DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2016-10-14 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Ergänzung der Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 9./10.
November 2016
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.
September 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung
der Constantin Medien AG für Mittwoch, den 9. November
2016 (falls erforderlich mit Fortsetzung am Donnerstag,
den 10. November 2016), in München einberufen.
Nach Einberufung dieser ordentlichen Hauptversammlung
hat Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Rom, Broich
Rechtsanwälte, Frankfurt, in Vollmacht für die
Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln,
Schweiz, gemäß § 122 Abs. 3 AktG die gerichtliche
Ermächtigung zur Ergänzung der Tagesordnung der
Hauptversammlung, wie im Nachfolgenden dargestellt,
beantragt und begründet.
Entsprechend dem Verlangen der Aktionärin Highlight
Event and Entertainment AG wird die Tagesordnung wie
folgt ergänzt:
*Zu 5.* *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die zuletzt am 30. Juli 2014 von der Hauptversammlung
beschlossene Bestellung von Dr. Dieter Hahn zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG war
bereits damals wegen Verstoßes gegen § 100 Abs. 2
S. 1 Nr. 2 AktG gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 4 AktG
nichtig und somit unwirksam, da Dr. Dieter Hahn zu
dieser Zeit zeichnungsberechtigtes Mitglied des
Verwaltungsrats der Highlight Communications AG, einer
laut Geschäftsbericht der Constantin Medien AG
vollkonsolidierten Tochtergesellschaft der Constantin
Medien AG, war (und dies noch immer ist) und somit
gesetzlicher Vertreter eines von der Constantin Medien
AG abhängigen Unternehmens im Sinne von § 100 Abs. 2 S.
1 Nr. 2 AktG.
Die Highlight Event and Entertainment AG schlägt vor,
folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu
wählen:
a) Herr Freddie Geier, Kaufmann, wohnhaft in
Karlsruhe.
b) Dr. Paul Graf, Kaufmann, wohnhaft in
Rheinfelden, Schweiz.
c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen,
Rechtsanwalt, wohnhaft in München.
d) Herr Daniel Schütze, Rechtsanwalt, wohnhaft
in Frankfurt am Main.
Zu a) Herr Freddie Geier ist nicht Mitglied in
einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Zu b) Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Constantin Film AG,
München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul
Graf nicht Mitglied in einem gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien.
Zu c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen ist
nicht Mitglied in einem gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien.
Zu d) Herr Dr. Daniel Schütze ist Vorsitzender
des Aufsichtsrats der Kraichgau-Klinik AG,
Bad Rappenau, sowie Mitglied des
Aufsichtsrats der TTL Information
Technology AG, München. Darüber hinaus ist
Herr Dr. Daniel Schütze nicht Mitglied in
einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
*Zu 8:* *Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds
Jan P. Weidner und Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Die Highlight Event and Entertainment AG schlägt vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner wird
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser
Hauptversammlung abberufen.
Wenn die Hauptversammlung das bisherige
Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner abberufen hat,
schlägt die Highlight Event and Entertainment AG ferner
vor, folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu
wählen:
Herr Dr. René Eichenberger, Unternehmer,
wohnhaft in Herrliberg, Kanton Zürich, Schweiz.
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf der
einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Dr. René Eichenberger ist nicht Mitglied in einem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren
inländischen Kontrollgremien; Herr Dr. René
Eichenberger ist Mitglied in folgenden vergleichbaren
ausländischen Kontrollgremien:
* Präsident des Verwaltungsrats der
(Alternative) 2 Holding AG, Zollikon, Kanton
Zürich, Schweiz
* Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse
Evolution Corporation, Port St. Lucie,
Vereinigte Staaten von Amerika
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex erklärt die Highlight Event and
Entertainment AG, dass nach unserer Kenntnis keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den
Organen der Gesellschaft steht.
*Zu 9:* *Vertrauensentzug gegenüber dem
Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel und dem
Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders
durch die Hauptversammlung*
Wir schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel wird
das Vertrauen entzogen.'
b) 'Dem Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders
wird das Vertrauen entzogen.'
Ismaning, im Oktober 2016
*Constantin Medien AG*
_Der Vorstand_
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