DJ PTA-HV: WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2016 in MünchenHauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
München (pta028/05.10.2016/16:45) - WKM Terrain- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L.
München
ISIN DE0007779001// WKN 777900
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, den 15.
November 2016, um 11:00 Uhr im Kulturzentrum Trudering, Seminarraum 1,
Wasserburger Landstraße 32, 81825 München, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der WKM Terrain- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L. ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Änderung des §10 der Satzung
In §10, Abs. 2 der Satzung ist bisher festgelegt, dass ein Drittel der
Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober
1952 von den Arbeitnehmern gewählt wird. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer
mehr hat, kann nach dieser Fassung kein vollständiger, beschlussfähiger
Aufsichtsrat bestimmt werden.
Es wird vorgeschlagen, §10, Ab. 2 der bisherigen Satzung zu streichen und den
§10 wie folgt neu zu fassen:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
(2) Die Wahl erfolgt auf die höchste nach dem Gesetz zulässige Anzahl von
Amtsjahren, es sei denn, dass die Hauptversammlung eine kürzere Amtszeit
beschließt. Als Amtsjahr gilt der Zeitraum von einer bis zum Schluss der
nächstfolgenden Hauptversammlung.
(3) Die ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder sind sofort wieder wählbar.
(4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer
vierwöchigen Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund niederlegen."
2. Neuwahl des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 10, Abs. 1 der
Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmandate der früheren
Aufsichtsratsmitglieder sind durch Zeitablauf erloschen. Es sind daher unter der
Berücksichtigung von Gesetz und Satzung drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen. Da derzeit kein Aufsichtsrat existiert, werden in der
außerordentlichen Hauptversammlung Wahlvorschläge von den Aktionären
erbeten. Dabei ist bereits von Aktionären vorgeschlagen worden, im Wege der
Listenwahl folgende Personen
a) Matthias Winkler, Kaufmann, Hamburg
b) Andreas Zelder, Studienrat, Kolkwitz
c) Carsten Siegemund, Dipl. Kaufmann MBA, Hamburg
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 102,
Abs 1 AktG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Die Herren Winkler und Zelder haben keine weiteren äquivalenten Mandate in
deutschen oder ausländischen Gesellschaften.
Herr Siegemund hat weitere äquivalente Mandate in deutschen oder ausländischen
Gesellschaften:
Cannabrands AG, Salzburg, Österreich
Value Invest AG, Göttingen, Deutschland.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
3. Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern
Herr Heiner Kainz hat angekündigt, sein Mandat als Abwickler mit Wirkung zum
Ablauf der Hauptversammlung am 15. November 2016 gegenüber dem neugewählten
Aufsichtsrat niederzulegen und wird zu diesem Zeitpunkt als Abwickler der
Gesellschaft ausscheiden.
Es wird vorgeschlagen, Herrn André Herbert Müller, Kaufmann, Hamburg, als
Abwickler zu bestellen. Der Abwickler vertritt die Gesellschaft allein. Er ist
von den Beschränkungen des § 181, 2 Alt. BGB befreit.
4. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmenssitzes sowie den
damit verbundenen Satzungsänderungen
Es wird vorgeschlagen, § 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"Die Aktiengesellschaft führt die Firma WKM Terrain- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Hamburg."
II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 4.650.000,00 EUR und ist
eingeteilt in 4.650.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von je 1,00 EUR und ist aufgeteilt in 4.643.100 auf den Inhaber lautende
Stammaktien mit einer Stimme je Stückaktie sowie 6.900 auf den Inhaber lautende
stimmrechtslose Vorzugsaktien. Gemäß § 140, Abs. 2, sind aktuell auch die
Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 4.650.000
Stück.
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte -
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt Dienstag, den 25.
Oktober 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionärinnen/Aktionäre der
Gesellschaft sind und sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis Dienstag,
den 8. November 2016, 24:00 Uhr (Anmeldefrist) der WKM Terrain- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L. unter der Anschrift
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft i.L.
c/o André Müller
Poppenbüttler Hauptstr. 3
22399 Hamburg
Telefax: +49 (0)40-607 61 831
E-Mail: wkm_ag@web.de
zugehen.
3. BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionärin/Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionärinnen/Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionärinnen/Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
4. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Aktionärinnen/Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch die
Aktionärin/den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden
Bestimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis der
Bevollmächtigung ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten
genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionärinnen/Aktionäre können dafür das
Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem
depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere
Aktionärinnen/Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen
oder Institutionen zu wenden und sich mit ihnen abzustimmen.
5. ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, §
127, § 131 ABS. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das
entspricht zur Zeit 232.500 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten.
Das Verlangen der Aktionärinnen/Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu
setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den
15. Oktober 2016, 24:00 Uhr an die unter "2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS"
genannte Adresse zugehen.
Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1
Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresOctober 05, 2016 10:45 ET (14:45 GMT)Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der
erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht der Gesellschaft ist hierbei
auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens
seit dem 8. Juli 2016, 00.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein
müssen. Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten
der Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem unter der Internetadresse
http://wkmag9.wixsite.com/wkm-ag/hauptversammlung bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen diese der Gesellschaft bis
spätestens Montag, den 31. Oktober 2016, 24:00 Uhr an die unter "2.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS" genannte Adresse zugehen.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende
Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
http://wkmag9.wixsite.com/wkm-ag/hauptversammlung veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung
ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionärinnen/Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung
Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an
die unter "2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND
DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS" genannte Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
6. VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Die gemäß § 124a Satz 1 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung der
Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
Anträge von Aktionärinnen/Aktionären und weitere Informationen stehen im
Internet unter
http://wkmag9.wixsite.com/wkm-ag/hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.
München, Oktober 2016
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L.
Der Abwickler
(Ende)
Aussender: WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Adresse: Engelbertstraße 25, 81241 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
E-Mail: wkm_ag@web.de
ISIN(s): DE0007779001 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1475678700318
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