Zürich (ots) - Gegen den Bündner Immobilienunternehmer Remo
Stoffel liegt in Liechtenstein ein rechtskräftiger Zahlbefehl in der
Höhe von 6,7 Millionen Franken vor, wie die «Handelszeitung» in ihrer
neusten Ausgabe schreibt. Den Millionenbetrag schuldet Stoffel seinem
früheren Geschäftspartner Hannjörg Hereth. «Stoffel weigert sich
standhaft, die rechtskräftig geschuldete Summe zu bezahlen», sagt
Anwalt Robert Neudorfer, der Hannjörg Hereth vertritt und gegen
Stoffel ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet hat. Anfang Oktober
wurden am Fürstlichen Landgericht in Vaduz Stoffels Aktien an einer
Firma namens Mondial Partners Holding versteigert. Der Schätzwert der
Aktien betrug 49'000 Franken, wie aus dem öffentlich publizierten
«Versteigerungsedikt» hervorgeht.
Remo Stoffel verweist in einer schriftlichen Stellungnahme auf ein
Urteil eines Schweizer Schiedsgerichts von 2012: Das Gericht hatte
damals die Vorwürfe Hannjörg Hereths abgewiesen. Hereth musste Remo
Stoffel mit 1 Million Franken «ausseramtlich» entschädigen. «Aufgrund
dieser Situation hat Remo Stoffel gar nicht im Sinn, auf die erneut
vorgetragenen, alten Vorwürfe Herrn Hereths einzutreten», sagt
Stoffel-Sprecher Peter Hartmeier. Wenn Herr Hereth glaube,
Forderungen stellen zu können, solle er dies an Ort und Stelle des
Unternehmens in der Schweiz versuchen und nicht im Fürstentum
Liechtenstein.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
Stoffel liegt in Liechtenstein ein rechtskräftiger Zahlbefehl in der
Höhe von 6,7 Millionen Franken vor, wie die «Handelszeitung» in ihrer
neusten Ausgabe schreibt. Den Millionenbetrag schuldet Stoffel seinem
früheren Geschäftspartner Hannjörg Hereth. «Stoffel weigert sich
standhaft, die rechtskräftig geschuldete Summe zu bezahlen», sagt
Anwalt Robert Neudorfer, der Hannjörg Hereth vertritt und gegen
Stoffel ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet hat. Anfang Oktober
wurden am Fürstlichen Landgericht in Vaduz Stoffels Aktien an einer
Firma namens Mondial Partners Holding versteigert. Der Schätzwert der
Aktien betrug 49'000 Franken, wie aus dem öffentlich publizierten
«Versteigerungsedikt» hervorgeht.
Remo Stoffel verweist in einer schriftlichen Stellungnahme auf ein
Urteil eines Schweizer Schiedsgerichts von 2012: Das Gericht hatte
damals die Vorwürfe Hannjörg Hereths abgewiesen. Hereth musste Remo
Stoffel mit 1 Million Franken «ausseramtlich» entschädigen. «Aufgrund
dieser Situation hat Remo Stoffel gar nicht im Sinn, auf die erneut
vorgetragenen, alten Vorwürfe Herrn Hereths einzutreten», sagt
Stoffel-Sprecher Peter Hartmeier. Wenn Herr Hereth glaube,
Forderungen stellen zu können, solle er dies an Ort und Stelle des
Unternehmens in der Schweiz versuchen und nicht im Fürstentum
Liechtenstein.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77