FRANKFURT (BaFin) -
Am 22. Februar hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen und zudem die bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen verlagern und neu strukturieren soll. Das Geldwäschegesetz (GwG) von 2008 soll dabei neu formuliert werden. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver zu verhindern und zu bekämpfen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.03.2017)
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