DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Edeka und Kaiser's Tengelmann haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine weitere Niederlage erlitten. Der erste Kartellsenat betätigte am Mittwoch die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Untersagung eines gemeinsamen Einkaufs der Supermarktketten. Ein Justizsprecher sagte, nach Auffassung des Senats würde ein gemeinsamer Einkauf den vorläufig gerichtlich gestoppten Zusammenschluss der Unternehmen ein Stück weit vorwegnehmen und den Wettbewerb einschränken.
Edeka und Tengelmann hatten vor Gericht die Aufhebung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts erreichen wollen. Ein Einkauf über Edeka hätte für die tief in den roten Zahlen steckende Kette Kaiser's Tengelmann erhebliche Einsparungen bedeutet./rea/DP/stb
AXC0145 2016-10-26/14:02