegenwärtige 
     Ausrichtung des Unternehmens als Mischkonzern, 
     bestehend aus den Segmenten Sport, Sport- und 
     Event-Marketing sowie Film, einschließlich 
     der bestehenden Mehrfachstrukturen mit zwei 
     börsennotierten Holdinggesellschaften 
     ('Doppelstruktur') unverändert aufrechterhalten 
     werden. Auf der anderen Seite steht die 
     Auffassung, sich strategisch auf die Segmente 
     Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu 
     konzentrieren, den Abbau der Doppelstruktur 
     voranzutreiben und damit verbundene 
     Ertragspotentiale zu heben. 
 
     Angesichts der anhaltenden Diskussion ist der 
     Vorstand der Ansicht, dass eine Entscheidung 
     über die Neuausrichtung der Strategie des 
     CMAG-Konzerns durch die Hauptversammlung 
     erfolgen sollte. Der Vorstand empfiehlt eine 
     Neuausrichtung der Strategie des CMAG-Konzerns, 
     um die Ertragskraft und Finanzlage des 
     CMAG-Konzerns nachhaltig zu verbessern und mehr 
     Spielraum für internes und externes Wachstum zu 
     erlangen. Mittelfristig strebt der Vorstand 
     auch die Dividendenfähigkeit der CMAG an. 
 
     Bereits im Sommer 2014 wurde der heutige 
     Vorstandsvorsitzende, Herr Fred Kogel, gebeten, 
     in den Vorstand der CMAG einzutreten und als 
     Vorstand 'Produktion, Prozessmanagement und 
     Integration' die segmentübergreifende 
     Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns und damit 
     die Ertragslage der CMAG zu verbessern. Die 
     daraufhin entwickelten und intensiv geprüften 
     Entscheidungsvorlagen, die unter anderem den 
     räumlichen Zusammenzug der Verwaltungen der 
     CMAG sowie der Constantin Film AG ('CFAG') an 
     einen Standort vorsahen, lehnte der damalige 
     Vorstand im Juli 2015 mehrheitlich ab. Der 
     Vorstand begann anschließend in Abstimmung 
     mit dem Aufsichtsrat alternative Maßnahmen 
     zu prüfen, um die Finanz- und Ertragslage des 
     CMAG-Konzerns zu verbessern. Er analysierte 
     dabei insbesondere die Konzernstruktur, um eine 
     Neuausrichtung der Strategie des CMAG-Konzerns 
     zu entwickeln. Hierbei wurden auch eine 
     Zusammenfassung von Segmenten des CMAG-Konzerns 
     und/oder eine Trennung von bestimmten Segmenten 
     nicht ausgeschlossen. Auf Basis der bis dahin 
     erfolgten Prüfung durch den Vorstand 
     beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat im Herbst 
     2015, insbesondere die Fokussierung auf die 
     Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing 
     näher zu prüfen. Der Vorstand hat diese Prüfung 
     nunmehr abgeschlossen und empfiehlt, den 
     CMAG-Konzern auf die Segmente Sport sowie 
     Sport- und Event-Marketing zu konzentrieren, 
     nach Möglichkeit die Verwaltungskosten vor 
     allem unter Auflösung der Doppelstruktur zu 
     reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung 
     der Finanzierungsstruktur zu erreichen. 
 
     *1. Beschlussvorschlag des Vorstands* 
 
     Der Vorstand der CMAG hält die Entscheidung 
     über die weitere Ausrichtung des CMAG-Konzerns 
     sowohl im Hinblick auf die divergierenden 
     Auffassungen unter den Aktionären für 
     wesentlich und legt sie deshalb der 
     Hauptversammlung zur Beschlussfassung nach § 
     119 Abs. 2 AktG vor. 
 
     'Der Vorstand der Constantin Medien AG 
     beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die 
     Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing 
     zu fokussieren, nach Möglichkeit die 
     Verwaltungskosten unter Auflösung bestehender 
     Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine 
     nachhaltige Verbesserung der 
     Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser 
     Neuausrichtigung des Constantin Medien-Konzerns 
     stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 
     Abs. 2 AktG zu.' 
 
     *2. Begründung des Beschlussvorschlags* 
 
     *a) Ausgangslage* 
 
     *aa) Aktuelle Unternehmensstruktur der CMAG* 
 
     Die CMAG ist durch ihre Tochter- und 
     Beteiligungsgesellschaften in unterschiedlichen 
     Bereichen der Medienbranche national und 
     international tätig. Die drei 
     Unternehmensbereiche ('Segmente') des 
     CMAG-Konzerns - Sport, Sport- und 
     Event-Marketing und Film - werden rechtlich wie 
     operativ getrennt geführt. Nennenswerte 
     Überschneidungen zwischen den einzelnen 
     Segmenten gibt es nicht. Aufgrund der 
     operativen und rechtlichen Trennung werden 
     weder Synergiepotentiale genutzt noch 
     Mehrfachstrukturen vermieden. 
 
     (i)   Die CMAG betreibt durch ihre 
           Tochtergesellschaft Sport1 GmbH 
           ('SPORT1') unter der Marke SPORT1 
           Deutschlands führende 
           360°-Multimedia-Sportplattform mit 
           steigenden Zuschauer-, Nutzer- und 
           Hörerzahlen sowie Marktanteilen. Der 
           Vorsitzende der Geschäftsführung von 
           SPORT1 verantwortet zugleich als 
           Mitglied des Vorstandes der CMAG das 
           Segment Sport der CMAG, zu dem auch 
           die PLAZAMEDIA GmbH ('PLAZAMEDIA') 
           gehört. Die wirtschaftliche Stärke des 
           Segmentes Sport führte im 
           Geschäftsjahr 2015 zu einem Sprung des 
           Segmentergebnisses von EUR 3,7 Mio. 
           auf EUR 13,4 Mio. (Angaben zu den 
           Geschäftsjahren 2011 bis 2015 können 
           der Anlage zu diesem Bericht entnommen 
           werden). Die Gesellschaften des 
           Segments Sport sind 100-prozentige 
           Beteiligungen der CMAG. 
     (ii)  Das Segment Sport- und Event-Marketing 
           wird von den TEAM-Gesellschaften 
           betreut, deren Obergesellschaft die 
           Team Holding AG, Luzern, Schweiz 
           ('TEAM'), ist. Die TEAM-Gesellschaften 
           vermarkten für den Europäischen 
           Fußballdachverband UEFA 
           erfolgreich verschiedene 
           Sportereignisse (u.a. UEFA Champions 
           League). Im Geschäftsjahr 2015 ist der 
           Gewinn dieses Segments um 4,3 Prozent 
           auf EUR 17,0 Mio. gestiegen (Angaben 
           zu den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 
           können der Anlage zu diesem Bericht 
           entnommen werden). Die TEAM ist eine 
           100-prozentige 
           Beteiligungsgesellschaft der HLAG; an 
           der die CMAG mit 60,53% beteiligt ist. 
     (iii) Das Segment Film umfasst insbesondere 
           die CFAG und deren Tochter- und 
           Enkelgesellschaften (zusammen 
           'CF-Gruppe') sowie die Rainbow Home 
           Entertainment AG und die Rainbow Home 
           Entertainment Ges.m.b.H (zusammen 
           'Rainbow-Gesellschaften'). Die 
           CF-Gruppe ist auf allen Stufen der 
           Verwertungskette audiovisueller 
           Inhalte (u.a. Kinoverleih, DVD-/ 
           Blu-ray-Veröffentlichungen, 
           TV-Ausstrahlung, Lizenzhandel) tätig. 
           Neben Kinofilmen erstellt die 
           CF-Gruppe fiktionale sowie 
           non-fiktionale Produkte für deutsche 
           und ausländische Fernsehsender und 
           Plattformen. Im Geschäftsjahr 2015 gab 
           es im Segment Film einen 
           Ergebnisanstieg von EUR 9,1 Mio. auf 
           EUR 14,5 Mio. (Angaben zu den 
           Geschäftsjahren 2011 bis 2015 können 
           der Anlage zu diesem Bericht entnommen 
           werden). Die CFAG und die 
           Rainbow-Gesellschaften sind 
           100-prozentige Beteiligungen der HLAG, 
           an der die CMAG mit 60,53% beteiligt 
           ist. 
 
     *bb) Aktuelle Fremdfinanzierungsstruktur der 
     CMAG* 
 
     Bei einer Marktkapitalisierung von rd. EUR 195 
     Mio. (Stichtag 27. September 2016) belaufen 
     sich die Fremdfinanzierungen der CMAG auf rd. 
     EUR 100 Mio. 
 
     Die CMAG hat im April 2013 eine 
     Unternehmensanleihe mit einem Nominalbetrag 
     i.H. von EUR 65,0 Mio. ('Unternehmensanleihe'), 
     einem Zinssatz von 7,0% p.a. und einer Laufzeit 
     von fünf Jahren platziert. Ausgabe- und 
     Valutadatum war der 23. April 2013. Die 
     Unternehmensanleihe ist am 23. April 2018 zur 
     Rückzahlung fällig. 
 
     Die Stella Finanz AG ('Stella') hat der CMAG 
     ein Darlehen i.H. von CHF 26,0 Mio. und EUR 
     12,25 Mio. ('Stella-Darlehen') gewährt. Als 
     Sicherheit hat die CMAG 24.752.780 Aktien der 
     HLAG ('Sicherheit') an die Darlehensgeberin 
     verpfändet. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 
     30. Juni 2017 und wird mit 5,0% p.a. verzinst. 
     Ende Mai 2016 wurde das Stella-Darlehen 
     fristgemäß zum 30. Juni 2016 vorzeitig 
     ordentlich von der CMAG gekündigt (Näheres 
     hierzu siehe nachfolgende Ziffer cc). 
 
     Die CMAG hat zur Rückführung des 
     Stella-Darlehens eine Refinanzierung i.H. von 
     EUR 36,0 Mio. vereinbart. Dieses Bankdarlehen 
     wurde bisher nicht in Anspruch genommen 
     (Näheres hierzu siehe nachfolgende Ziffer cc). 
 
     *cc) Differenzen mit der Stella Finanz AG - 
     Verfahren vor Gerichten in Glarus und München* 
 
     Der Vorstand beabsichtigt, das Stella-Darlehen 
     schnellstmöglich zurückführen. Die Stella 
     verweigert die Rückabwicklung des Darlehens und 
     damit die Freigabe der Sicherheit (24.752.780 
     Aktien der HLAG). Sie behauptet, sie habe nicht 
     nur ein Pfandrecht, sondern Eigentum an diesen 
     Aktien erworben, so dass ihr auch das 
     Stimmrecht aus diesen Aktien zustehe; in den 
     vertraglichen Vereinbarungen gibt es dafür 
     keine Grundlage. Der Verwaltungsrat der HLAG 
     nahm dieses Verhalten der Stella zum Anlass, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

die für den 03. Juni 2016 terminierte 
     Generalversammlung der HLAG auf unbestimmte 
     Zeit zu verschieben. Durch diese Verschiebung 
     wird der CMAG seit dem 03. Juni 2016 eine 
     angekündigte Dividende i.H. von rd. CHF 5,7 
     Mio. vorenthalten. Die Stella und ihr früherer 
     Alleinaktionär Martin Hellstern sind Mitglieder 
     des Stimmrechtspools von Herrn Bernhard 
     Burgener ('Stimmrechtspool-Burgener'). Im 
     Einzelnen: 
 
     * Am 12. Mai 2016 teilte die CMAG dem 
       Verwaltungsrat der HLAG mit, dass sie - 
       ebenso wie in der Vergangenheit - 
       zukünftig eine ihrem Anteil i.H. von 
       60,53% am Aktienkapital der HLAG 
       entsprechende Vertretung im Verwaltungsrat 
       anstrebt. Dies lehnte der Verwaltungsrat 
       der HLAG ab, dem mit den Herren Bernhard 
       Burgener (Präsident), René Camenzind und 
       Martin Hellstern drei Mitglieder des 
       Stimmrechtspool-Burgener sowie mit Herrn 
       Peter von Büren ein Vertreter eines 
       weiteren Mitglieds des 
       Stimmrechtspools-Burgener (Highlight Event 
       and Entertainment AG) angehören. Da die 
       CMAG über die Mehrheit der Stimmen 
       verfügt, hätte sie bei der für den 03. 
       Juni 2016 terminierten Generalversammlung 
       der HLAG aber gleichwohl eine Wahl ihrer 
       Kandidaten durchsetzen können. 
     * Nach dem von Herrn Burgener als 
       Vorstandsvorsitzender der CMAG 
       verhandelten und abgeschlossenen 
       Darlehensvertrag mit der Stella konnte die 
       Stella ein Veto einlegen, wenn Gremien der 
       HLAG Beschlüsse fassen, die nach Ansicht 
       der Stella den Wert der Sicherheit 
       beeinträchtigen. Der Darlehensvertrag 
       sieht ferner vor, dass die CMAG ein Veto 
       der Stella durch vorzeitige Rückzahlung 
       des Darlehens aufheben kann. Mit Schreiben 
       vom 23. Mai 2016, der CMAG zugegangen am 
       24. Mai 2016, teilte die Stella mit, dass 
       sie von diesem Vetorecht Gebrauch mache. 
       Daraufhin kündigte die CMAG am 27. Mai 
       2016 das Stella-Darlehen und avisierte die 
       vorzeitige Darlehensrückzahlung zum 30. 
       Juni 2016. 
     * Mit dem vorbezeichneten Schreiben vom 23. 
       Mai 2016 hatte die Stella der CMAG zudem 
       mitgeteilt, dass sie nicht nur das 
       Vetorecht ausübe, sondern auch das 
       Stimmrecht aus den ihr verpfändeten Aktien 
       selbst ausüben werde. 
     * Am 26. Mai 2016 beschloss der 
       Verwaltungsrat der HLAG die für den 03. 
       Juli 2016 terminierte Generalversammlung 
       auf unbestimmte Zeit zu verschieben und 
       begründete dies mit '_rechtlichen 
       Unsicherheiten über das Recht zur Ausübung 
       von Stimmrechten an einer wesentlichen 
       Zahl von Aktien',_ nämlich den der Stella 
       verpfändeten Aktien. Zwischenzeitlich hat 
       das von der CMAG angerufene Landgericht 
       München I am 05. Juli 2016 eine 
       Einstweilige Verfügung zur Sicherung der 
       Rechte der CMAG erlassen. Das Landgericht 
       München I ist der Auffassung, dass der 
       Stella nach den Vereinbarungen nur ein 
       Pfandrecht an den Aktien zusteht und eine 
       weitergehende Rechtsposition, die die 
       Stella beansprucht, der CMAG 
       zurückzugewähren ist. 
     * Am 07./08. Juni 2016 einigten sich die 
       CMAG und die Stella auf eine 
       Rückabwicklung des Stella-Darlehens zum 
       30. Juni 2016 und die Übertragung der 
       Sicherheit in ein Depot der CMAG 
       Zug-um-Zug gegen Zahlung Darlehensvaluta 
       nebst Zinsen. Ohne Angabe von Gründen 
       annullierte die Stella den Vollzug dieser 
       Einigung am 27. Juni 2016 und verweigert 
       seither die Rückabwicklung des 
       Stella-Darlehens. 
     * Die CMAG hat zur Durchsetzung ihrer 
       Rechtspositionen gegen die Stella vor dem 
       Kantonsgericht Glarus, Schweiz, sowie dem 
       Landgericht München I rechtliche Schritte 
       eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung 
       vor dem Kantonsgericht Glarus am 22. Juli 
       2016 hat die Stella vorgetragen, sie 
       verweigere sich solange der vereinbarten 
       Rückabwicklung des Stella-Darlehens, bis 
       die Gremien der CMAG im Sinne der Stella 
       besetzt seien. Eine Entscheidung des 
       Kantonsgerichts Glarus ist nach Kenntnis 
       der CMAG bislang nicht ergangen. Mit 
       Beschluss vom 05. Juli 2016 hat das 
       Landgericht München I Stella zur Sicherung 
       der Ansprüche auf Herausgabe der 
       Sicherheit eine Einstweilige Verfügung 
       erlassen. Auch ist das Landgericht München 
       I der Auffassung, dass der Stella nach dem 
       Stella-Darlehen ausschließlich ein 
       Pfandrecht an den Aktien zusteht. 
 
     Die CMAG hatte zur Rückführung des 
     Stella-Darlehens ein Bankdarlehen i.H. von EUR 
     36,0 Mio. abgeschlossen und gezogen. Nach der 
     Weigerung der Stella, das Stella-Darlehen 
     rückabzuwickeln, wurde dieses Bankdarlehen 
     gekündigt und an die Darlehensgeberin 
     zurückgezahlt. Parallel dazu hat die CMAG ein 
     neues Bankdarlehen ('Bankdarlehen') zur 
     kurzfristigen Rückführung des Stella-Darlehens 
     abgeschlossen, dies aber nicht gezogen (siehe 
     oben Ziffer 2 a) bb)). Nach Rückabwicklung des 
     Stella-Darlehens soll unter Führung der 
     derzeitigen Darlehensgeberin ein noch zu 
     bildendes Bankenkonsortium der CMAG ein 
     Konsortialdarlehen ('Konsortialdarlehen') 
     gewähren. Das Konsortialdarlehen soll die 
     Neuausrichtung der Strategie der CMAG 
     unterstützen und dabei insbesondere der 
     Rückführung des Bankdarlehens sowie der 
     Unternehmensanleihe dienen. Aufgrund des 
     vorgenannten Verhaltens der Stella musste der 
     Vorstand die laufenden Verhandlungen über das 
     Konsortialdarlehen aussetzen. Sie sollen 
     unmittelbar nach Sicherstellung der Rechte der 
     CMAG als Aktionärin der HLAG wieder aufgenommen 
     werden. 
 
     *b) Inhalt und Ziele der Strategie zur 
     Neuausrichtung der Constantin Medien AG und des 
     Constantin Medien-Konzerns* 
 
     Die CMAG will sich im Zuge der Neuausrichtung 
     strategisch auf die Segmente Sport sowie Sport- 
     und Event-Marketing konzentrieren und mit den 
     frei werdenden Mitteln die Fremdfinanzierung 
     optimieren. Im Rahmen der Neuausrichtung soll 
     der Verwaltungsaufwand durch Auflösung 
     bestehender Mehrfachstrukturen reduziert 
     werden. Mit der Realisierung der 
     Einsparpotentiale und der Umsetzung der 
     Konzentration wird sich die Ertragslage der 
     CMAG nachhaltig verbessern und Spielraum zur 
     Finanzierung von internem und externem Wachstum 
     geschaffen. Mittelfristig strebt der Vorstand 
     damit die Dividendenfähigkeit der CMAG an. 
 
     Die derzeitige Struktur des CMAG-Konzerns ist 
     durch mehrere Stufen gekennzeichnet, auf denen 
     jeweils Parallelstrukturen existieren. Durch 
     Konsolidierung und Eliminierung nicht 
     operativer Ebenen kann die Kostenstruktur 
     nachhaltig verbessert werden. 
 
     Der Vorstand hat eine mögliche Veräußerung 
     des Segments Film eingehend geprüft und u.a. in 
     einem zusammen mit dem Aufsichtsrat gebildeten 
     Lenkungsausschuss eingehend beraten. Dem 
     Lenkungsausschuss gehörten neben Mitgliedern 
     von Vorstand und Aufsichtsrat der CMAG auch 
     Mitglieder des Verwaltungsrats der HLAG an. Im 
     November 2015 haben sowohl Vorstand und 
     Aufsichtsrat der CMAG als auch der 
     Verwaltungsrat der HLAG beschlossen, die 
     Möglichkeit eines Verkaufs des Segments Film 
     detaillierter zu prüfen. Diese Prüfung wurde 
     zwischenzeitlich abgeschlossen. Als Ergebnis 
     empfiehlt der Vorstand die folgende 
     Neuausrichtung der Strategie ('Strategie'): 
 
     * Es ist beabsichtigt, dass sich die CMAG 
       und der CMAG-Konzern zukünftig auf die 
       Segmente Sport und Sport- und 
       Event-Marketing konzentrieren. In diesem 
       Zusammenhang ist angedacht, das Segment 
       Film zu veräußern. Unter dem Dach der 
       CMAG soll zukünftig eine integrierte 
       Sport-Content-Gruppe entstehen, die auf 
       den Säulen Vermarktung und Verwertung 
       (360-Grad-Verwertung von Sportinhalten 
       über alle gegenwärtigen und zukünftigen 
       elektronischen Verbreitungswege und 
       Geschäftsmodelle) sowie Erstellung 
       (Produktion und Management von 
       Sportinhalten für Dritte über alle 
       elektronischen Medien) besteht. Es wird 
       eine klare Ausrichtung auf wachsende und 
       attraktive Geschäftsfelder in den 
       Bereichen Sport sowie Sport- und 
       Event-Marketing angestrebt, in denen der 
       CMAG-Konzern über SPORT1, PLAZAMEDIA sowie 
       die TEAM-Gesellschaften bereits heute gut 
       positioniert ist. Durch Nutzung internen 
       und externen Wachstums soll das Potential 
       der Unternehmensgruppe in diesen 
       Geschäftsfeldern besser genutzt werden. 
     * Die CFAG-Gruppe verfügt heute über eine 
       hervorragende Marktstellung in 
       Deutschland. Sie ist der größte 
       unabhängige deutsche Hersteller und 
       Verleiher von Kinofilmen sowie ein 
       bedeutender Hersteller von 
       Fernsehproduktionen. Sie bewegt sich in 
       Märkten, die einem starken und schnellen 
       Wandel unterliegen: Die Konvergenz der 
       Verbreitungswege erlaubt vielfältige 
       Nutzungsformen, die mit neuen 
       Geschäftsmodellen einhergehen und 
       etablierte Geschäftsmodelle zurück- oder 
       sogar verdrängen. Zugleich ist die 

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September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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