DGAP-HV: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-10-20 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bastei Lübbe AG Köln WKN A1X3YY ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 30. November 2016, um 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ), in den Räumen der Gesellschaft, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter https://www.luebbe.com/de/investor-relations/h auptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015/2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in Höhe von EUR 2.510.695,77 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 1.320.010,00 Dividende in Höhe von EUR 0,10 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 dividendenberechtigte Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.190.685,77 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 99.900 Stück zum Zeitpunkt des Vorschlags unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Friedrich Wehrle, Prof. Dr. Michael Nelles und Prof. Dr. Gordian Hasselblatt haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung ihre Mandate niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 13 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Robert Stein, Geschäftsführer der Arcarna Capital GmbH, Köln, wohnhaft in Köln b) Herrn Prof. Dr. Friedrich Ekey, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Ekey & Kollegen, Köln, wohnhaft in Bergisch Gladbach c) Herrn Dr. Mirko Caspar, Geschäftsführer der Mister Spex GmbH, Berlin, wohnhaft in Berlin zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. November 2016 gemäß § 13 Absatz 4 Satz 1 der Satzung für die Restdauer der Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. _Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG_ Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind bei nachfolgend unter i) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: ad a) Herr Robert Stein ist in folgenden Gesellschaften Mitglied eines Kontrollgremiums: i) Younicos AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) ii) Arcarna Capital AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) ad b) Herr Prof. Dr. Ekey ist bei keinem anderen Unternehmen Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. ad c) Herr Dr. Caspar ist bei keinem anderen Unternehmen Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. _Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex_ ad a) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten Robert Stein zur Bastei Lübbe AG, ihren Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen Aktionären. ad b) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten Prof. Dr. Ekey zur Bastei Lübbe AG, ihren Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen Aktionären. ad c) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten Dr. Caspar zur Bastei Lübbe AG, ihren Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen Aktionären. _Angaben zu Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex_ Im Fall seiner Wahl ist vorgesehen, dass Herr Robert Stein für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. 7. *Änderung und Neufassung von § 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung* Die erhebliche Vergrößerung der Bastei Lübbe-Unternehmensgruppe, insbesondere durch Investitionen in neue Geschäftsfelder und den Erwerb von Unternehmen, hat den Arbeitsaufwand der Aufsichtsratsmitglieder ansteigen lassen. Dies rechtfertigt eine Anhebung der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder. Die in nachstehendem Beschlussvorschlag vorgeschlagene Vergütung ist für Unternehmen, die eine vergleichbare Größe wie die Bastei Lübbe AG haben, nicht unüblich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00.' Im Übrigen soll § 20 der Satzung unverändert bleiben. Die neue Regelung hinsichtlich der Vergütung soll rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017 gelten. 8. *Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung* Der Vorstand plant in den kommenden zwei Jahren den weiteren Ausbau der Bastei Lübbe Unternehmensgruppe und hierzu weitere Investitionen, namentlich in neue Autoren oder mittels Akquisitionen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als sinnvolle Alternative zur Fremdkapitalfinanzierung die Eigenkapitalfinanzierung mittels Schaffung eines Genehmigten Kapitals vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren vom Tag der Eintragung von § 7 der Satzung im Handelsregister an ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.330.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf
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October 20, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)