Zürich (ots) - Vor 20 Jahren wurden die gesetzlichen Vorschriften
zur Gleichbehandlung von Frau und Mann am Arbeitsplatz
festgeschrieben. Seither hat das Interesse an Klagen wegen
angeblicher Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern markant
abgenommen, zeigt eine «Handelszeitung»-Recherche. Dieses Jahr wurde
lediglich eine Klage in der Deutschschweiz (nur für diese Region sind
Daten verfügbar) eingereicht. Die Klägerinnen, Primarlehrerinnen im
Kanton Aargau, blitzten kürzlich vor dem kantonalen
Verwaltungsgericht ab. Ihnen bleibt noch der Gang ans Bundesgericht
in Lausanne. Besonders in den letzten zehn Jahren hat die Zahl der
Klagen von Frauen stark abgenommen von 15 auf eine. Betroffen von
Lohnklagen von Frauen sind primär Wirtschaftszentren mit starker
gewerkschaftlicher Präsenz wie Basel, Aargau, Bern und vor allem
Zürich. Andere Kantone wie Appenzell-Innerrhoden, Uri, Nidwalden,
Freiburg oder Wallis waren noch nie von einer Klage betroffen.
Auffallend ist zudem, dass die Diskriminierungssünder weniger in der
Privatwirtschaft sitzen, sondern eher beim Staat. Demnach betrafen
gegen 65 Prozent aller Lohnklagen öffentliche Verwaltungen, Schulen
und vor allem Spitäler, während die Privatwirtschaft vom juristischen
Streit um gleiche Löhne weitgehend verschont blieb.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
zur Gleichbehandlung von Frau und Mann am Arbeitsplatz
festgeschrieben. Seither hat das Interesse an Klagen wegen
angeblicher Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern markant
abgenommen, zeigt eine «Handelszeitung»-Recherche. Dieses Jahr wurde
lediglich eine Klage in der Deutschschweiz (nur für diese Region sind
Daten verfügbar) eingereicht. Die Klägerinnen, Primarlehrerinnen im
Kanton Aargau, blitzten kürzlich vor dem kantonalen
Verwaltungsgericht ab. Ihnen bleibt noch der Gang ans Bundesgericht
in Lausanne. Besonders in den letzten zehn Jahren hat die Zahl der
Klagen von Frauen stark abgenommen von 15 auf eine. Betroffen von
Lohnklagen von Frauen sind primär Wirtschaftszentren mit starker
gewerkschaftlicher Präsenz wie Basel, Aargau, Bern und vor allem
Zürich. Andere Kantone wie Appenzell-Innerrhoden, Uri, Nidwalden,
Freiburg oder Wallis waren noch nie von einer Klage betroffen.
Auffallend ist zudem, dass die Diskriminierungssünder weniger in der
Privatwirtschaft sitzen, sondern eher beim Staat. Demnach betrafen
gegen 65 Prozent aller Lohnklagen öffentliche Verwaltungen, Schulen
und vor allem Spitäler, während die Privatwirtschaft vom juristischen
Streit um gleiche Löhne weitgehend verschont blieb.
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