Karlsruhe (ots) - Das EU-Recht sieht vor, dass der grenzüberschreitende Handel frei sein soll. Eine Idee, die durchaus im Sinne des Wettbewerbs ist. Im Duell um das bessere Geschäftsmodell genießen die Versandhändler jedoch einen großen Vorteil. Sie haben im Regelfall äußerst finanzkräftige Investoren, die es letztlich auf einen verlustreichen Preiskampf ankommen lassen können, um die Konkurrenz - in diesem Fall den herkömmlichen Apotheker - aus dem Markt zu drängen.
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