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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-10-31 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
 
sehr geehrter Aktionär, 
 
hiermit laden wir Sie zu der am 
 
*Donnerstag, dem 08. Dezember 2016, um 11:00 Uhr* 
(Einlass ab 10:00 Uhr) 
*im Steigenberger Hotel Hamburg* 
*8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs'* 
*Heiligengeistbrücke 4* 
*20459 Hamburg* 
 
stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des 
   Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2015/2016. Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 
   Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Regelungen ist daher keine 
   Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in 
   Höhe von EUR 5.007.556,68 in voller Höhe auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG auf vier zu 
   erhöhen und demgemäß § 9 Abs. 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
    aus vier Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind.' 
 
   Mitbestimmungsrechtliche Vorgaben, nach denen 
   die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   durch drei teilbar sein muss, bestehen bei der 
   Gesellschaft nicht. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 
   10. Dezember 2014 aktuell aus drei 
   Mitgliedern, die von den Aktionären in der 
   Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. 
 
   Unter der Voraussetzung des Beschlusses der 
   Hauptversammlung zur Erhöhung der Zahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder wie unter vorstehendem 
   Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagen, ist ein 
   weiteres Mitglied des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Ferner endet mit Ablauf der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß 
   die Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   Herrn Wilhelm Hecking, der durch Beschluss der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2011 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2016 endende 
   Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG 
   gewählt worden war. Herr Hecking steht als 
   Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung. 
   Vorstand und Aufsichtsrat der KROMI Logistik 
   AG danken Herrn Hecking für seinen Einsatz und 
   seine Verdienste für die Gesellschaft in den 
   fünf Jahren seiner Tätigkeit als Vorsitzender 
   des Aufsichtsrates. 
 
   Schließlich hatte Herr René Dannert, der 
   ebenfalls durch Beschluss der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Dezember 2011 zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats gewählt worden war, sein 
   Mandat zum 31. August 2016 niedergelegt, 
   wodurch der Aufsichtsrat gem. § 108 Abs. (2) 
   Satz 3 AktG beschlussunfähig wurde. Auf Antrag 
   der Gesellschaft hat daher das Amtsgericht 
   Hamburg mit Beschluss gem. § 104 Abs. (1) AktG 
   vom 02. September 2016 Herrn Ulrich Bellgardt 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese 
   gerichtliche Bestellung endet 
   beschlussgemäß nach § 104 Abs. (5) AktG, 
   sobald die mangelnde Beschlussfähigkeit des 
   Aufsichtsrates behoben ist, spätestens aber 
   mit Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein 
   Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Herrn 
   Dannert gewählt werden kann, mithin mit Ablauf 
   der Hauptversammlung, die Gegenstand dieser 
   Einladung ist. 
 
   Demnach sind mindestens zwei, in Abhängigkeit 
   von der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Tagesordnungspunkt 5 gegebenenfalls drei 
   Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) *Herrn Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in 
      CH-4535 Hubersdorf, Schweiz, 
 
      für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, als neues Mitglied in 
      den Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG zu 
      wählen. 
 
      Herr Ulrich Bellgardt (59), 
      Dipl.-Ingenieur (TU-Clausthal), ist seit 
      2003 geschäftsführender Gesellschafter 
      der Strategie- und 
      Managementberatungsgesellschaft ubc GmbH 
      mit Sitz in Solothurn, Schweiz. Zuvor war 
      er seit 1983 in verschiedenen 
      Führungsaufgaben des heute zur 
      Caterpillar-Gruppe gehörenden 
      Bergbauzulieferers Eisenhütte Westfalia 
      Lünen und seiner Nachfolgegesellschaften 
      tätig, zwischen 1991 und 1998 alleiniger 
      Geschäftsführer der Maschinenfabrik 
      Scharf GmbH (heute: SMT Scharf Gruppe), 
      eines Anbieters schienengebundener 
      Transportsysteme, und zwischen 1998 und 
      2003 CEO der Surface Technology, einer 
      Division der damaligen Saurer AG, 
      Schweiz. 
 
      Es ist vorgesehen, dass Herr Bellgardt 
      vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der 
      Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat als 
      Aufsichtsratsvorsitzender gewählt wird. 
 
      Herr Bellgardt ist Mitglied folgender 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
      oder vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * WashTec AG, Augsburg 
        (stellvertretender 
        Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
      Herr Ulrich Bellgardt ist unabhängig und 
      verfügt ebenfalls über Sachverstand auf 
      den Gebieten der Abschlussprüfung im 
      Sinne des § 100 Abs. (5) AktG. 
   b) *Herrn Jens Große-Allermann*, 
      wohnhaft in Köln, Deutschland, 
 
      für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, als neues Mitglied in 
      den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
      wählen. 
 
      Herr Große-Allermann (49) ist 
      beruflich als Vorstandsmitglied der in 
      Bonn ansässigen, wesentlich an der KROMI 
      Logistik AG beteiligten 
      Investmentaktiengesellschaft für 
      langfristige Investoren TGV und der 
      Fiducia Treuhand AG tätig. 
 
      Ferner ist er Mitglied folgender 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
      oder vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * FPM Deutsche 
        Investmentaktiengesellschaft mit 
        Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt 
        am Main 
      * WashTec AG, Augsburg 
      * Sparta AG, Hamburg 
 
      Herr Jens Große-Allermann verfügt 
      ebenfalls über den erforderlichen 
      Sachverstand nach § 100 Abs. 5 AktG. 
   c) *Herrn Stephan Kleinmann*, wohnhaft in 
      Berlin, Deutschland, 
 
      aufschiebend bedingt auf das 
      Wirksamwerden der unter 
      Tagesordnungspunkt 5 zu 
      beschließenden Satzungsänderung 
      durch deren Eintragung in das 
      Handelsregister, für den Zeitraum bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019 
      endende Geschäftsjahr beschließt, 
      als neues Mitglied in den Aufsichtsrat 
      der Gesellschaft zu wählen. 
 
      Herr Kleinmann (59) ist 
      Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und 
      Diplom-Kaufmann, und als Partner der 
      Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. 
      KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft beruflich 
      tätig. 
 
      Herr Stephan Kleinmann ist Mitglied des 
      Partnerrats der Roever Broenner Susat 
      Mazars GmbH & Co. KG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft, dem 
      Aufsichtsgremium der deutschen Mazars 
      Organisation, jedoch nicht Mitglied 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 31, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der -2-

oder vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
      Herr Stephan Kleinmann ist unabhängig und 
      verfügt über den erforderlichen 
      Sachverstand nach § 100 Abs. 5 AktG. 
7. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 zu wählen. 
 
*Unterlagen* 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, 
die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die 
Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG 
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über 
die Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de 
im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 
'AGM' zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in 
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf 
Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
4.124.900,- und ist eingeteilt in 4.124.900 
Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft 
besitzt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900. 
 
*Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich unter Vorlage des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung 
nicht mitgerechnet wird, d.h. bis *spätestens 1. 
Dezember 2016 (24:00 Uhr)* in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
unter der folgenden Adresse angemeldet haben: 
 
 KROMI Logistik AG 
 c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
 FMS CA / CS 
 Am Markt 14-16 
 28195 Bremen 
 Telefax: +49 (0) 421 - 36 03 - 153 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist 
der 17. November 2016, 0:00 Uhr, (Record Date) beziehen 
und muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht 
werden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und 
sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes 
Datum für die Dividendenberechtigung; für diese ist der 
tatsächliche Aktienbesitz am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre 
können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, 
die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung 
durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher 
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form 
von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen ggf. mit diesen 
abzustimmen. 
 
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per 
E-Mail an die im Formular genannte Adresse übermittelt 
werden. 
 
Diese Adresse lautet: 
 
Hauptversammlung2016@kromi.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind bis zum Ablauf des 07. Dezember 2016 
(eingehend) an die im Formular genannte Anschrift zu 
senden. Diese Anschrift lautet: 
 
 KROMI Logistik AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89 - 30 90 37 - 4675 
 E-Mail: Hauptversammlung2016@kromi.de 
 
Im Übrigen gelten die Ausführungen zur 
Stimmrechtsvertretung sinngemäß. 
 
*Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 07. November 2016 (24:00 Uhr) 
zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist an folgende Adresse 
zu richten: 
 
 KROMI Logistik AG 
 Tarpenring 11 
 22419 Hamburg 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse www.kromi.de im 
Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 
'AGM' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
Die verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die 
Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 
drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 
Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis 
zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern sind ausschließlich an die 
nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten 
 
 KROMI Logistik AG 
 Tarpenring 11 
 22419 Hamburg 
 Telefax: +49 (0) 40 - 53 71 51 97 
 E-Mail: Hauptversammlung2016@kromi.de 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 23. November 2016, 24:00 
Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene und zugänglich zu 
machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
sowie evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden im 
Internet unter www.kromi.de im Bereich 'KROMI Investor 
Relations' unter der Rubrik 'AGM' unverzüglich 
zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Das Auskunftsrecht kann nur in der 
Hauptversammlung ausgeübt werden. 
 
Hamburg, im Oktober 2016 
 
_DER VORSTAND_ 
 
2016-10-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KROMI Logistik AG 
             Tarpenring 11 
             22419 Hamburg 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 31, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)

Deutschland 
E-Mail:      Uwe.Pfeiffer@kromi.de 
Internet:    http://www.kromi.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
516061 2016-10-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 31, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)

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