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DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-10-07 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN 
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Montag, den 14. November 2016, um 14:00 Uhr in das 
Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, 
Untergeschoss, im 
Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 
80636 München, ein. Tagesordnung 
1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschlusses der Intertainment AG und des 
   vom Vorstand aufgestellten Konzernabschlusses, 
   jeweils zum 31. Dezember 2015; Vorlage des 
   gemäß §§ 315 Absatz 3 in Verbindung mit 
   298 Absatz 3 HGB mit dem Lagebericht für die 
   Intertainment AG zusammengefassten 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2015; 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und Billigung des 
   Konzernabschlusses, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 
   für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt. 
   Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss 
   für das Geschäftsjahr 2015 wird gebilligt. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die 
   Aktie / Die Hauptversammlung' zugänglich. Die 
   Unterlagen werden außerdem auch während 
   der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, 
   für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn 
   Dr. Oliver Maaß, die Entlastung zu 
   verweigern. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2016 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2016, sofern dieser einer solchen prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der 
   Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei ausschließlich von 
   den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Henning 
   Graf von Hardenberg und Herr Frank Posnanski, 
   haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum Ende der 
   auf den 14. November 2016 einberufenen 
   Hauptversammlung niedergelegt. Für sie ist 
   daher jeweils ein Nachfolger zu wählen. 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
   a) Frau Bianca Krippendorf, Leipzig, 
      Justiziarin, Geschäftsführerin der 
      Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH, 
      Leipzig, und 
   b) Herrn Jörg Lang, München, Diplomkaufmann, 
      selbständiger Journalist für 
      Finanzmärkte, 
 
   als Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit 
   jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung 
   endet, die über die Entlastung für das am 31. 
   Dezember 2017 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. 
   Frau Krippendorf und Herr Lang haben zudem 
   keine Mitgliedschaften in vergleichbaren 
   Kontrollgremien in- und ausländischer 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
   Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den 
   Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. 
   Herr Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß § 
   100 Absatz 5 AktG ausüben. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5-7 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   5. Mai 2015 wird erklärt, dass Frau 
   Krippendorf als Justiziarin und 
   Geschäftsführerin der Zweitausendeins 
   Versand-Dienst GmbH tätig ist. 
   Alleingesellschafterin der Zweitausendeins 
   Versand-Dienst GmbH ist die MK Medien 
   Beteiligungs GmbH, Feldafing, die zu über 10 % 
   an der Intertainment AG als Aktionärin 
   beteiligt ist. Im Übrigen bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der 
   Intertainment AG, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Intertainment AG oder einem 
   wesentlich an der Intertainment AG beteiligten 
   Aktionär keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
6. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe 
   der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG 
   beschließt über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene 
   Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene 
   Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der 
   Vorsitzende die doppelte Vergütung eines 
   einfachen Mitglieds, der stellvertretende 
   Vorsitzende das Eineinhalbfache. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Intertainment AG erhält für das Geschäftsjahr 
   2015 für seine Tätigkeit eine pauschale 
   Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 brutto; der 
   Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte 
   dieses Betrages, also EUR 14.000,00 brutto und 
   sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 
   EUR 10.500,00 brutto. Zusätzlich erstattet die 
   Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine 
   mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende 
   Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
   Aufsichtsrat nur während eines Teils des 
   Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine 
   zeitanteilige Vergütung. 
7. *Beschlussfassung über die Verlegung des 
   satzungsmäßigen Sitzes* 
 
   Nach § 1 Abs. 2 der Satzung ist der Sitz der 
   Gesellschaft in München. Dieser 
   satzungsmäßige Sitz soll nunmehr nach 
   Feldafing verlegt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
    '_Sitz der Gesellschaft ist Feldafing._' 
Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Frage- und Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse: 
 
 Intertainment AG 
 c/o PR IM TURM HV-Service AG 
 Römerstraße 72-74 
 68259 Mannheim 
 Fax: +49 (0) 621 / 71 77 213 
 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis 
*Montag, den 7. November 2016 (24:00 Uhr),* angemeldet 
haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, das heißt auf *Montag, den 24. 
Oktober 2016 (0:00 Uhr)* ('*Nachweisstichtag*' bzw. 
'*Record Date*'), zu beziehen. 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 

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October 07, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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