Kolumne von Peter Thilo Hasler. Von Konfuzius stammt der Satz: "Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten." Die Frage, die sich stellt, ist, was wir aus der Insolvenz von Enterprise Holdings lernen können. Zu hinterfragen ist insbesondere, ob es zu einem früheren Zeitpunkt Anzeichen für eine drohende Insolvenz gegeben hat.
Verbesserung der Solvenz
Betrachten wir den Sachverhalt, wie er von der Gesellschaft dargestellt wurde. Bis zur Veröffentlichung der Unternehmensmeldung zum Brexit am 5. Juli und sogar noch auf dem Conference Call am 1. August, den eine Münchener Bank für ihre Investoren abgehalten hat, hat der Vorstandsvorsitzende Andrew Flowers den Standpunkt vertreten, dass sämtliche neu konsolidierten Tochtergesellschaften positiv zum Konzernergebnis beitragen würden. Besonders betont wurde zu diesem Zeitpunkt auch die Einbringung eigenkapitalerhöhender Vermögensgegenstände im Wert von rund GBP 20 Mio.: Sie waren nicht mit einer Kaufpreiszahlung des Emittenten verbunden gewesen, da sie aus dem Privatvermögen der Gesellschafter eingebracht worden waren. Für den Anleihegläubiger: Eine vermeintlich komfortable Konstellation.
Verbesserung der Liquidität
Vergleichbare Statements des Firmengründers waren nicht die Ausnahme. In fast allen Pressemeldungen des ersten Halbjahres wurden für die Geschäftsjahre 2015/16 und 2016/17 erhebliche Ertragsverbesserungen in Aussicht gestellt. Neben den neuen Konzerngesellschaften sollten vor allem durch das Insourcing der Schadensfallbearbeitung Schadensfälle schneller und wesentlich günstiger bearbeitet werden als zuvor. Bei durchschnittlichen Einsparungen je Schadensfall von knapp GBP 2.000 ließen sich bei ca. 500 Schadensfällen pro Monat angeblich Einsparungen von etwa GBP 12 Mio. pro Jahr errechnen.
Verbesserung der Profitabilität
Hinzu kommt, dass die Pressemeldungen gerade in der jüngeren Zeit den Anleger mehr verwirrten als erhellten. So war in der Pressemeldung vom 25. Juli 2016 unter dem ...
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