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Dow Jones News
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Wenn Anwälte die Gesetze nicht kennen - und Eigenwerbung für standeswidrig halten - Rechtsanwälte dürfen werben, aber das haben sie leider immer noch nicht verinnerlicht

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Wien (pts026/31.01.2017/11:00) - Der Werbetherapeut informiert: Schon bei seinem 
ersten Fachbuch zum Thema "Werbung für freie Berufe" war Werbetherapeut Alois 
Gmeiner http://www.werbetherapeut.com erstaunt über die Unwissenheit gerade von 
Anwälte in Bezug auf die Standesregeln von Kanzleiwerbung. Fakt ist - egal ob in 
Österreich oder Deutschland oder in der Schweiz: Rechtsanwälte, 
Steuerberater und andere Freiberufler dürfen werben! 
 
Der Werbetherapeut sieht dennoch viele Rechtsanwälte regelrecht in einer 
Werbefalle gefangen: "In der Ausbildung lernt man nichts von Marketing. Und wenn 
man dann die Türen seiner neuen Kanzlei öffnet, herrscht Ernüchterung und oft 
auch schon nach wenigen Monaten - Panik! Bei der Recherche für meine Bücher höre 
ich immer wieder von Anwälten, vor allem in Deutschland, die Nebenjobs haben, um 
sich ihre Kanzlei leisten zu können. Wahnsinn!" Gmeiner empfiehlt daher jeder 
Kanzlei ein Marketing-Werbe-PR-Coaching, um sich bei potentiellen Klienten 
bemerkbar zu machen. 
 
Anwälte müssen sich für Marketing interessieren 
 
Wenn Kanzleien gerade eröffnet haben, eine Kanzlei übernommen haben oder eine 
Regiegemeinschaft mit anderen Anwälten eingegangen sind, dann rät der 
Werbetherapeut zu drei Dingen, um mehr und neue Klienten zu kommen: "Homepage in 
Verbindung mit Google-Ads und Online-PR. Das sind die effektivsten und letztlich 
auch günstigsten Möglichkeiten, um schnell und effektiv neue Klienten auf sich 
aufmerksam zu machen." 
 
Warum gerade diese Werbemittel? "In meinem ersten Fachbuch 1999 habe ich noch 
geschrieben, die Visitenkarte ist wichtiger als die Homepage - heute ist es 
genau umgekehrt. Und diese drei Werbemittel sind extrem nachhaltig und werben 
für die Kanzlei rund um die Uhr - 7 Tage die Woche an 365 Tagen im Jahr. Dabei 
sind aber einige wichtige Fakten zu beachten, sonst bleibt eine Kanzleihomepage 
nur eine Online-Visitenkarte und bringt keine neuen Klienten." 
 
Coaching-Angebot des Werbetherapeuten für Rechtsanwälte, Steuerberater und 
Freiberufler: 
 
1. Kanzlei-Marketing-Coaching vor dem Kanzleistart: 
Bei diesem Coaching werden - auf Wunsch auch in der Kanzlei des Auftraggebers - 
das Kanzlei-Logo, Briefpapier, Visitenkarten, Homepagelayout, etc. entworfen und 
teilweise auch fix fertiggestellt. Zusätzlich wird das Marketing- und PR-Konzept 
der Kanzlei festgelegt. 
 
2. Klientenakquise-Coaching bei bestehenden Kanzleien: 
Höhere Bekanntheit der Kanzlei und neue Klienten sind bei diesem Coaching das 
Ziel! Überprüfung und Analyse des kompletten Marketingkonzeptes der Kanzlei 
und Brainstorming für neue Werbeideen und Werbeaktionen. Sofortige Erstellung 
erster Presseaussendungen und Verbesserungen bestehender Werbemittel bzw. neue 
Texte für die Homepage. 
 
3. PR-Coaching für mehr Bekanntheit: 
Bekannte Anwälte - sind erfolgreiche Anwälte. Daher werden hier mit dem 
Kanzleiteam Strategien überlegt, um höhere Bekanntheit und Medienpräsenz mittels 
klassischer PR und Online PR zu erlangen. Der Werbetherapeut verfasst am 
Coachingtag bereits erste fixfertige Pressetexte. 
 
Der erste Schritt - Gratis-Online-Werbe-Check 
 
Eine erste Gratis-Analyse der eigenen Kanzlei-Homepage und des eigenen 
Kanzlei-Marketing kann man jederzeit online mit dem Werbe-Check durchführen: 
http://www.werbetherapeut.com/index.php/gratiswerbecheck . Infos unter: 
werbetherapeut@chello.at 
 
(Ende) 
 
Aussender: Der Pressetherapeut 
Ansprechpartner: Alois Gmeiner 
Tel.: 0043/699 133 20 234 
E-Mail: pressetherapeut@pressetherapeut.com 
Website: www.pressetherapeut.com 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170131026 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 31, 2017 05:00 ET (10:00 GMT)

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© 2017 Dow Jones News
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