DGAP-HV: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.12.2016 in Essen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-11-07 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG Essen WKN A1RFGW
ISIN DE000A1RFGW0
WKN A0Z24K
ISIN DE000A0Z24K6 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur am
*Donnerstag, den 15. Dezember 2016, 10.00 Uhr,*
in 45131 Essen, Alfredstraße 150
in den Räumen der Thelen Holding GmbH
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung*
ein.
*Tagesordnung*
(1) *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 nebst Lagebericht und Bericht
des Vorstands gemäß §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 171
(Aktiengesetz (AktG) geprüft und nach § 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gem. § 172 AktG festgestellt. Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu
fassen.
Vorgenannte Unterlagen sind im Internet unter
www.thelen-gruppe.de/areal ('Hauptversammlung
2016') zugänglich und werden während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) *Beschlussfassung über die Entlastung der
Vorstandes*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.
(3) *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
(4) *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NICON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu
wählen.
(5) *Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL
Immobilien und Beteiligungs-AG auf die Thelen
Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung*
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf
Verlangen eines Hauptaktionärs, dem Aktien der
Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des
Grundkapitals gehören, die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen
Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen.
Das Grundkapital der AREAL Immobilien und
Beteiligungs-AG beträgt Euro 1.750.000,00 und
ist in 1.750.000 namenlose Stückaktien
(Inhaberaktien) mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie
eingeteilt.
Mindestens seit dem 30. Juni 2015 hält die
Thelen Holding GmbH unmittelbar und mittelbar
für eigene Rechnung 1.706.016 Aktien der AREAL
Immobilien und Beteiligungs-AG, entsprechend
97,49 % der Gesamtzahl der Aktien. Auch zum Tag
des konkretisierten Übertragungsverlangens
am 31. Oktober 2016 hielt die Thelen Holding
GmbH unmittelbar und mittelbar für eigene
Rechnung 1.706.016 Aktien der AREAL Immobilien
und Beteiligungs-AG, entsprechend 97,49 % der
Gesamtzahl der Aktien. Die Thelen Holding GmbH
ist dementsprechend Hauptaktionärin der AREAL
Immobilien und Beteiligungs-AG im Sinne der §§
327 a) ff. AktG.
Die Thelen Holding GmbH hat als Hauptaktionärin
mit Schreiben vom 7. September 2016 gegenüber
dem Vorstand der AREAL Immobilien und
Beteiligungs-AG das Verlangen gestellt, die
Hauptversammlung der AREAL Immobilien und
Beteiligungs-AG über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der AREAL Immobilien und
Beteiligungs-AG auf die Thelen Holding GmbH als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem
Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären nach §§ 327 a) ff. AktG
beschließen zu lassen.
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen
Barabfindung hat die Thelen Holding GmbH mit
Schreiben vom 31. Oktober 2016 unter Angabe der
von ihr festgesetzten Höhe der Barabfindung ein
konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327 a)
Abs. 1 AktG an den Vorstand der AREAL
Immobilien und Beteiligungs-AG gerichtet.
In einem schriftlichen Bericht an die
Hauptversammlung vom 30. September 2016 hat die
Thelen Holding GmbH gemäß § 327 c) Abs. 2
Satz 1 AktG die Voraussetzung für die
Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre dargelegt und die
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und
begründet.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch
die NICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, verantwortlicher Prüfer Herr WP Nickel,
als dem mit Beschluss vom 12. September 2016
vom Landgericht Dortmund ausgewählten und
bestellten sachverständigen Prüfer für die
Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung
geprüft und bestätigt. Der sachverständige
Prüfer hat hierüber am 26. Oktober 2016 einen
schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327
c) Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 293 e) AktG
erstattet.
Zudem hat die Thelen Holding GmbH dem Vorstand
der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG eine
Gewährleistungserklärung der NATIONAL BANK
Aktiengesellschaft, Essen, gemäß § 327 b)
Abs. 3 AktG übermittelt. Mit dieser Erklärung
übernimmt die NATIONAL BANK Aktiengesellschaft
die Gewährleistung für die Erfüllung der
Verpflichtung der Thelen Holding GmbH, den
Minderheitsaktionären der AREAL Immobilien und
Beteiligungs-AG nach Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister unverzüglich die festgelegte
Barabfindung für jede auf die Thelen Holding
GmbH übertragene Aktie zuzüglich etwaiger
gesetzlicher Zinsen nach § 327 b) Abs. 2 AktG
zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der AREAL Immobilien
und Beteiligungs-AG werden gemäß dem
Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären (§§ 327 a) ff. AktG)
gegen Gewährung einer von der Thelen
Holding GmbH mit Sitz in Essen, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgericht Essen
unter HRB 19992 (Hauptaktionärin) zu
zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe
von Euro 0,60 für je eine auf den Inhaber
lautende Stückaktie auf die Thelen Holding
GmbH übertragen.'
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
werden den Aktionären zu diesem
Tagesordnungspunkt die folgenden Unterlagen
über die Internetseite
_www.thelen-gruppe.de/areal
('Hauptversammlung 2016')_ zugänglich
gemacht und stehen dort zum Abruf bereit:
- der Entwurf des
Übertragungsbeschlusses;
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
für die Geschäftsjahre 2013, 2014,
2015;
- der nach § 327 c) Abs. 2 Satz 1 AktG
von der Thelen Holding GmbH in ihrer
Eigenschaft als Hauptaktionärin
erstattete schriftliche
Übertragungsbericht über die
Voraussetzungen für die
Übertragung und die
Angemessenheit der Barabfindung nebst
Anlagen;
- der Bericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers NICON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, gemäß §§ 327 c) Abs. 2
Satz 2 bis 4, 293 e) AktG zur
Angemessenheit der Barabfindung;
- Gewährleistungserklärung der
Nationalbank AG gemäß § 327 b)
Abs. 3 AktG.
Zudem werden diese Unterlagen auch in der
Hauptversammlung ausliegen. Sie können von
den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
(Alfredstraße 150, 45131 Essen)
während der üblichen Geschäftszeiten
eingesehen werden. Auf Verlangen werden die
vorgenannten Unterlagen Aktionären der
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG auch
kostenfrei zugesandt. Das Verlangen ist zu
richten an:
*AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG*
*Vorstand*
*Alfredstraße 150*
*45131 Essen*
*oder elektronisch an folgende
E-Mail-Adresse:
info.areal-ibag@thelen-gruppe.de*
*oder per Telefax an: 0201 / 50790-198.*
*Gesamtzahl der Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das im Handelsregister eingetragene
Grundkapital der Gesellschaft Euro 1.750.000,00. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, die gemäß
§ 71b AktG kein Stimmrecht gewähren. Im Übrigen
gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine
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