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DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.11.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2016-10-20 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bastei Lübbe AG Köln WKN A1X3YY ISIN DE000A1X3YY0 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 30. 
November 2016, 
um 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ), in den 
Räumen der Gesellschaft, 
Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 
   31. März 2016, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. März 2016, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab 
   dem Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung im Internet unter 
   https://www.luebbe.com/de/investor-relations/h 
   auptversammlung zugänglich und werden während 
   der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen erfolgt somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2015/2016 in Höhe von EUR 2.510.695,77 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 1.320.010,00 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,10 je für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2015/2016 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 1.190.685,77 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die 99.900 Stück zum Zeitpunkt des Vorschlags 
   unmittelbar oder mittelbar von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
   Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2015/2016 dividendenberechtigten Stückaktien 
   bis zur Hauptversammlung verändern, wird in 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,10 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 zu wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Friedrich 
   Wehrle, Prof. Dr. Michael Nelles und Prof. Dr. 
   Gordian Hasselblatt haben mit Wirkung zum 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung ihre 
   Mandate niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 13 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Robert Stein, 
      Geschäftsführer der Arcarna Capital GmbH, 
      Köln, wohnhaft in Köln 
   b) Herrn Prof. Dr. Friedrich Ekey, 
      Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei 
      Prof. Dr. Ekey & Kollegen, Köln, wohnhaft 
      in Bergisch Gladbach 
   c) Herrn Dr. Mirko Caspar, 
      Geschäftsführer der Mister Spex GmbH, 
      Berlin, wohnhaft in Berlin 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 30. November 2016 
   gemäß § 13 Absatz 4 Satz 1 der Satzung 
   für die Restdauer der Amtszeit der 
   ausgeschiedenen Mitglieder, also bis zum Ende 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   _Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG_ 
 
   Die zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten sind bei 
   nachfolgend unter i) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats und bei den unter ii) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   ad a) 
   Herr Robert Stein ist in folgenden 
   Gesellschaften Mitglied eines 
   Kontrollgremiums: 
   i) Younicos AG, Berlin (Mitglied des 
   Aufsichtsrats) 
   ii) Arcarna Capital AG, Zug, Schweiz (Mitglied 
   des Verwaltungsrats) 
 
   ad b) 
   Herr Prof. Dr. Ekey ist bei keinem anderen 
   Unternehmen Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums. 
 
   ad c) 
   Herr Dr. Caspar ist bei keinem anderen 
   Unternehmen Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums. 
 
   _Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex_ 
 
   ad a) 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten 
   Robert Stein zur Bastei Lübbe AG, ihren 
   Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen 
   Aktionären. 
 
   ad b) 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten 
   Prof. Dr. Ekey zur Bastei Lübbe AG, ihren 
   Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen 
   Aktionären. 
 
   ad c) 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten Dr. 
   Caspar zur Bastei Lübbe AG, ihren 
   Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen 
   Aktionären. 
 
   _Angaben zu Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex_ 
 
   Im Fall seiner Wahl ist vorgesehen, dass Herr 
   Robert Stein für den Vorsitz des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagen wird. 
7. *Änderung und Neufassung von § 20 Abs. 1 
   Satz 1 der Satzung* 
 
   Die erhebliche Vergrößerung der Bastei 
   Lübbe-Unternehmensgruppe, insbesondere durch 
   Investitionen in neue Geschäftsfelder und den 
   Erwerb von Unternehmen, hat den Arbeitsaufwand 
   der Aufsichtsratsmitglieder ansteigen lassen. 
   Dies rechtfertigt eine Anhebung der Bezüge der 
   Aufsichtsratsmitglieder. Die in nachstehendem 
   Beschlussvorschlag vorgeschlagene Vergütung 
   ist für Unternehmen, die eine vergleichbare 
   Größe wie die Bastei Lübbe AG haben, 
   nicht unüblich. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 20 
   Abs. 1 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für 
   jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit 
   zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe 
   von EUR 40.000,00.' 
 
   Im Übrigen soll § 20 der Satzung 
   unverändert bleiben. 
 
   Die neue Regelung hinsichtlich der Vergütung 
   soll rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres 
   2016/2017 gelten. 
8. *Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen 
   Bareinlagen mit der Möglichkeit zum 
   Bezugsrechtsausschluss und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Der Vorstand plant in den kommenden zwei 
   Jahren den weiteren Ausbau der Bastei Lübbe 
   Unternehmensgruppe und hierzu weitere 
   Investitionen, namentlich in neue Autoren oder 
   mittels Akquisitionen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als 
   sinnvolle Alternative zur 
   Fremdkapitalfinanzierung die 
   Eigenkapitalfinanzierung mittels Schaffung 
   eines Genehmigten Kapitals vor. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei 
      Jahren vom Tag der Eintragung von § 7 der 
      Satzung im Handelsregister an ermächtigt, 
      das Grundkapital der Gesellschaft mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig 
      gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 
      1.330.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf 

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October 20, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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