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Wirtschaftsministerium prüft Ledvance-Übernahme noch

Von Stefan Lange

BERLIN (Dow Jones)--Beim geplanten Verkauf der von Osram ausgegliederten Lampensparte Ledvance an ein chinesisches Konsortium hat das Bundeswirtschaftsministerium weiteren Prüfungsbedarf nun auch offiziell bestätigt. Geprüft werde derzeit ein Antrag des Investors auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb der Ledvance GmbH München, erklärte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin. Die Prüfung erfolge im Rahmen des üblichen Verfahrens nach Außenwirtschaftsrecht und laufe noch.

Geprüft werde nach den Grundsätzen des Außenwirtschaftsgesetzes, "ob eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben ist", sagte die Sprecherin. Nähere Details nannte sie nicht. Auch gab es keine Antwort auf die Frage, inwieweit die Technik eines Herstellers von Glüh- und LED-Lampen eine Sicherheitsgefahr darstellt.

"Gängiges Instrument" 
 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sei ein gängiges Instrument, das häufig zur Anwendung komme, sagte die Sprecherin. Es sei jedem Investor freigestellt, einen entsprechenden Antrag "zur eigenen rechtlichen Absicherung" zu stellen. Eine Statistik darüber werde nicht geführt.

Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium die bereits erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Übernahme von Aixtron durch die chinesische Grand Chip Investment widerrufen. Zu "Art oder Herkunft der Informationen", die zur Wiederaufnahme des Prüfverfahrens führten, machte das Haus von Minister Sigmar Gabriel (SPD) keine Angaben. Medienberichte, wonach US-Geheimdienste diese Informationen lieferten und darauf verwiesen, dass Aixtron-Produkte auch militärisch verwendet werden könnten, wurden nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert.

Chance auf Rechtssicherheit 
 

Grundsätzlich besteht den Angaben zufolge nach geltender Rechtslage keine Genehmigungs- oder Anmeldepflicht für Investoren. Das Wirtschaftsministerium kann jedoch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Erwerbsvertrages von Amts wegen eine Prüfung vornehmen.

Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen, kann der Investor unabhängig davon auch schon im Vorfeld des Erwerbs eine rechtlich verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Ministerium beantragen. Diese bestätigt - wenn sie denn erteilt wird -, dass dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit entgegenstehen.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/mgo

(END) Dow Jones Newswires

October 28, 2016 07:19 ET (11:19 GMT)

Copyright (c) 2016 Dow Jones & Company, Inc.

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