BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Ein Autohaus, das ein Auto der VW
Der Käufer hatte dem Autohaus eine Frist von drei Wochen zur Nachbesserung der Software gesetzt. Diese Frist sei angemessen lang, urteilte das Landgericht. In der Zeit sei jedoch nichts passiert. Damit seien die Voraussetzungen vom Rücktritt vom Kaufvertrag gegeben.
Ähnliche Klagen laufen zurzeit an vielen Landgerichten. Die Rechtsprechung ist bislang aber uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. Derzeit liegen dem Unternehmen 49 Urteile vor. In 39 Fällen wurden Klagen von Käufern abgewiesen, in zehn Fällen bekamen sie recht.
Zu einer Gesamtzahl der Klagen von Autobesitzern gegen VW wollte sich der Konzern am Mittwoch nicht äußern. Gemessen an den insgesamt 2,4 Millionen betroffenen Dieselautos in Deutschland dürfte die Zahl der Klagen jedoch gering sein. VW hatte zuletzt angekündigt, bis spätestens Herbst 2017 alle manipulierten Diesel-Wagen umzurüsten./kri/DP/stb
ISIN DE0007664039
AXC0155 2016-10-12/13:53