Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Steinheim (pta028/20.10.2016/11:03) - Hiermit möchten wir unsere Aktionäre
darüber informieren, dass das Registergericht Hamburg durch Beschluss vom
30.09.2016 die Beteiligungen im Baltikum AG ermächtigt hat, eine
Hauptversammlung für die Kremlin AG einzuberufen.
Durch diesen Beschluss hat das Registergericht Hamburg festgestellt, dass der
Vorstand der Kremlin AG, Herr Hans-Hermann Mindermann, unseren Antrag, eine
Hauptversammlung einzuberufen rechtswidrig abgelehnt hat.
Der Beschluss des Registergerichts Hamburg zeigt einmal mehr, dass der Vorstand
Mindermann gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Dies wird im Zuge
von möglichen Schadensersatzklagen gegen Vorstand und Aufsichtsrat
möglicherweise noch von Bedeutung sein.
Wörtlich wird im gerichtlichen Beschluss vom 30.09.2016 ausgeführt:
"Das Stattfinden einer zeitnahen Hauptversammlung ist aber notwendig, nicht
zuletzt um der Gesellschaft wieder zu funktionsfähigen Organen zu verhelfen und
gegebenenfalls die Insolvenz zu verhindern."
Diese Aussage verdeutlicht einmal mehr, dass die Kremlin AG derzeit über keine
funktionsfähigen Organe verfügt. Weder Vorstand, noch Aufsichtsrat der Kremlin
AG sind nach Beschluss des Registergerichts Hamburg funktionsfähig. Die
Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake und Volker Deibert sind offensichtlich nicht
in der Lage, notwendige Beschlüsse, wie z. B. die Einberufung einer
Hauptversammlung zu fassen.
Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hingegen fordert unseres Wissens nach
seit Monaten die Durchführung einer Hauptversammlung, was der Vorstand, Herr
Hans-Hermann Mindermann und die Aufsichtsräte Ralf Bake und Volker Deibert
ablehnen.
Gemäß § 121 AktG kann auch der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung
einberufen, wenn der Vorstand dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Unserer Meinung nach hätte der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einberufen
müssen, nachdem der Vorstand dem nicht nachgekommen ist.
Wieder einmal mehr haben die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert durch ihr
"untätig sein" gegen das Gesetz verstoßen.
Es liegen also somit unserer Meinung nach massive Gesetzesverstöße von
Herrn Mindermann, Herrn Bake und Herrn Deibert vor.
Des Weiteren ist der am 30.05.2016 gerichtlich bestellte Vorstand Hans-Hermann
Mindermann bisher nicht im Handelsregister eingetragen.
Entweder ist Herr Mindermann nicht in der Lage, sich als Vorstand eintragen zu
lassen, oder er ist gar nicht Vorstand der Kremlin AG.
Herr Hans-Hermann Mindermann wurde angeblich am 30.05.2016 zum Vorstand der
Kremlin AG gerichtlich bestellt.
Vielleicht ist der Vorstand Mindermann auch nur unfähig, seinen gesetzlichen
Verpflichtungen bezüglich der Eintragung im Handelsregister nachzukommen.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert tolerieren offensichtlich diese
Gesetzesverstöße.
Des Weiteren vermuten wir, dass die im Handelsregister angegebene
Geschäftsanschrift Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt nicht die
Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist.
Zustellungen an diese Adresse sind nicht möglich.
Der Vorstand Hans-Herrmann Mindermann ist offensichtlich nicht einmal in der
Lage, für eine Geschäftsanschrift für die Kremlin AG zu sorgen.
Den Aufsichtsratsmitgliedern ist dieser Vorgang ebenfalls bekannt.
Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hat nach unseren Informationen die
übrigen Aufsichtsratsmitglieder aufgefordert, einen neuen Vorstand zu bestellen,
damit die Gesellschaft wieder handlungsfähig wird und eine zustellfähige Adresse
besitzt.
Dieser Verpflichtung, für eine zustellfähige Adresse zu sorgen, kommen die
Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert nicht nach.
Die Organmitglieder Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und Volker Deibert
verhindern seit Monaten die Einberufung einer Hauptversammlung und somit auch
eine mögliche Rettung der Kremlin AG aus der Insolvenz.
Wenn man sich weiter vor Augen führt, dass das Registergericht Hamburg zunächst
Herrn Mindermann gerichtlich zum Vorstand bestellt und der gleiche Richter
wenige Monate später entscheidet, dass der gerichtlich bestellte Vorstand seiner
Verpflichtung zur Einberufung einer Hauptversammlung nicht nachkommt, kann man
dies nur als deutliche Klatsche für den Vorstand Mindermann bezeichnen.
Die Organmitglieder der Kremlin AG, Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und
Volker Deibert haben somit auf ganzer Linie versagt.
Anders ist der Beschluss des Registergerichts Hamburg nicht zu deuten.
Wir sind nun zuversichtlich, dass nach Durchführung einer Hauptversammlung die
Gesellschaft in ein ruhigeres Fahrwasser kommt und die der Gesellschaft
zugefügten Schäden der bisherigen Organe aufgeklärt und für die Gesellschaft
zurückgefordert werden können.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1476954180857
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresOctober 20, 2016 05:03 ET (09:03 GMT)
Steinheim (pta028/20.10.2016/11:03) - Hiermit möchten wir unsere Aktionäre
darüber informieren, dass das Registergericht Hamburg durch Beschluss vom
30.09.2016 die Beteiligungen im Baltikum AG ermächtigt hat, eine
Hauptversammlung für die Kremlin AG einzuberufen.
Durch diesen Beschluss hat das Registergericht Hamburg festgestellt, dass der
Vorstand der Kremlin AG, Herr Hans-Hermann Mindermann, unseren Antrag, eine
Hauptversammlung einzuberufen rechtswidrig abgelehnt hat.
Der Beschluss des Registergerichts Hamburg zeigt einmal mehr, dass der Vorstand
Mindermann gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Dies wird im Zuge
von möglichen Schadensersatzklagen gegen Vorstand und Aufsichtsrat
möglicherweise noch von Bedeutung sein.
Wörtlich wird im gerichtlichen Beschluss vom 30.09.2016 ausgeführt:
"Das Stattfinden einer zeitnahen Hauptversammlung ist aber notwendig, nicht
zuletzt um der Gesellschaft wieder zu funktionsfähigen Organen zu verhelfen und
gegebenenfalls die Insolvenz zu verhindern."
Diese Aussage verdeutlicht einmal mehr, dass die Kremlin AG derzeit über keine
funktionsfähigen Organe verfügt. Weder Vorstand, noch Aufsichtsrat der Kremlin
AG sind nach Beschluss des Registergerichts Hamburg funktionsfähig. Die
Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake und Volker Deibert sind offensichtlich nicht
in der Lage, notwendige Beschlüsse, wie z. B. die Einberufung einer
Hauptversammlung zu fassen.
Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hingegen fordert unseres Wissens nach
seit Monaten die Durchführung einer Hauptversammlung, was der Vorstand, Herr
Hans-Hermann Mindermann und die Aufsichtsräte Ralf Bake und Volker Deibert
ablehnen.
Gemäß § 121 AktG kann auch der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung
einberufen, wenn der Vorstand dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Unserer Meinung nach hätte der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einberufen
müssen, nachdem der Vorstand dem nicht nachgekommen ist.
Wieder einmal mehr haben die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert durch ihr
"untätig sein" gegen das Gesetz verstoßen.
Es liegen also somit unserer Meinung nach massive Gesetzesverstöße von
Herrn Mindermann, Herrn Bake und Herrn Deibert vor.
Des Weiteren ist der am 30.05.2016 gerichtlich bestellte Vorstand Hans-Hermann
Mindermann bisher nicht im Handelsregister eingetragen.
Entweder ist Herr Mindermann nicht in der Lage, sich als Vorstand eintragen zu
lassen, oder er ist gar nicht Vorstand der Kremlin AG.
Herr Hans-Hermann Mindermann wurde angeblich am 30.05.2016 zum Vorstand der
Kremlin AG gerichtlich bestellt.
Vielleicht ist der Vorstand Mindermann auch nur unfähig, seinen gesetzlichen
Verpflichtungen bezüglich der Eintragung im Handelsregister nachzukommen.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert tolerieren offensichtlich diese
Gesetzesverstöße.
Des Weiteren vermuten wir, dass die im Handelsregister angegebene
Geschäftsanschrift Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt nicht die
Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist.
Zustellungen an diese Adresse sind nicht möglich.
Der Vorstand Hans-Herrmann Mindermann ist offensichtlich nicht einmal in der
Lage, für eine Geschäftsanschrift für die Kremlin AG zu sorgen.
Den Aufsichtsratsmitgliedern ist dieser Vorgang ebenfalls bekannt.
Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hat nach unseren Informationen die
übrigen Aufsichtsratsmitglieder aufgefordert, einen neuen Vorstand zu bestellen,
damit die Gesellschaft wieder handlungsfähig wird und eine zustellfähige Adresse
besitzt.
Dieser Verpflichtung, für eine zustellfähige Adresse zu sorgen, kommen die
Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert nicht nach.
Die Organmitglieder Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und Volker Deibert
verhindern seit Monaten die Einberufung einer Hauptversammlung und somit auch
eine mögliche Rettung der Kremlin AG aus der Insolvenz.
Wenn man sich weiter vor Augen führt, dass das Registergericht Hamburg zunächst
Herrn Mindermann gerichtlich zum Vorstand bestellt und der gleiche Richter
wenige Monate später entscheidet, dass der gerichtlich bestellte Vorstand seiner
Verpflichtung zur Einberufung einer Hauptversammlung nicht nachkommt, kann man
dies nur als deutliche Klatsche für den Vorstand Mindermann bezeichnen.
Die Organmitglieder der Kremlin AG, Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und
Volker Deibert haben somit auf ganzer Linie versagt.
Anders ist der Beschluss des Registergerichts Hamburg nicht zu deuten.
Wir sind nun zuversichtlich, dass nach Durchführung einer Hauptversammlung die
Gesellschaft in ein ruhigeres Fahrwasser kommt und die der Gesellschaft
zugefügten Schäden der bisherigen Organe aufgeklärt und für die Gesellschaft
zurückgefordert werden können.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1476954180857
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresOctober 20, 2016 05:03 ET (09:03 GMT)