Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) gegen die Buwog-Anklage abgewiesen. Das berichtete Ö1 am Mittwoch. Grasser und weitere Angeklagte hatten die Einspruchsfrist als zu kurz kritisiert. Der VfGH hat die Anträge abgewiesen, weil keine hinreichende Aussicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...