Bern (ots) -
- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit
unter: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009 -
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat die neue Bewertungsmethode
für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des
Übertragungsnetzes verfügt. Dies wurde notwendig, weil die erste
Bewertungsmethode von diversen früheren Eigentümern des
Übertragungsnetzes angefochten worden war. Die Entschädigung, welche
über den regulatorischen Wert hinausgeht, führt für die BKW zu einem
einmaligen Ertrag von rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen.
Das Übertragungsnetz der BKW wurde per Anfang 2013 an die
nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die früheren
Eigentümer des Übertragungsnetzes und Swissgrid haben die komplexe
Überführung gemeinsam gestaltet und abgewickelt. Im September 2012
hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten
Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den
Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese
Verfügung wurde von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern
angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013
entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle
Enteignung handle und der regulatorische Wert nicht dem
verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss
enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat deshalb die
Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an
die ElCom zurückgewiesen.
ElCom verfügt die Methode zur Festsetzung des massgeblichen Werts
Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung
des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die
Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom
erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren
Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt
worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der
ElCom vom 20. Oktober 2016.
Positiver Einfluss auf die Jahresrechnung 2016 Aufgrund der neuen
Bewertungsmethode ergibt sich für die BKW eine Mehrentschädigung von
rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen. Das Betriebsergebnis 2016 wird
durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst. Die
Zahlung der Entschädigung wird Anfang nächsten Jahres erwartet.
Hinweis
Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid
und anderen früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.
Originaltext: BKW Energie AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100001009.rss2
ISIN: CH0130293662
Kontakt:
Sabrina Schellenberg
medien@bkw.ch
+41 58 477 51 07
- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit
unter: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009 -
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat die neue Bewertungsmethode
für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des
Übertragungsnetzes verfügt. Dies wurde notwendig, weil die erste
Bewertungsmethode von diversen früheren Eigentümern des
Übertragungsnetzes angefochten worden war. Die Entschädigung, welche
über den regulatorischen Wert hinausgeht, führt für die BKW zu einem
einmaligen Ertrag von rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen.
Das Übertragungsnetz der BKW wurde per Anfang 2013 an die
nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die früheren
Eigentümer des Übertragungsnetzes und Swissgrid haben die komplexe
Überführung gemeinsam gestaltet und abgewickelt. Im September 2012
hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten
Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den
Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese
Verfügung wurde von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern
angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013
entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle
Enteignung handle und der regulatorische Wert nicht dem
verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss
enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat deshalb die
Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an
die ElCom zurückgewiesen.
ElCom verfügt die Methode zur Festsetzung des massgeblichen Werts
Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung
des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die
Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom
erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren
Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt
worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der
ElCom vom 20. Oktober 2016.
Positiver Einfluss auf die Jahresrechnung 2016 Aufgrund der neuen
Bewertungsmethode ergibt sich für die BKW eine Mehrentschädigung von
rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen. Das Betriebsergebnis 2016 wird
durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst. Die
Zahlung der Entschädigung wird Anfang nächsten Jahres erwartet.
Hinweis
Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid
und anderen früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.
Originaltext: BKW Energie AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100001009
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100001009.rss2
ISIN: CH0130293662
Kontakt:
Sabrina Schellenberg
medien@bkw.ch
+41 58 477 51 07